Beckmann/ Ich mach Dich gesund......

Gehe zwar nicht davon aus dass viele sich die 2 Stunden Zeit nehmen werden sich den Vortrag zur Gänze anzuhören - würde aber "so manches Auge öffnen".
Dr. Hans Peter Dürr (leider letztes Jahr verstorben) war Quantenphysiker, Mitarbeiter von Werner Heisenberg und lange Jahre Direktor des Max Planck Institutes (ein Schulwissenschafter durch und durch also):


Und weiter? Was soll der Vortrag von Dürr zeigen? Welche Aussagen über das "mehr" zwischen Himmel und Erde werden dadurch plötzlich belegt wahr?
 
Werbung:
Ich sehe schon vor innerem Auge den Heilpraktiker und Nicht-Arzt eine Herztransplantation vornehmen oder Medikamnete nach dem BTMG verschreiben... *lol*
Kommt drauf an, worum es geht.
Natürlich darf ein Heilpraktiker einen Patienten nicht operieren, aber vieles anderes schon, in irgendeinem anderen Thread hier ist es gestanden, was Heilpraktiker dürfen und was nicht. Das, was sie dürfen, dürfen Ärzte auch, die haben aber eine ganz andere Ausbildung hinter sich, was überhaupt nicht vergleichbar ist mit einer Heilpraktikerausbildung, und sie stehen auch ganz anders gerade für das, was sie tun, und auch für das, was sie abraten. Darum ja auch die heftige Kritik in der Diskussion bei hart aber fair und genauso hier.

Ein Heilpraktiker kann immer noch sagen, er hat es nicht gecheckt, daß der Patient gerade zugrunde geht, weil er es nicht besser gelernt hat, das kann ein Arzt nicht, der Arzt hat damit eine schwierigere Stellung vor Gericht und auch moralisch, als ein Heilpraktiker.
Darum ja auch der Ruf nach einer besseren Ausbildung und Prüfung.

Ich wüsste nicht, dass Heilpraktiker und Nicht-Ärzte rezeptpflichtige Medikamente austeilen dürfen usw. Da gibt es schon noch viele Unterschiede, wo ein Arzt einem Menschen erheblichen Schaden zufügen kann, eben aufgrund seiner Rechte/Behandlungsbefugnisse als Arzt. Genau darum obliegen einem Arzt diesbezüglich höhere Verantwortlichkeiten, weil er Dinge tun darf, die ein Heilpraktiker nicht darf.

Ich wüsste auch von den mir bekannten Rechtsfällen nicht, dass es da auch nur einmal strafmildernd ausgefallen wäre, dass ein Heilpraktiker sich mit mangelndem Fachwissen herausreden konnte, wenn sein Klient zu Schaden kam durch seinen Fehler. Die Prüfung in Deutschland muss ja u.a. eben sicherstellen, dass der im Zweifel seine Kundschaft an einen Arzt verweist. Schau dir mal so eine Musterprüfung an, was da alles abgefragt wird und Berichte zu den mündlichen Prüfungen, die einige Bundesländer abfordern (das wäre imho ein berechtigter Kritikpunkt, dass hier sehr unterschiedlich geprüft wird meinem Kenntnisstand nach). Wenn du so einen Fall kennst, sei so lieb und gibt das Aktenzeichen vom Urteil, so etwas kann man in den öffentlichen Rechtsdatenbanken nämlich nachschauen und mich würde das sehr interessieren. Danke. :)

Lg
Any
 
Das können sie vor Gericht eben nicht tun, sich rausreden. Sie (nicht Nicht-Ärzte an Alternativbehandlern, Geistheilern usw.) dürfen ja nicht behandeln wie Ärzte behandeln dürfen. Tun sie es, machen sie sich strafbar und dann ewrden sie vor Gericht auch zur Verantwortung dafür gezogen.

Das, wo der juristische Fallstrick ist, ist im Grunde wirklich nur, wen sie schulmedizinisch behandeln, wenn sie keine Ausbildung darin haben, oder eben von einer schulmedizinischen Behandlung abraten. Dir kann niemand mit Reiki einen Tumor anhexen oder dir eine Wunde beifügen, wenn er Hände auflegt oder wie Braco nett anzusehen dasteht. Das tut alles niemandem was Böses.

Abstreiten was gesagt zu haben vor Gericht, also das Wort um Wort, gibt es überall, das ist hier keine Besonderheit.

Und am Ende gilt auch noch die Mündigkeit des Kunden, die sogar im Prozess um Ärztepfusch vom Richter berücksichtigt wird. Es ist sehr schwer einem Arzt einen Fehler nachzuweisen, drum freue ich mich jedes Mal, wenn Patientenrechte gestärkt werden. Und wenn Patientenrechte gestärkt werden, grift das automatisch auch in den Alternaivheilerbereich, wo Ärzte auf Abwegen tätig werden.

Da bleibt nur der Bereich wo Ärzte auf Abwege geraten, wie Ex Dr. Hamer und Dr. Rath, und die Menschen richtig Schaden können. Und das ist dann Aufgabe der Schulmedizin "ihre Leute" zu kontrollieren und entsprechend zu regulieren, was Ärzte dürfen und was nicht.

Alternativ müsste der Gesetzgeber regulierend eingreifen, so wie auch bei Medikamenten der Gesetzgeber die Menschen davor schützt geschädigt zu werden. Und zum Beispiel verbieten, dass Ärzte auch Heilpraktiker sein dürfen oder sich Konzepte ausdenken, die angeblich Krebs heilen können. So wie in Österreich, wo das imho besser reguliert ist als bei uns.

