Hi Maja !
ich bins noch mal ganz kurz, sorry, das ich mich oben verschrieben habe, denn es ist ja nicht Deine Schwester, die von euch gegangen ist, sondern Deine Schwiegertochter, welche ja schon sehr lange krank war, - es tut mir auch total leid, wegen Deiner Enkeltochter, die jetzt ihre Mutter verloren hat.
Ich hoffe sehr stark, dass deine Enkeltochter jetzt die Möglichkeit hat, bei ihrem Vater ( Deinem Sohn ) aufwachsen zu dürfen, denn dieser hat seine Tochter ja die ersten Lebensjahre, bedingt durch die schwere Krebserkrankung der Mutter, praktisch ganz allein, mit eurer Hilfe aufgezogen.
Hoffe sehr, dass ihr es geschafft habt, diese Sorgerechtssache vorzeitig zu klären???, habe deine Beiträge dazu verfolgt, und bin nach wie vor der Meinung, dass ein Kind zu seinen leiblichen Eltern gehört, wenn die Vorraussetzungen dafür gut stehen.
Ich weiß, das gehört jetzt nicht in diesen Thread, aber ich wusste jetzt nicht genau, wo ich das, was mich noch zu diesem Thema bewegt anders lassen kann????? ich finde es wirklich so traurig, dass Deine kleine Enkeltochter eigentlich nie so richtig die Gelegenheit hatte, ihre eigene Mutter richtig kennen zu lernen. Tragisch finde ich zudem, dass die junge Frau schon so früh verstarb, ........ Dein Sohn ist bestimmt sehr "fertig" durch diese ganze Lebenssituation, erst wird die Frau, die er leibt, schwerkrank, dann kümmert er sich verantwortungsvoll um seine Tochter während seine Partnerin von einer Krankenhausbehandlung in die nächste kommt, --- und dann dieser Streit ums Sorgerecht, vor allem das die Mutter der kranken Frau, ihm einfach so seine Tochter weg nimmt.
Gut, die Gesetze haben sich geändert, als ich damals meinen Sohn bekommen habe, auch ich war unverheiratet, und da hab ich ganz allein das Sorgerecht bekommen. Heute ist es ja so, dass die Mutter bei der Geburt selbst entscheiden kann ob der unverheiratete Partner das Sorgerecht zusammen mit ihr erhält, oder ob sie es weiterhin, ganz allein tragen will.
Und wenn die Mutter, ihn damals nicht als gleichberechtigten Sorgerechts..... hat eintragen lassen, dann ist es schwierig hier klare Vorraussetzungen zu schaffen. Als sich das gestz damals änderte erhielt ich Post vom JA, das ich den Vater jetzt auch problemlos eintragen lassen kann, sodass wir beide Sorgerecht für unseren Sohn haben. Als ich aber da angerufen habe, um mich danach zu erkundigen, hat man mir nahe gelegt, leiber das alleinige Sorgerecht für mich zu beanspruchen, weil, wenn man das einmal gemacht hat, dann würde man den vater da nur ganz schlecht wieder rasu bekommen.
Der könnte dann über alles mitentscheiden ect...., und ob ich das auch wirklich wolle? ect....
Vllt hat man ja deine "Schwiegertochter" auch so zugetextet?, und deshalb steht dein Sohn jetzt ohne Sorgerecht da? Egal, es ist müssig jetzt noch darüber zu spekulieren, warum diese junge Frau das nicht gemacht hat, obwohl die beiden zusammen gelebt haben und sogar von Heirat die Rede gewesen ist.
Ich wünsche Deinem Sohn, wenn er die Trauer um seine Partnerin verarbeitet hat, dass er genug Kraft findet, um um sein Recht als Vater zu kämpfen, und das deine kleine Enkeltochter die Möglichkeit erhält in einer verlässlichen Beziehung aufzuwachsen und gross zu werden. Ohne Streitigkeiten, ohne Zwist. Vllt hat sich das alles was ich geschrieben habe auch schon erübrigt und Deine Enkeltochter lebt längst bei deinem Sohn?,
also, alles Liebe euch, Lilly