Siriuskind
Sehr aktives Mitglied
Das sind zwei so unterschiedliche Vorgänge, mit gänzlich anderen Absichten, daß ich keinen gemeinsamen Nenner finden kann, bei bestem Willen. Grotesk fällt mir dazu auf Anhieb ein.
Mir ist behutsames, schmerzfreies Vorgehen bei diesem Eingriff wichtig und dies ist bei Anwendung von Lokalanästhesie möglich.
Natürlich! Ich würde beides auch nicht gleichsetzen, jedoch im Prinzip, wenn man vom Recht der Unversehrtheit des Körpers eines jeden Menschen spricht, darf beides nicht sein! Und bei der Beschneidung der Vorhaut sollte die Regel eingeführt werden, dass die Person selber entscheiden darf und nicht in einem Alter durchgeführt werden sollte, wo er das nicht kann!
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