Lg
Any

Auch jemand der weder mit Medizin noch mit "Alternativheilerei" zu tun hat kann jedem jederzeit "abraten" irgendwelche Medikamente zu nehmen und macht sich wegen solcher Ratschläge nicht strafbar.
Wenn ein Mathematiklehrer dir sagt, dass es seiner Meinung nach falsch ist sich auf eine Chemotherapie einzulassen und du den Rat befolgst und keine Chemotherapie machst und sich diese Entscheidung als falsch herausstellt, kannst du den Mathematiklehrer kaum belangen weil der Rat von ihm kam. Er ist von gesetzeswegen nicht kompetent medizinische Ratschläge zu geben und da du das wissen solltest bist du selbst schuld, wenn du einen Rat von jemandem befolgst von dem dir klar sein sollte dass er per Gesetz nicht kompetent ist).
Schulmedizin ist vom Gesetz her die relevante Heilmethode - das ist jedem klar. Und jetzt kannst du statt "Mathematiklehrer" auch "Kristallheiler" oder "Schamane" oder "Wunderheiler" schreiben und zur selben Feststellung kommen. Keiner von denen ist per Gesetz kompetent medizinische Ratschläge zu erteilen und jeder weiss das und ist selbst schuld wenn er "inkompetente" Ratschläge annimmt (deshalb können "Wunderheiler" auch höchstens belangt werden wenn sie sich als Ärzte ausgeben die sie nicht sind oder wenn sie Ärzte - und somit medizinisch kompetente und verantwortliche Personen- sind und medizinisch nicht anerkannte Methoden anwenden).
 
Auch jemand der weder mit Medizin noch mit "Alternativheilerei" zu tun hat kann jedem jederzeit "abraten" irgendwelche Medikamente zu nehmen und macht sich wegen solcher Ratschläge nicht strafbar.
Wenn ein Mathematiklehrer dir sagt, dass es seiner Meinung nach falsch ist sich auf eine Chemotherapie einzulassen und du den Rat befolgst und keine Chemotherapie machst und sich diese Entscheidung als falsch herausstellt, kannst du den Mathematiklehrer kaum belangen weil der Rat von ihm kam. Er ist von gesetzeswegen nicht kompetent medizinische Ratschläge zu geben und da du das wissen solltest bist du selbst schuld, wenn du einen Rat von jemandem befolgst von dem dir klar sein sollte dass er per Gesetz nicht kompetent ist).
Schulmedizin ist vom Gesetz her die relevante Heilmethode - das ist jedem klar. Und jetzt kannst du statt "Mathematiklehrer" auch "Kristallheiler" oder "Schamane" oder "Wunderheiler" schreiben und zur selben Feststellung kommen. Keiner von denen ist per Gesetz kompetent medizinische Ratschläge zu erteilen und jeder weiss das und ist selbst schuld wenn er "inkompetente" Ratschläge annimmt (deshalb können "Wunderheiler" auch höchstens belangt werden wenn sie sich als Ärzte ausgeben die sie nicht sind oder wenn sie Ärzte - und somit medizinisch kompetente und verantwortliche Personen- sind und medizinisch nicht anerkannte Methoden anwenden).

Ja, das dachte ich auch schon hier zu erwähnen, aber mit einigen hier anwesenden Mitdiskutanten ist das schwer vermittelbar. Die verdrehen dann Inhalte und setzen Bezüge, die im Originalbeitrag so gar nicht zu ziehen sind. Das macht eine Erwähnung dieser Tatsache nicht lohnend für mich.

Lg
Any
 
Ja, das dachte ich auch schon hier zu erwähnen, aber mit einigen hier anwesenden Mitdiskutanten ist das schwer vermittelbar. Die verdrehen dann Inhalte und setzen Bezüge, die im Originalbeitrag so gar nicht zu ziehen sind. Das macht eine Erwähnung dieser Tatsache nicht lohnend für mich.

Lg
Any
Mag ja nicht lohnend sein das zu erwähnen, stimmen tut´s trotzdem :-)
 
Was sagst Du @Anevay denn nun zu dem in rbb-online beschriebenen Fall konklret aus?

Ist da eine Heilpraktikertin?

Hat sie ihre Kompetenzen überschritten, sollte ihr Patient die Wahrheit sagen?

Darf sie noch weiter praktiziweren?

Hat sie es vor Gericht so schwer gehabt?
 
Werbung:
???

Das schrieb ich doch gar nicht. *lol*

Du schribst:
Aber genau da spielt der Schutz der Schulmediziner vor dem Richter eben auch eine große Rolle. Den kleinen Scharalatan ohne medizinische Ausbildung bekommst du juristisch sehr schnell dingfest gemacht. Einen Dr. med.? Ui, das kann wie im Fall Hamer oder Rath viele Jahre dauern.

Hier haben wir einen Fall einer Heilpraktikerin, die nach Aussage eines patienten ihre Kompetenzen überschritten hat und von der schulmedizinsichen Behandlung abgeraten hat. Vor Gericht stand Wort gegen Wort, so dass "in dubio pro reo" griff. Die Heipraktikerin darf weiter praktizieren.

Der Fall zeigt, dass es eben ndoch nicht so leicht ist, nicht-ärztlicvhen Anbietern "alternativer Heilmethoden" beizukommen, wenn sie Mist bauen oder ihre Kompetenzen überschreiten.
 
Zurück
Oben