Der Reformationstag am 31. Oktober ist seit der
deutschen Wiedervereinigung gesetzlicher
Feiertag in den deutschen
Ländern Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt und
Thüringen sowie (seit 2018) in
Bremen,
Hamburg,
Niedersachsen und
Schleswig-Holstein. In
Baden-Württemberg ist der Reformationstag schulfrei, liegt allerdings häufig ohnehin in den
Herbstferien.
[11][12] In Niedersachsen hatten evangelische Schüler zuvor auf Antrag die Möglichkeit, für die Dauer eines Gottesdienstes vom Unterricht freigestellt zu werden. In anderen Ländern mit einem größeren evangelischen Bevölkerungsanteil hat der Tag oft eine besondere gesetzliche Stellung, die mit der Stellung der
Stillen Tage vergleichbar ist.