Das können sie vor Gericht eben nicht tun, sich rausreden. Sie (nicht Nicht-Ärzte an Alternativbehandlern, Geistheilern usw.) dürfen ja nicht behandeln wie Ärzte behandeln dürfen. Tun sie es, machen sie sich strafbar und dann ewrden sie vor Gericht auch zur Verantwortung dafür gezogen.
Das, wo der juristische Fallstrick ist, ist im Grunde wirklich nur, wen sie schulmedizinisch behandeln, wenn sie keine Ausbildung darin haben, oder eben von einer schulmedizinischen Behandlung abraten. Dir kann niemand mit Reiki einen Tumor anhexen oder dir eine Wunde beifügen, wenn er Hände auflegt oder wie Braco nett anzusehen dasteht. Das tut alles niemandem was Böses.
Abstreiten was gesagt zu haben vor Gericht, also das Wort um Wort, gibt es überall, das ist hier keine Besonderheit.
Und am Ende gilt auch noch die Mündigkeit des Kunden, die sogar im Prozess um Ärztepfusch vom Richter berücksichtigt wird. Es ist sehr schwer einem Arzt einen Fehler nachzuweisen, drum freue ich mich jedes Mal, wenn Patientenrechte gestärkt werden. Und wenn Patientenrechte gestärkt werden, grift das automatisch auch in den Alternaivheilerbereich, wo Ärzte auf Abwegen tätig werden.
Da bleibt nur der Bereich wo Ärzte auf Abwege geraten, wie Ex Dr. Hamer und Dr. Rath, und die Menschen richtig Schaden können. Und das ist dann Aufgabe der Schulmedizin "ihre Leute" zu kontrollieren und entsprechend zu regulieren, was Ärzte dürfen und was nicht.
Alternativ müsste der Gesetzgeber regulierend eingreifen, so wie auch bei Medikamenten der Gesetzgeber die Menschen davor schützt geschädigt zu werden. Und zum Beispiel verbieten, dass Ärzte auch Heilpraktiker sein dürfen oder sich Konzepte ausdenken, die angeblich Krebs heilen können. So wie in Österreich, wo das imho besser reguliert ist als bei uns.
Lg
Any