Loop
Dauntless Banana
- Registriert
- 10. Oktober 2008
- Beiträge
- 41.250
Ich weiss nicht wie das juristisch aussieht, aber Zweckgebunden bedeutet ja Projektgebunden... also für kranke Kinder, für Aids-Betroffene, für Magersüchtige, für Obdachlose, für dies für jenes...
Rasse kann doch keine "Zweckbindung" meinen.... Was soll denn da der Zweck sein?
Also, wie gesagt, ich hätte das Geld genommen und in den allgemeinen Pott geschmissen.... und es juristisch darauf ankommen lassen. Oder, eben alternativ aus ethischen Gründen abgesagt. Nur, deine Version, das Geld anzunehmen und dem Typ noch zu sagen, dass sowas gar nicht geht... dann aber noch seinem Wunsch ausdrücklich nachkommen... will sich mir nicht so ganz erschliessen. Klar verstehe ich deine Motivation dahinter, die erscheint mir aber äussert kurzsichtig und in sich inkonsequent, widersprüchlich, letztlich gefährlich... man kann nicht Apartheid ablehnen und sie dann doch akzeptieren, einführen, ihr nachkommen, nur weil der "Zweck" die Mittel heilige...
(ohje Loop, du bist so sensibel, dass ich vorsichtshalber dazu schreibe, dass ich das jetzt nicht böse oder herabsetzend meine, deine Person betreffend... es geht um die Sache )
Wahrscheinlich wäre es am besten, vorher genau mit einem Anwalt drüber zu reden, was geht und was nicht. Ob das überhaupt eine echte Zweckbindung ist.
Nachdem ich so viele Jahre mit Obdachlosen konfrontiert war und das Leid gesehen habe, heiligt für mich der Zweck wirklich die Mittel, ich geb es ehrlich zu. Ob kurzsichtig gedacht oder nicht, kurzfristig braucht man was zu essen.