22 Jährige In Offenbach ins Koma geprügelt

aber ich rechne aus trüber Erfahrung mit einem schallenden Schlag in's Gesicht der Angehörigen der jungen Frau, die Zivilcourage zeigte und dafür starb.

LG
Grauer Wolf

Ich rechne auch mit einem milden Urteil. :rolleyes:

Der Verteidiger wird vorbringen die 22 J. war Lehramtsstudentin
und sie hätte wissen müssen, dass sie eine Ehrverletzung :cry: verursacht habe.
Sie hätte sich nicht einmischen sollen, sondern sich an die Geschäftsführung wenden müssen.


LG
 
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Sorry, aber hier bin ich nicht einverstanden. Der Typ ist ein Intensivtäter, der, wenn ich das richtig gelesen habe, schon 15-mal einschlägig vorbestraft, inhärent gewalttätig und eine Gefahr für die Öffentlichkeit ist. Egal ob das in dem Moment beabsichtigt war oder nicht, er hat gemordet und zwar aus niedrigen Beweggründen à la eingebildeter Ehre eines billigen Hinterhofmachos.

Genau das ist der springende Punkt, um den sich alles dreht - was die Beurteilung des Täters betrifft. Wieviele Schwerverletzte und Tote würden gar nicht erst entstehen, wenn man die Täter, bei denen die Fäuste nachweislich immer wieder extrem locker sitzen, nicht auch noch munter frei in der Gesellschaft rumlaufen lassen würde.

Und ja, um einem Menschen mit einer Faust an die Schläfe zu schlagen, dazu gehört schon ein immenses Gewaltpotential. Auch wenn der nachfolgende Sturz nicht beabsichtigt war. Da gibt es echt nichts schönzureden.
 
Die Schläfe mit der Faust (da braucht es schon einen härteren Gegenstand) zu treffen ist normal nicht tödlich und war es hier ja auch nicht. Sonst wäre das in Kampfsportarten generell verboten. Mir ist im Moment kein Fall bekannt, wo einer gerade dadurch zu Tode kam (ohne Verwendung eines Gegenstands).

Ich selbst habe mich (wenn auch nicht unprovoziert und ich war jünger) auch geprügelt und bin nicht auf die Idee gekommen, dass da sowas passieren kann, und wenn nicht nachgetreten wird passiert normal auch nicht viel. Von solchen Schlägereien hört man nur nichts, es geschieht aber dauernd.
Ja, die Umstände hier sind schon sehr strafverschärfend, wie ich auch erklärt habe...Situation, Vorstrafen, Opfer ist wesentlich schwächer, aber einen Mord aus einem einzelnen Schlag machen zu wollen ist einfach weder mit der Absicht dabei noch mit den üblichen damit verbundenen Folgen in Einklang zu bringen.

Ich will auch keine Verschärfungen der Gesetzgebung die aus Schlägereien unter Jugendlichen Mordversuche macht. Hier das war zwar definitiv brutaler (keine normale Schlägerei), aber wenn man aus einem Schlag schon eine Mordabsicht konstruiert, dann wird das gar nicht so abwegig, dass die dann in Zukunft wegen Mordversuch verhaftet werden, wenn sie sich auf dem Pausenhof kloppen. Und das will ich wirklich nicht.

LG PsiSnake
 
Psi, weißt du eigentlich, wieviele Kilo durch einen gezielten Faustschlag auf die Schläfe einprasseln können? Da wird der Tod schon billigend in Kauf genommen, auch wenn es kein geplanter Mord war. Totschlag ist es in meinen Augen allemal.

Und es geht ja hier auch nicht um eine Balgerei auf dem Pausenhof, es geht darum, dass eine junge Frau zu Tode gekommen ist, weil sie sich mit 3 (!!) Typen angelegt hat, die sich zu der Zeit schon extrem übergriffig verhalten haben. Oder fällt das jetzt ganz unter den Tisch, dass die 3 Männer vorher zwei junge Mädchen auf der Toilette (!!!) bedrängt haben?
 
Nithaiah, sowas passiert an jeder Schule, dass Schläge den Kopf und auch die Schläfe treffen. Auf die Schläfe zu zielen ist übrigens auch überhaupt nicht so einfach, da die Präzision bei höherer Kraftanstrengung abnimmt (und weil der andere sich auch bewegt), daher ist es selbst dahingehend kompliziert von Absicht zu sprechen (auch wenn es keinen entscheidenden Unterschied macht). Ich will damit nicht sagen, dass es eine "Schulschlägerei" war, aber die Idee, dass man sagen sollte, dass solche Schläge unter Mord- oder Tötungsversuch fallen ist in jeder Hinsicht problematisch. Wie gesagt, es geschieht ständig und der Tod ist praktisch nie die Folge (Ausnahme ist wenn auf jemanden am Boden eingetreten wird, aber das war hier ja auch nicht so).

Und natürlich fällt das nicht unter den Tisch, was die vorher getan haben, spielt aber dafür ob es Mord/Totschlag war keine Rolle, sollte sich aber strafverschärfend auswirken, genauso wie die sonstigen Vorstrafen und der Fakt, dass das Opfer viel schwächer war und nicht einmal eine unmittelbare Bedrohung darstellte. Aber der Schlag selbst, sowas passiert wirklich auf Schulhöfen (da schlägt man auch mit voller Kraft zu, sonst verliert man), und die Absicht dahinter war auch keine andere als in der Schule (also nicht die Tötung der Person).

