Aluhut tut selten gut - Psychologie, Querdenker und Verschwörungstheorien

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Entgegen einem verbreiteten Irrtum ist es unzutreffend, dass Heilpraktiker alles machen können was sie wollen, ohne hierfür zu haften. Es ist allgemein anerkannt, dass die gesetzlichen Regelung über den Behandlungsvertrag (§§ 630a ff BGB) für Heilpraktiker ebenso gelten wie für Ärzte/Zahnärzte (vgl. bereits die Gesetzesbegründung, BT-Drucksache 17/10448, S. 11). Es ist auch anerkannt, dass Heilpraktiker die Methoden, die er anwendet auch tatsächlich beherrschen muss. Unterschiedliche Gerichte haben bereits entschieden, dass etwa bei invasiven Tätigkeiten der Heilpraktiker die gleichen Sorgfalts- und Aufklärungspflichten hat, wie ein Allgemeinarzt (vgl. etwa VG Oldenburg, Urt. v. 18.11.2008, Az. 7 A 1324/08, BGH, Urt. v. 29.01.1991, Az. VI ZR 206/90).
 
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Das ist ja schrecklich, wie konnte sich sowas etablieren?

Im ursprünglichen Heilpraktiker Gesetz von 1939 stand sogar drin, dass keine Heilpraktiker mehr ausgebildet werden dürfen, so wollte man erreichen, dass der Beruf langsam ausstirbt und das war auch die Absicht.

1952 musste man den Teil streichen, weil das nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.

Das ursprüngliche Gesetz war eigentlich gemacht um den HP erst zu regeln und dann verschwinden zu lassen. Da der HP aber durch das Gesetz zu einem Beruf geworden ist, ist das jetzt nicht mehr so einfach möglich. Wegen dem gleichen Gesetz. Gibt es einen anerkannten Beruf, dann hat sich jeder das Recht ihn zu ergreifen.

Das bedeutet nicht, dass der Staat da auch besonders glücklich mit ist.

🤷
 
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Entgegen einem verbreiteten Irrtum ist es unzutreffend, dass Heilpraktiker alles machen können was sie wollen, ohne hierfür zu haften. Es ist allgemein anerkannt, dass die gesetzlichen Regelung über den Behandlungsvertrag (§§ 630a ff BGB) für Heilpraktiker ebenso gelten wie für Ärzte/Zahnärzte (vgl. bereits die Gesetzesbegründung, BT-Drucksache 17/10448, S. 11). Es ist auch anerkannt, dass Heilpraktiker die Methoden, die er anwendet auch tatsächlich beherrschen muss. Unterschiedliche Gerichte haben bereits entschieden, dass etwa bei invasiven Tätigkeiten der Heilpraktiker die gleichen Sorgfalts- und Aufklärungspflichten hat, wie ein Allgemeinarzt (vgl. etwa VG Oldenburg, Urt. v. 18.11.2008, Az. 7 A 1324/08, BGH, Urt. v. 29.01.1991, Az. VI ZR 206/90).

Und was bedeutet das?

Es gibt Heilprtaktiker, die auspendeln, oder kinesiologisch bestimmen, welche homöopathischen Präparate ihre Patienten einnehmen sollen. Aus meiner Sicht ist es egal (aus schon beschriebene Gründen), aber diverse andere Homöopathie-Anhänger haben mir schon erklärt, dass sowas eigentlich nicht echte/richtige Homöopathie sei.

Iris-Diagnostik ist auch durchaus ein von Heilpraktikern häufig eingesetztes Tool. Das Problem: Es taugt nichts. Es sind damit keine überzufällig stimmigen Diagnosen/Aussagen möglich - nicht so, wie Heilpraktiker behaupten. Wo also ist der Unterschied, ob man es beherscht oder nicht?

Und es gibt nunmal auch vereinzelt Heilpraktiker, die ihren Patienten unter der hand aber explizit von einer medizinischen Therapie abraten - und das auch bei schweren Erkrankungen. Das dürfen sie eigentlich nicht, aber sie können sich mit einer Unterschrift von den Patienten gegen jeglichen Vorwurf dagegen wappnen. Sie beherschen damit zwar, die Grenzen der gesetze zu ihren Gunsten zu nutzen, aber sie beherschen damit ganz sicher NICHT gute Heilkunst.
 
Und was bedeutet das?

Es gibt Heilprtaktiker, die auspendeln, oder kinesiologisch bestimmen, welche homöopathischen Präparate ihre Patienten einnehmen sollen. Aus meiner Sicht ist es egal (aus schon beschriebene Gründen), aber diverse andere Homöopathie-Anhänger haben mir schon erklärt, dass sowas eigentlich nicht echte/richtige Homöopathie sei.

Iris-Diagnostik ist auch durchaus ein von Heilpraktikern häufig eingesetztes Tool. Das Problem: Es taugt nichts. Es sind damit keine überzufällig stimmigen Diagnosen/Aussagen möglich - nicht so, wie Heilpraktiker behaupten. Wo also ist der Unterschied, ob man es beherscht oder nicht?

