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"Medizinische Fehler können in Deutschland und den USA zu vermeidbaren Todesfällen führen, wobei sie in den USA als dritthäufigste Todesursache gelten. "Und jeden Tag retten Millionen von Ärzten Millionen von Leben, weil sie etwas richtig einschätzen.
Sowie eben Pflegegrad 1, der bewilligt wurde Aufgrund des Einspruchs/widerspruchs.
Wenn du keinen Pflegedienst in Anspruch nimmst, sondern von einem Angehörigen gepflegt wirst....Wie oft wird der Pflegegrad überprüft? Pflegegrad 2 und 3 werden einmal pro Kalenderjahr erneut geprüft. Einmal pro Quartal findet die Begutachtung für Pflegegrad 4 und 5 statt.
Für Pflegebedürftige die zu Hause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden, gelten besondere Regelungen. Wichtig ist, diese stehts im Auge zu behalten, denn sonst drohen ärgerliche Strafen. Ein Pflegeberatungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI ist eine dieser besonderen Bedingungen und muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Was Sie über diesen Beratungseinsatz wissen sollten und was es dabei zu beachten gibt, das erfahren Sie in diesem Video.
Abschliessend setze ich diesen Text hier ein. Danach verabschiede ich mich! Ihr seid nicht williens oder fähig medizinische Themen adäquad zu behandeln.
Pflegegrad nur für Tätigkeiten, nicht für Krankheiten!
Ja, genau! Aber: Meine PTBS ( plus die Gefahr eines Laryngospasmus) durch falsche Medikamentenverordnungen durch Ärzte, NICHT durch mich, machen bestimmte Tätigkeiten nachts UNMÖGLICH: Ich kann bei Panikattacken nicht aufstehen, um Medis einzunehmen, es besteht große Sturzgefahr aufgrund der Sedierung. Tavor, ansonsten prädestiniert bei solchen Geschehnissen ist kontraindiziert, da ich paradox reagiere. Zudem werden bei PTBS-Symptomatiken keine Benzos verordnet! Ich bin nach den zahlreichen Alpträumen (fast JEDE Nacht) orientierungslos – riskiere neben Stürzen auch Fehlhandlungen. Das sind konkrete TÄTIGKEITS-Defizite durch meine Krankheit.
Nachts allein? Du hast doch deine Frau!
Das ist das Problem: Wenn meine Frau nicht da ist (z.B. im Krankenhaus, Verwandtenbesuch, Dienstreisen), bin ich schutzlos den nächtlichen Krisen ausgeliefert. Ich brauche keine 24/7-Betreuung, sondern Betreuung in diesen Nächten. Meistens können wir so planen, dass meine jüngste Tochter zu mir kommt. Sie wohnt in NRW, das sind mal eben 350 km! Und das kostet Geld, welches ich ihr als Vater natürlich erstatte! Auch diese Summen sind durch die Pflegekasse zu zahlen!
Siehe hier: Hier ist der entscheidende Rechtsparagraph für deine konkrete Situation – mit Erklärung: § 44 Abs. 2 SGB XI.
Meine Situation:
Betreuung nur in bestimmten Nächten (keine 24/7!)
Tochter fährt 350 km für Nachtschichten
Kein teurer Pflegedienst nötig (Tochter)
Wie § 44 Abs. 2 SGB XI hilft:
Deckt vertretungsweise Einsätze ab!
Fahrtkosten müssen ersetzt werden! (Urteil: LSG Niedersachsen, Az: L 7 P 174/20)
Familienlösung = preisgünstige Alternative
Aber nachts passiert doch nichts – sonst wärst du ja im KH!
Falscher Schluss! Nur weil ich nicht ins Krankenhaus eingeliefert werde, heißt das nicht, dass keine gefährlichen Situationen entstehen. Beispiel: Ich verweigere nachts Medikamente aus Angst, das Zimmer zu verlassen, gefährdet meine Diabetes-Therapie. Sturzrisiko bei Orientierungslosigkeit.
Angst ist kein Pflegegrund! Doch, laut Gesetz!
Seit 2017 zählen psychische Krisen genauso wie körperliche Einschränkungen.
Voraussetzung: Sie müssen Alltagshandlungen blockieren – genau wie bei mir.
Mein Psychiater hat das schriftlich bestätigt. Durch ein Attest und ein Gutachten für das Sozialgericht!
Schlaflabor (Irrelevant!) misst keine Ängste!
Das Schlaflabor ist für Schlafapnoe.
Für die PTBS-Begutachtung zählen: Atteste meines Psychiaters, eigene Protokolle der nächtlichen Krisen, Gutachten, das der MD IGNORIERT hat.
Andere haben es schlimmer! Kein Argument!
Ein Pflegegrad ist kein Wettbewerb ums schlimmste Leid. Es geht um gesetzliche Ansprüche. Wenn ich nachweislich nachts ohne Aufsicht mich (oder andere) gefährde, steht mir Hilfe zu – egal ob andere "mehr" leiden.
Klare Botschaft an euch:
Ich verlange keine Luxus-Betreuung! Ich will, dass der MD meine Ärzte und deren Atteste ernst nimmt – was bisher nicht passiert ist.
Es geht um einige Nächte im Jahr, wo ich schutzbedürftig bin. Das ist kein "Anspruchsdenken" – sondern mein RECHT. Wer das nicht versteht, sollte sich § 14 SGB XI durchlesen. BASTA!
Meine Punkte gegen Eure/Jede Kritik:
Psychische Leiden = Pflegebedarf. Gesetz ist klar: PTBS-bedingte Nächte ohne Handlungsfähigkeit zählen. Zur PTBS kommt noch die Gefahr bei falscher Medikation (Ozempic und ähnliches Giftzeugs) einen Laryngospasmus zu erleiden. DIES IST EIN LEBENSBEDROHLICHER ZUSTAND, den ich bereits viermal erleben musste.
Letze Woche ist zudem ein Angina-pectoris-Anfall, eingetreten. Krankenhausaufenthalt!
BASTA.