Speiseplan für Hartz-IV-Empfänger

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Da komme ich jetzt nicht ganz mit! Soll das jetzt etwa heissen, dass es in Deutschland keine Berechnungsgrundlage für eine Rente gibt, sondern einfach alles über einen Kamm geschert -wird ohne Rücksicht auf die Höhe des jeweiligen (ehm.) Verdienstes? :confused:
Nein, es bedeutet schlicht und ergreifend das die Renten in Deutschland kontinuierlich sinken.
Logischer Weise, da auch die Einkommen sinken.

Da zusätzlicher Weise das Renteneintrittsalter heraufgesetzt wurde und es heftige Abzüge hagelt wenn Jemand früher in Rente geht, sind immer mehr Rentner auf Unterstützung angewiesen.
Wenn also ein Rentner nach Zahlung von Miete, Heizung und Wasser weniger als 347€ auf dem Konto hat, kann Er einen Antrag auf Hartz4 stellen.
Wenn dann festgestellt wird das eine angemessene Wohnung vorliegt ( Irgendwo in einer Armensiedlung eine Ein Zimmerhöhle, wird der Unterschied zwischen der Rente und Hatz4 ausgeglichen.
 
Wenn dann festgestellt wird das eine angemessene Wohnung vorliegt ( Irgendwo in einer Armensiedlung eine Ein Zimmerhöhle, wird der Unterschied zwischen der Rente und Hatz4 ausgeglichen.

Danke, lieber Galahad... Du sprichst mir aus der Seele...

Seit Jahren ist klar, daß es auf eine Massenverelendung und - pardon - Massenverblödung hinauslaufen soll (Pisa läßt grüßen... und die Briten überlegen, ob man Physik nicht als Fach in öffentlichen Schulen absetzen sollte!!!!)

Man erkennt die Absicht...


Mercie
La Dame
 
Nicht nur dass man davon nicht satt wird ...

Es geht ja auch um diese Kaltschnäuzigkeit, mit der mal wieder so ein großkapitalistischer Bonze, der seine Schäfchen im Trockenen hat, über die "dummen Massen" bestimmen will und ihnen sogar jetzt noch die Essensrationen vorrechnen will.

Es geht darum, dass eine Gruppe Menschen (die, die im Verwaltungsapparat sitzen) über andere (die eben an irgend ner bestimmten Stelle mal Pech gehabt haben) entscheiden, ihnen das Geld zuteilen mit dem sie auszukommen haben und jetzt sogar noch die Essensration?

Und ich wette dieser Typ glaubt von sich selbst, er wäre ein guter Mensch, der sich ja ganz doll Mühe mit diesem Essensplan gemacht hat und hätte jetzt noch ein gutes Werk getan.

Ein paar Schicksalsschläge auf einmal (Verlust des Arbeitsplatzes, Scheidung, längere Krankheit ...) und Hartz IV kann so ziemlich jedem Durchschnittsbürger passieren.

Wie weit soll es noch gehen? Es fing mit den verminderten Leistungen der Krankenkassen an wenn ich mich recht erinnere, dann kam der Euro, dann Hartz IV? Jetzt die Essensrationen? Was kommt noch? Zwangsarbeit? Die Luft zum Atmen?

Ich kriege körperliche Schmerzen wenn ich sowas lese. Habe schon körperliche Schmerzen gekriegt, als ich las, dass ein Michael Schumacher mal eben 6,5 Millionen € für die Tsunami-Opfer gespendet hat. Das war ja nett von ihm, aber wie kommt jemand, der nichts anderes tut als mit Autos im Kreis zu fahren dazu, 6,5 Millionen € übrig zu haben, während andere hungern? Verrückte Welt.

Und hat vielleicht jemand Ideen, wo man ansetzen könnte, um sowas zu ändern? Ich habe keine mehr.

Heute frustriert
Fedelta



Tja, derartige Spenden werden ebenfalls nur auf finanztechnischen Gründen gespendet, und nicht aus Nächstenliebe...
Zahlt es sich aus steuermässigen Gründen nicht aus, über eine gewisse Summe zu verdienen/besitzen, wird das dann gespendet.
 
Ja.
Es handelt sich Dabei um einen festgelegten Satz von 347€ im Monat für einen alleinstehenden Arbeitslosen oder Rentner, Frührentner oder was auch immer.

Von dem Geld darfst Du dann Strom, Telefon, Kleidung usw. und neuerdings auch eine Bratwurst bezahlen.
In diesem Regelsatz sind ebenfalls enthalten
- Bekleidung
- Hygieneartikel
- Anschaffung von Haushaltsgeräten
- ggf. defekte Geräte reparieren zu lassen
- Versicherungen
- Zahnersatz
- Verschönerung der Wohnung
- Anschaffung von Möbeln
- Nachzahlung von Strom
usw. usf.

Wird man zu einer Maßnahme herangezogen, wo Fahrtkosten entstehen, sind die erstmal in Vorkasse zu leisten.

