Auch dann nicht grundsätzlich., ABER...
Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss es einen Sozialplan geben. In dem wird das "Punktesystem" verhandelt, wer, wann gehen muss. Da Arbeitgeber dazu neigen, davon abweichen zu wollen, weil sie "besonders Schützenwertes Personal" haben, wird ein Interessenausgleich verhandelt. In dem Zug wird dann meistens die Abfindung festgelegt.
Das ist in Unternehmen mit Arbeitnehmervertretung der Normale Ablauf.