Sogenannte Reichsbürger

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Personalausweis ist falsch. Da nutzt auch keine Dudenweisheit.
Personalausweis wäre korrekt, wenn mich der Ausweis einem bestimmten
Personal zugehörig ausweist.
Falsch. Da nutzt auch keine Wortklauberei.
Im Personalausweis stehen deine Personalien drin und nichts weiter, wie ein einfacher Blick auf denselben beweist. ;)

(Nur nebenbei sei erwähnt, dass das Ding auch in vielen anderen Ländern übersetzt Personalausweis heisst, da es allen Staaten frei steht, wie sie es nennen wollen. Also genau dieselbe Story wie mit der Staatsangehörigkeit).

Wenn der Personalausweis wirklich ein Mitarbeiterausweis wäre - wo bleibt mein Lohn? Mein bezahlter Urlaub? Da habe ich aber ein paar Jahrzehnte nachzufordern, hurra ich werde reich.
Äusserst seltsam ist auch, dass ich als Mitarbeiter gar nicht weiss was ich tun soll, es hat mich niemand eingearbeitet. An mein Einstellungsgespräch kann ich mich auch nicht mehr erinnern.
Welcher Betriebsrat ist für mich zuständig?
Welche Gewerkschaft?
Fragen über Fragen, die man sich als einfacher Arbeitnehmer der BRD alles stellt. :D
 
Falsch. Da nutzt auch keine Wortklauberei.
Im Personalausweis stehen deine Personalien drin und nichts weiter, wie ein einfacher Blick auf denselben beweist. ;)

(Nur nebenbei sei erwähnt, dass das Ding auch in vielen anderen Ländern übersetzt Personalausweis heisst, da es allen Staaten frei steht, wie sie es nennen wollen. Also genau dieselbe Story wie mit der Staatsangehörigkeit).

Wenn der Personalausweis wirklich ein Mitarbeiterausweis wäre - wo bleibt mein Lohn? Mein bezahlter Urlaub? Da habe ich aber ein paar Jahrzehnte nachzufordern, hurra ich werde reich.
Äusserst seltsam ist auch, dass ich als Mitarbeiter gar nicht weiss was ich tun soll, es hat mich niemand eingearbeitet. An mein Einstellungsgespräch kann ich mich auch nicht mehr erinnern.
Welcher Betriebsrat ist für mich zuständig?
Welche Gewerkschaft?
Fragen über Fragen, die man sich als einfacher Arbeitnehmer der BRD alles stellt. :D

Die hier wahrscheinlich.

http://www.deutsche-finanzagentur.de/
 
Ja...einige sind wirklich so dumm, daß sie auf solche youtube-Videos reinfallen...siehe auch Kämmträls,9/11, etc...


Sage

Chemtrails kann ich sogar noch nachvollziehen, dass man die nicht wahrhaben will, und ich behaupte nicht einmal, dass die BRD wirklich eine GmbH ist. Aber wenn euch allen nicht einmal mehr auffällt, dass weder unsere Regierung noch unsere Banken, noch irgendwelche Regeln einhalten und wenn euch immer noch nicht auffällt, dass unsere Medien uns belügen und betrügen und somit nicht frei sind, wenn unsere Kanzlerin weiterhin gegen Russland hetzt, weil es die USA befehlen, dann kann man dieser Gesellschaft auch nicht mehr helfen. Ihr schreit immer nur VT, VT, und blendet die Realität vollkommen aus. So eine Gesellschaft kann gar nicht überleben.
 
Nur mal ein kleiner Auszug aus dem Buch:

"BRD" ohne Staatsgewalt"