Es gibt in der Justiz ja zum Glück Differenzierung und keinen einfachen ausschließenden Unterschied zwischen einem Mörder, den man für alle Zeit wegsperren sollte auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Unschuld in Person. Und ich bin da schon froh, dass wir keine derartige Justiz haben.
 
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aber wenn man aus einem Schlag schon eine Mordabsicht konstruiert, dann wird das gar nicht so abwegig, dass die dann in Zukunft wegen Mordversuch verhaftet werden, wenn sie sich auf dem Pausenhof kloppen. Und das will ich wirklich nicht.

LG PsiSnake

Aber genau DAS ist der Weg. Klar, kann ich verstehen, dass manche sich lieber prügeln, aber dann sollten sie auch ggf. um die Konsequenzen wissen.
Allein auszuholen, um einen anderen Menschen zu verletzen, IST bereits Absicht. Da braucht mir hinterher keiner kommen und sagen, ja aber ich wollte doch nur ein ganz leichtes Schädelhirntrauma ohne innere Blutungen. Wie doof kann Mensch eigentlich noch sein???
 
Und ja, um einem Menschen mit einer Faust an die Schläfe zu schlagen, dazu gehört schon ein immenses Gewaltpotential. Auch wenn der nachfolgende Sturz nicht beabsichtigt war. Da gibt es echt nichts schönzureden.

Mal ganz polemisch gefragt (weil ich weiss, wie du das meinst): was war denn beabsichtigt? Wenn ich jemanden gezielt gegen den Kopf schlage, sollte ich zumindest auch in Erwägung ziehen, dass er -rein theoretisch- fallen könnte. Von einer Absichtslosigkeit würde ich deshalb diesbezüglich nicht sprechen.
 
Aber genau DAS ist der Weg. Klar, kann ich verstehen, dass manche sich lieber prügeln, aber dann sollten sie auch ggf. um die Konsequenzen wissen.
Allein auszuholen, um einen anderen Menschen zu verletzen, IST bereits Absicht. Da braucht mir hinterher keiner kommen und sagen, ja aber ich wollte doch nur ein ganz leichtes Schädelhirntrauma ohne innere Blutungen. Wie doof kann Mensch eigentlich noch sein???

Huh, Absicht ist es schon, aber keine Tötungsabsicht. Nach solchen Aussagen würde jeder zweite (oder mehr) Jugendliche auf diese Definition hin ein potentieller versuchter Mörder oder was auch immer sein...
Sayalla, es ist selbst auf dem Gymnasium nicht ganz so einfach ohne Schlägerei auszukommen. Wenn du gemobbt wirst musst du sogar welche anfangen (mehr oder weniger, aber es ist halt nicht direkt Notwehr wenn man auf einen los geht, wenn er dich schubst, beleidigt usw.) um dir Respekt zu verschaffen. Als das passierte war ich allerdings noch jünger (nicht körperlich erwachsen), und die Gefahr von gegenseitiger Verletzung ist dadurch zum Glück geringer.

Ja, das hier ist auch keine normale Schlägerei und deshalb soll und wird er auch länger ins Gefängnis müssen. Eine Tötungsabsicht mit einem einzigen Schlag zu verbinden würde aber höchstens Sinn machen, wenn der Schaden direkt darauf beruht, und selbst dann müsste es einen größeren körperlichen Unterschied zwischen den Personen geben und der Angreifer müsste um seine körperliche Überlegenheit wissen, was hier zwar der Fall ist (und meiner Meinung nach auch verschärfend wirkt), weshalb ich auch im ersten Beitrag schrieb, dass es eventuell Totschlag sein könnte. Aber entscheidend war eben scheinbar der Aufprall auf den Stein. Dadurch ist es dann Körperverletzung mit Todesfolge inklusive der strafverschärfenden Zusammenhänge hier.
 
Mönsch, Psi, du hast heute noch Angst rauszugehen, Angst vor anderen Menschen- Angst, verletzt zu werden? Solange du die Täter entschuldigst, nicht endlich aufstehst und sagst: "verflixt und zugenhäht, sowas DARF einfach nicht...", meinst du, dass du dann je wieder alleine da rauskommst?
 
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Dadurch ist es dann Körperverletzung mit Todesfolge inklusive der strafverschärfenden Zusammenhänge hier.

Ich weiss selbst, wie die Gesetze sind- aber ich finde sie nicht verhältnismässig.

Ok, mal eine Geschichte, wie sie sein KÖNNTE >>

Offenbach, im Mai 2014.
Der Angeklagte wird beschuldigt, durch vorheriges Auflauern der Person X und einen gezielten Schlag gegen deren Kopf einen Sturz, und damit den Tod des Opfers, billigend in Kauf genommen zu haben.
Aufgrund der Tatsache, dass er bis dato bereits 15 x nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, greift nun nach der im März 2014 vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzesänderung § 834765 das Erwachsenenstrafrecht.
Und dieses sieht nach besagter Gesetzesänderung im Absatz 3 b nun ein lebenslanges Strafrecht vor, wenn ... a) ein Vorsatz gegeben ist und eine Tötungsfolge absehbar sein konnte.
Diese Bedingungen sind hier eindeutig gegeben, sodass der Beschuldigte nicht nach 15 Jahren entlassen wird, sondern die Strafe lebenslang zu verbüssen ist.
Eine Berufung ist binnen 14 Tagen einzureichen.
 
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