Und es gibt nunmal auch vereinzelt Heilpraktiker, die ihren Patienten unter der hand aber explizit von einer medizinischen Therapie abraten - und das auch bei schweren Erkrankungen. Das dürfen sie eigentlich nicht, aber sie können sich mit einer Unterschrift von den Patienten gegen jeglichen Vorwurf dagegen wappnen. Sie beherschen damit zwar, die Grenzen der gesetze zu ihren Gunsten zu nutzen, aber sie beherschen damit ganz sicher NICHT gute Heilkunst.
Es geht halt nur darum, dass sie auch gesetzlich haftbar gemacht werden können und nicht darum wie deine Meinung gegenüber bestimmten Dingen im Bezug Heilpraktiker ist
Das Ganze lesen.
Schlupflöcher gibt's halt immer und ansonsten frag beim Anwalt nach
 
Es gibt halt Rechtssprechung zu Gunsten der Heilpraktiker und Rechtschprechung zu Lasten der Heilpraktiker.
Die Persönliche Meinung kollidiert halt auch oft mit der Rechtssprechung
Ein rechtsfreier Raum ist es trotzdem eben nicht
 
Es geht halt nur darum, dass sie auch gesetzlich haftbar gemacht werden können und nicht darum wie deine Meinung gegenüber bestimmten Dingen im Bezug Heilpraktiker ist
Das Ganze lesen.
Schlupflöcher gibt's halt immer und ansonsten frag beim Anwalt nach
Es gibt halt Rechtssprechung zu Gunsten der Heilpraktiker und Rechtschprechung zu Lasten der Heilpraktiker.
Die Persönliche Meinung kollidiert halt auch oft mit der Rechtssprechung
Ein rechtsfreier Raum ist es trotzdem eben nicht

Natürlich ist es kein absolut rechtsfreier Raum. Sonst gäbe es auch keine Urteile gegen Heilpraktiker. Sie verfügen trotzdem über einen ziemlich großen Spielraum dessen, was sie anbieten/anwenden dürfen.

Die meisten werden sicher damit verantwortungsbewusst umgehen. Die Gesetzeslage ist aber so weich, dass Aluhut-Träger sich da gut ausleben und Unheil anrichten können ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.
 
Hanebüchen, was für haarsträubende Behauptungen weiter rausgehauen werden.
Aber was tut man nicht alles fürs Publikum, das auf empörende Stories steht?
Dabei fällt die Wirklichkeit zwar über Bord, aber da darf man nicht zimperlich sein.
Der Titel des Threads paßt scho. Und irgendwo muß der Druck ja schließlich hin.
 
Hanebüchen, was für haarsträubende Behauptungen weiter rausgehauen werden.
Aber was tut man nicht alles fürs Publikum, das auf empörende Stories steht?
Dabei fällt die Wirklichkeit zwar über Bord, aber da darf man nicht zimperlich sein.
Der Titel des Threads paßt scho. Und irgendwo muß der Druck ja schließlich hin.
Gewisse rechtliche Problematiken sind eben auch bei Heilpraktiker vorhanden, was du aber anscheinend völlig ausblendest und es für dich nur Hanebüschende Behauptungen sind, obwohl es eben gewisse Rechtsprechungen gab, die zeigen, dass es nunmal mehr als nur eine Behauptung ist.
Auf Oft oder Selten kommt es doch nicht an.
 
Im ursprünglichen Heilpraktiker Gesetz von 1939 stand sogar drin, dass keine Heilpraktiker mehr ausgebildet werden dürfen, so wollte man erreichen, dass der Beruf langsam ausstirbt und das war auch die Absicht.

1952 musste man den Teil streichen, weil das nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.

Das ursprüngliche Gesetz war eigentlich gemacht um den HP erst zu regeln und dann verschwinden zu lassen. Da der HP aber durch das Gesetz zu einem Beruf geworden ist, ist das jetzt nicht mehr so einfach möglich. Wegen dem gleichen Gesetz. Gibt es einen anerkannten Beruf, dann hat sich jeder das Recht ihn zu ergreifen.

Das bedeutet nicht, dass der Staat da auch besonders glücklich mit ist.

🤷
1939 ist ein wirklich "gutes" Jahr als Beweis für sinnvolle Gesetze in Deutschland.
Da wurden auch so "Reichsrassereinheitsgesetze" und "minderwertigeLebenkönnenwech-Gesetze" in die Tat umgesetzt.
Die wurden dann auch nach dem 3. Reich alle wieder gestrichen.
 
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@Isisi 2.0
Die Prüfung zum Heilpraktiker besteht aus der schriftlichen Prüfung und bei Bestehen dieser aus der späteren mündlichen Prüfung inklusive praktischem Teil. Krankenschwestern und andere Qualifizierte können sich zur HP-Prüfung anmelden, wenn sie möchten und nach dem Bestehen der Prüfungen eine Praxis eröffnen, statt weiter angestellt zu arbeiten.

Wie gesagt komprimiert die HP-Schule, auf der ich war, den Stoff auf 2 Jahre. Die üblichen HP-Schulen machen das in 3 Jahren. 3 Jahre Schule sind die normale Zeit. Heute gibt es verschiedene Modelle, auch nur Online ist mittlerweile möglich. Da muß jeder gucken, was ihm liegt und was er zum Lernen braucht. Die Monate Training für die Prüfung kommen noch dazu, wenn man möchte. Ob andere Schulen dieses ebenfalls anbieten, weiß ich nicht. Wer -woher auch immer- das erforderliche Wissen für die HP-Prüfung HAT, der muß natürlich nicht erst eine HP-Schule besuchen.

Auf dieser Seite ist alles kompakt zusammengefaßt. Lesedauer max. 2 Minuten.

Logo gibt es bei der schriftlichen Prüfung vergleichsweise leichtere und deutlich schwerere Fragen. Bei drei rausgepickten Fragen kann man also Glück haben, leichtere zu erwischen. Aber bei 60 Fragen, von denen innerhalb von 120 Minuten 45 Stück richtig sein müssen, ist es mit dem lockeren Drauflos-Tippen vorbei. Und wer immer es schafft: wunderbar! Gratuliere!

Zum fett gedruckten: Das ist ja das bescheuerte, dass eine Krankenschwester sich zu einer Prüfung anmelden muss, damit in dieser Prüfung ein Wissen abgefragt wird, über das sie schon eine viel umfangreichere Prüfung bestanden hat.
 
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