Friseusalon - Blondierung - Entsetzen - Protest - stumpfe Schere
Vor einigen Jahren wurde in unserer Kleinstadt ein neuer Friseursalon eröffnet, deren Inhabenrin auf Blondierungen
spezialisiert war, so wurde es jedenfalls auf der Lokalseite unserer Tageszeitung angegeben.
Da ich damals BLOND ganz toll fand, und die Dienstleistung zudem noch zum Eröffnungspreis angeboten wurde, meldete
ich mich flugs dort an. Die Chefin des neueröffneten Ladens meinte, das sei in meinem Fall kein Problem, man müsse nur
mit hochprozentigem Wasserstoffsuperoxyd arbeiten.
Also wurde eine blaulila Mischung aufgetragen, und zu meinem Entsetzen begann meine Kopfhaut sofort an zu jucken und
zu brennen. Auf meinen Protest hin wurde ich sofort beschwichtigt, dass solche Reaktionen völlig normal seien.
Nun, ich liess die ganze Prozedur über mich ergehen, in der Hoffnung, dass das Ergebnis gut würde.
Nachdem alles abgewaschen war und die Friseurmeisterin meine Haare durchkämmte, blieb jede Menge meiner erblondeten
Haarpracht im Kamm hängen. Das bedeutete, dass ich das nächste halbe Jahr mit einer Perücke rumlaufen musste.
Ich bat die Inhaberin, um ein bestmögliches ästhetisches Ergebnis zu erzielen, meine Haare auf Streichholzlänge zu kürzen.
Das tat sie, aber mit einer stumpfen Schere, so dass ich aussah wie ein gerupftes Huhn.
Ich ging zum Rechtsanwalt, der die Friseurmeisterin auf 20.000,--€ Schadensersatz verklagte.
Die Berufshaftpflichtversicherung zahlte, und ich kaufte mir für den Betrag einen schnittigen Jahreswagen.
Fazit - ich würde ohne das Dilemma immer noch mit meiner alten Kiste durch die Gegend fahren. Trotzdem, die nächste
Färbung lasse ich mir wieder im Salon Cherié machen.
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