Mit der militärischen Niederlage des Deutschen Reiches im Jahre 1945 haben die Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen.
Dies ergibt sich aus der sogenannten "Berliner Erklärung vom 05.06.1945". (völkerrechtlich korrekte Zitierweise: "Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der
Französischen Republik vom 05.06.1945), in:
Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, S. 7-9 sowie documentArchiv.de [Hrsg.], URL:
www.documentarchiv.de/in/1945/niederlage-deutschlands_erkl.html
Bekanntermaßen ist die höchste Rechtsnorm in der Welt das Völkerrecht.
Für den Spezialfall des Krieges gilt das Kriegsvölkerrecht in Gestalt der Haager Landkriegsordnung und der Genfer Konvention.
Gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung ist eine Besatzungsmacht verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, um die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben in einem besetzten Gebiet wieder herzustellen, und zwar, sofern kein zwingendes Hindernis besteht, auf der Basis der jeweiligen Landesgesetze.
(vgl. Haager Landkriegsordnung, Art. 43 vom 18.10.2007; RGBl. 1910, S. 107)
Aus diesem Grunde wurde zunächst von den Besatzungsmächten die Einrichtung sogenannter "Länder" als deutsche Selbstverwaltungskonstrukte verfügt.
Diese "Länder", beziehungsweise späteren "Bundesländer" entsprechen nicht der rechtmäßigen Gebietsgliederung des Deutschen Reiches, es handelt sich dabei um von den Besatzungsmächten per Militärbefehl verfügte, künstliche Konstrukte.
Im Folgenden ist die jeweilige Entstehung einzelner Länder nachvollzogen:
- Gründung des "Landes Niedersachsen" durch die Verordnung
Nr. 55 der Britischen Militärregierung vom 01.11.1946,
(bestehend aus dem Gebiet der Reichsländer Hannover,
Schaumburg-Lippe, Oldenburg und Braunschweig)
- Gründung des "Landes Schleswig-Holstein" durch die Verordnung
Nr.46 der Britischen Militärregierung vom 23.08.1946,
- Gründung des "Landes Rheinland-Pfalz" durch die Verordnung Nr.
57 der französischen Militärregierung,
- Gründung des "Landes Großhessen" durch die Proklamation Nr. 2
der Militärregierung der Amerikanischen Zone vom 19.
September 1945,
(Großhessen: umfaßt Kurhessen und Nassau
(ausschließlich der zugehörigen Exklaven und der Kreise
Oberwesterwald, Unterwesterwald, Unterlahn und Sankt
Goarshausen) und Hessen-Starkenburg, Oberhessen und
den östlich des Rheines gelegenen Teil von Rheinhessen).
Die von Hessen fortgefallenen Kreise Oberwesterwald,
Unterwesterwald, Unterlahn und St. Goarshausen sowie
Rheinhessen westlich des Rheins kamen zur französischen
Besatzungszone und bildeten seit dem 23. August 1946
einen Teil des Landes Rheinland-Pfalz. Ebenfalls nicht mit
einbezogen wurde die Gemeinde Wimpfen, die zum hessischen
Kreis Heppenheim (zu Hessen-Starkenburg gehörig) gehörte,
aber seit 1945 faktisch von Württemberg-Baden regiert
wurde.
- Gründung des "Landes Württemberg-Baden" durch die
Proklamation Nr. 2 der Militärregierung der Amerikanischen
Zone vom 19. September 1945,
- Gründung des "Landes Bayern " durch die Proklamation Nr. 2 der
Militärregierung der Amerikanischen Zone vom
19. September 1945, (umfaßt ganz Bayern, wie es 1933 bestand,
ausschließlich des Kreises Lindau.
Bei der Errichtung von Bayern nach dieser Proklamation
wurde "vergessen", daß auch die Pfalz (als Bayern links des
Rheins) 1933 zu Bayern gehörte, jedoch zur französischen
Besatzungszone gehörte und somit nicht mehr zu Bayern
gezählt wurde; bereits seit 1940 gehörte die Pfalz nicht mehr
zum Zuständigkeitsbereich des Reichsstatthalters von
Bayern sondern zum Reichskommissar für die Saarpfalz, ab
1941 zum Reichsstatthalter der Westmark. Der Kreis Lindau
gehörte bis 1955 zur französischen Besatzungszone (als
Landbrücke zur französischen Besatzungszone in
Österreich),
- Gründung des "Landes Sachsen" durch Befehl der Sowjetischen
Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 9. Juli 1945
(umfaßt das Gebiet Sachsens einschließlich des Teiles Schlesiens,
welcher östlich der Oder-Neiße-Linie liegt, ausschließlich der
Region um die Gemeinde Tiefengrün, die zum künstlichen
Bundesland Bayern gekommen ist, da die Grenze der
Besatzungszonen von den Alliierten auf den Verlauf der Saale
bestimmt wurde)
etc. etc..
