Abtreibungsgegner

@Fist:
Das Gesetz scheint veraltet zu sein. Bis zum dritten Monat darf man abtreiben - zumindest in Deutschland!

Gesetzesstand 1.Oktober 2007 (scheint heute zu sein, wenigstens noch eine viertel Stunde)

das Gesetz hat natürlich, wie jedes Gesetz, Zusätze, die eine Abtreibung uner gewissen Umständen erlauben. Grundsätzlich aber ist die Abtreibung strafbar und es bedarf einer Beglaubigung (nach §219), dass ".. der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt.", womit "ach ne, ich möcht doch lieber Karriere machen" schon mal wegfällt, denn, ebenfalls nach §219 "muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat".

(ebenfalls Gesetzesstand 1. Oktober 2007)

lG

FIST
 
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Na gut, dann argumentier Du mal für Österreich, ich bin Deutsche und habe natürlich das deutsche Gesetz im Hinterkopf. Wobei es sehr relativ ist, was eine zumutbare Opfergrenze ist... Wenn sie kein Geld mehr verdienen kann, weil das Kind da ist - und der Vater abgehauen, dann ist es in meinen Augen unzumutbar - und die Frau also nicht als Mörderin hinzustellen! :nudelwalk
 
Na gut, dann argumentier Du mal für Österreich, ich bin Deutsche und habe natürlich das deutsche Gesetz im Hinterkopf. Wobei es sehr relativ ist, was eine zumutbare Opfergrenze ist... Wenn sie kein Geld mehr verdienen kann, weil das Kind da ist - und der Vater abgehauen, dann ist es in meinen Augen unzumutbar - und die Frau also nicht als Mörderin hinzustellen! :nudelwalk

ist deutsches Gesetz
 
Zitat:Ohnehin nicht, denn er würde nicht alleine mit dem Kind dastehen, wenn er sich dafür entscheidet. Denn die Mutter kann ja nicht abhauen

Wirklich?

Vater entscheidet sich für das Kind.
Kind wird geboren.
Mutter haut ab
Und Vater kann die Flasche geben.

Und jetzt?
 
Zitat:Ohnehin nicht, denn er würde nicht alleine mit dem Kind dastehen, wenn er sich dafür entscheidet. Denn die Mutter kann ja nicht abhauen

Wirklich?

Vater entscheidet sich für das Kind.
Kind wird geboren.
Mutter haut ab
Und Vater kann die Flasche geben.

Und jetzt?

Ok, aber in so einem Fall hätte auch die Mutter keine Chance! Ich denke aber, dass mehr Väter als Mütter abhauen. Wobei natürlich jeder einzelne Fall, egal, wer die Fliege gemacht hat, schlimm ist.

LG
Ahorn

PS: So, nu muss ich aber auch ins Bett...
 
Soweit ich weiss, steht da was von geborenem Leben. Ein Fötus ist noch nicht geboren! Eine Abtreibung ist also kein Mord, sondern eine Abtreibung!
Aber ein Fötus ist Leben und daher ist Abtreibung natürlich eine Tötung menschlichen Lebens. Und die erfolgt aufgrund gesellschaftlicher Umstände- seit Jahrtausenden. Wenn diese Zivilisation hier zivilisiert geworden ist wird wohl auch keine Abtreibung mehr stattfinden. Aber das dauert wohl noch. Ob man ein Recht auf Abtreibung hat-hm, ich finde da muß man den lieben Gott fragen. Meiner sagt eindeutig Nein, der liebt nämlich Leben, egal ob geboren oder ungeboren.

:liebe1:
 
Hallo,

also ich stelle fest: Bisher geht es nur weiter mit "Frauen sind Mörderinnen" - keiner hat sich gefunden, der Frau und/oder Kind die ersten 2 Jahre aufnehmen würde. Dafür massenhafte Begründungen, warum Frauen Mörderinnen sind.

Daher prangere ich hier hochoffiziell DIE GESELLSCHAFT der KINDSTÖTUNGEN an.

Keiner ist frei von Schuld!
Unterlassene Hilfeleistung
Unterlassene Aufsichtspflicht
Seelische Grausamkeit, die zu einer Kindstötung führt
usw.
 
Ich darf aber konsequenterweise, wenn ich die Gesetzgebung nicht mag,
"Väter" die schwangere Frauen sitzen lassen und denen das Kind auch sonst egal ist verurteile, nicht die Abtreibung befürworten.

Auch der "Vater" könnte dann zurecht sagen:Ich wollte kein Kind, ich
zahle keinen Unterhalt und interessieren tut mich das Kind auch nicht.
Warum sollte er sein Leben ändern.
Das ist Quasi-Abtreibung(er treibt das Kind aus seinem Leben)
Dieser Typ ist das Gegenstück zur Frau, welche abtreibt.
Habt ihr Verständnis für ihn?


Ja,wenn Frau, was ja auch heute noch oft genug vorkommt, den Typ mit einem Kind an sich binden will.
Wenn sie sagt, daß sie verhütet und in Wirklichkeit die Pille absetzt, um schnellstmöglich schwanger zu werden.
Natürlich ist das schwer nachweisbar.
Vielleicht sollte man heute alles schriftlich fixieren, bevor man mit jemandem ins Bett geht, incl. salvatorischer Klausel.....



Sage
 
ist deutsches Gesetz

Ist es nicht. Nur Halbwahrheiten zu schreiben gilt nicht, gell?!

§ 218a
Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn 1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,
2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und
3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.


(2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.

(3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten bei einem Schwangerschaftsabbruch, der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommen wird, auch als erfüllt, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 179 des Strafgesetzbuches begangen worden ist, dringende Gründe für die Annahme sprechen, daß die Schwangerschaft auf der Tat beruht, und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat.

Hier nachzulesen
 
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Hallo Sage,

aber mal ganz ehrlich unter uns alten Gebetsschwestern. Wenn Dir ne Lady erzählt ich nehm die Pille kannst mir vertrauen, dann sollte doch von Dir kommen, okay Hase ich vertrau Dir und nehm ein Kondom!:stickout2

Nix da mit salvatorischer Klausel, geht viel einfacher!

Grinsend Favole
 
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