Natürlich braucht hier niemand hungern und man kann sicher auch mit 4,25 Euro sich das Essen und Trinken leisten, nur ist das schlichtweg eine Milchmädchenrechnung, weil das Leben eben nicht nur aus dem Kauf einer Bratwurst mit Sauerkraut und Brei besteht.
Da hilft es denn auch wenig, dass das Telefonieren günstiger wird. Strom wird dafür teurer. Tja den könnte man ebenfalls einsparen, denn ein Hilfsbedürftiger braucht nicht zwingend den ganzen Tag den Luxus von Strom. *gg*

Nachdem nun auch noch Grundnahrungsmittel wie Milch, Brot usw. teurer geworden sind, lässt sich eines wunderbar erkennen. Es nehmen mehr Menschen die Suppenküchen und Tafeln in Anspruch.
Richtig ist auch, dass viele hilfsbedürftige Menschen nicht haushalten können. Aus diesem Grunde hat es zum Beispiel bei uns jetzt entsprechende Angebote.
Sei es den Umgang mit Geld zu lernen, kein Witz, den Umgang mit Lebensmitteln, verstärkt auch Schuldner- und Sozialberatungsangebote, denn viele Hartz4 Empfänger sind zudem noch hoch verschuldet und tilgen jeden Monat nebenher noch einen Berg Schulden ab und vor allem Angebote für Kinder, wie z.B. Hausaufgabenbetreuung.

Es sind aber nicht nur die Menschen, die von Hartz4 oder Sozialhilfe leben, die von der zunehmenden Armut betroffen sind. Auch erwerbstätige Menschen leben teilweise auf dem Niveau von Hartz4 oder auch darunter. Und das sollte man nicht vergessen.
So oder so ist es ein Schlag ins Gesicht von Menschen, die so gerade über die Runden kommen. Armut heute heißt schlussendlich auch Armut im Alter.

Gruß
Palo
 
Hat man bei uns nicht - im Zuge des Regimewechsels 1999 - die (gesetzl.) Arbeitslosen-Versicherung abgeschafft, welche zum Teil vom Arbeitgeber und zum Teil vom Arbeitnehmer mitgetragen, resp. finanziert wurde?


Mercie
La Dame


Ich nehme an, du meinst damit die Arbeirslosen-Versicherung in Österreich, denn nur darauf kann ich dir antworten:

Nein, man hat damals nicht die gesetzliche Arbeitslosen-Versicherung abgeschafft, sondern es ist sogar neu hinzu gekommen, dass auch sämtliche Beamte darin eingebunden wurden, für die es bis dato eine derartige nicht gab! Soviel ich weiss, ist zum damaligen Zeitpunkt auch die berühmt-berüchtigte Abfertigung neu beschlossebn worden!

LG
feuervogel
 
In diesem Regelsatz sind ebenfalls enthalten
- Bekleidung
- Hygieneartikel
- Anschaffung von Haushaltsgeräten
- ggf. defekte Geräte reparieren zu lassen
- Versicherungen
- Zahnersatz
- Verschönerung der Wohnung
- Anschaffung von Möbeln
- Nachzahlung von Strom
usw. usf.

Wird man zu einer Maßnahme herangezogen, wo Fahrtkosten entstehen, sind die erstmal in Vorkasse zu leisten.

Ich stelle jetzt ganz einfach nur mal fest: In dem obigen Beitrag von Galahad (NR.53) hört sich das Ganze doch etwas anders an!


Lg
feuervogel
 
Ich nehme an, du meinst damit die Arbeirslosen-Versicherung in Österreich, denn nur darauf kann ich dir antworten:

Nein, man hat damals nicht die gesetzliche Arbeitslosen-Versicherung abgeschafft, sondern es ist sogar neu hinzu gekommen, dass auch sämtliche Beamte darin eingebunden wurden, für die es bis dato eine derartige nicht gab! Soviel ich weiss, ist zum damaligen Zeitpunkt auch die berühmt-berüchtigte Abfertigung neu beschlossebn worden!

Ohhh danke, meine Liebe... ja, die meinte ich. Aha... das ist ja spannend. Was ich weiß, gibt es sowas jetzt auch für Unternehmer. Interessant wäre es, wer das bezahlt. Die Unternehmer können sich zusätzlich bei der SVA (ihrer Sozialversicherung) versichern. Beamte.... ist klingt ungewohnt, die waren ja früher im Definitivum (also unkündbar, gell?)...

Danke Dir vielmals für die interessante Information.


Herzlich
La Dame
 
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Ich stelle jetzt ganz einfach nur mal fest: In dem obigen Beitrag von Galahad (NR.53) hört sich das Ganze doch etwas anders an!
Manche Dinge wurden vor der Reform als Sonderausgaben oder Sonderleistungen vom Amt bezahlt, bei entsprechender Antragsstellung. Wie zum Beispiel Bekleidungsgeld, welches man beim Sozialamt bei entsprechend niedrigem Einkommen und Hilfsbedürftigkeit als einmalige Sonderleistung beantragen konnte, oder eben auch Haushaltsgeräte wie Waschmaschine oder Fernsehen.
Dies ist nach der Reform weggefallen, da in diesem Satz bereits die entsprechende Anhebung von Leistungen mit eingerechnet ist.
Kaution kann vom Amt bezahlt werden, wenn man die Aufforderung erhalten hat umzuziehen, weil die Wohnung eben zu teuer oder groß ist, muss aber nicht.
Das gilt ebenfalls in dem Zusammenhang mit Umzugskosten. Und bezieht sich jetzt nicht auf die Aufnahme einer Arbeitsangelegenheit (Festanstellung), die einer etwas anderen Regelung entspricht.

Gruß
Palo
 
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