Es handelt sich somit bei den sogenannten "Ländern" und späteren "Bundesländern" nachweislich um künstliche Konstrukte, die von den Besatzungsmächten per Militärbefehl verfügt wurden, sie sind somit als solche unmittelbares Besatzungsrecht.
Bis zum Jahre 1949 haben sich die drei westlichen Besatzungsmächte (USA, Großbritannien und Frankreich) einerseits, und die Besatzungsmacht Sowjetunion andererseits, in Meinungsverschiedenheiten über die weitere Verwaltung Deutschlands verstrickt.
Die drei westlichen Besatzungsmächte haben hierauf in den drei westlichen Besatzungszonen eine deutsche Selbstverwaltung namens "BRD" ins Leben gerufen.
Dies sollte für die Besatzungsmächte den Vorteil haben, daß sie sich nicht mehr selbst um notwendige Verwaltungsangelegenheiten sorgen mußten, und sie andererseits die oberste Regierungsgewalt in ihrem jeweiligen Besatzungsgebiet weiterhin ausüben konnten.
Zur Grundlage des deutschen Selbstverwaltungskonstruktes "BRD" wurde das "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" erstellt, und in Kraft gesetzt.
Dabei heißt es nicht "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland", da die "BRD" sich dieses Grundgesetzes nicht selbst gegeben hat. Schließlich wurde es von den Besatzungsmächten per Militärbefehl verfügt!
Zur Erstellung dieses "Grundgesetzes" hatten die drei westlichen Besatzungsmächte willkürlich deutsche Politiker ausgewählt, und zu "Parlamentarischen Räten" ernannt.
Diese wurden mit der Abfassung eines "Grundgesetzes" beauftragt, was sie auch befolgten.
Während der Ausarbeitung dieses Grundgesetzes sind diese "Parlamentarischen Räte" insgesamt 36 Mal auf den Petersberg (nahe Bonn) zu den Vertretern der westlichen Besatzungsmächte zitiert worden.
Dort haben die Besatzungsmächte in den "Grundgesetz-
Entwürfen dieser "Parlamentarischen Räte" herumredigiert.
Der bekannte Staatsrechtlicher und stellvertretende Vorsitzende des sogenannten "Parlamentarischen Rates", Professor Dr. Carlo Schmid, hat nach Angaben von Zeitzeugen zu diesem Verfahren geäußert:
"Wir durften beim Grundgesetz nur noch Punkt und Komma setzen, der Rest wurde von den Alliierten diktiert".
In diesem Zusammenhang paßt ein Zitat von Herrn Willy Brandt:
Zitat:
"Dieses Grundgesetz haben uns die Amerikaner, um es vorsichtig zu sagen, anempfohlen. Man
könnte auch sagen, auferlegt."
(vgl. BUNTE; 14.02.1991; S. 94)
Als das "Grundgesetz" im Sinne der westlichen Besatzungsmächte ausformuliert war, wurde es von diesen genehmigt.
Aber auch in dem diesbezüglichen Genehmigungsschreiben machten sie von ihren Vorbehaltsrechten umfassend Gebrauch und verfügten erhebliche Einschränkungen:
So zum Beispiel unter anderem:
− "daß die dem Bunde durch das Grundgesetz übertragenen Vollmachten ebenso wie die durch die Länder und örtlichen Verwaltungskörper ausgeübten Vollmachten den
Bestimmungen des Besatzungsstatuts unterworfen sind,"
− "daß die .... Polizeigewalt nicht ausgeübt werden kann, bis dies durch die Besatzungsbehörden ausdrücklich genehmigt ist und daß in gleicher Weise die sonstigen Polizeifunktionen des Bundes sich nach dem Schreiben der westlichen Besatzungsmächte vom 14. April 1949 zu richten haben,"
− "daß Berlin nicht Stimmberechtigung im Bundestag oder Bundesrat eingeräumt
wird, und auch nicht von der Bundesregierung regiert werden kann,"
− "daß die Grenzen aller Länder, ausgenommen Württemberg-Baden und Hohenzollern so "wie sie jetzt festgelegt sind", bis zu einem Friedensschluß bleiben,"
− "daß nichts in den Verfassungen der Länder als eine Einschränkung der Bestimmungen der Bundesverfassung ausgelegt werden dürfte; daß Konflikte zwischen den Länderverfassungen und der vorläufigen Bundesverfassung deshalb zugunsten der letzteren entschieden werden müssen,"
− "daß nach der Einberufung der in dem Grundgesetz vorgesehenen gesetzgebenden
Körperschaften.....das Besatzungsstatut in Kraft treten wird."
(vgl. Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz in der Übersetzung des Parlamentarischen Rates, VOBIZ S. 416, Frankfurt am Main, den 12. Mai 1949)
Nach dieser Genehmigung durfte das "Grundgesetz" von den sogenannten "Parlamentarischen Räten" in Kraft gesetzt werden.
(vgl. BGBl. I S. 1ff)
Dabei wurde im "Grundgesetz" gewährleistet, daß sonstige Bestandteile des Besatzungsrechts nicht durch die oberen Repräsentanten der sogenannten "BRD" oder durch deren Mittelbau umgangen werden können, sondern unmittelbar ausgeführt
werden müssen.
Hierzu wurde im "Grundgesetz" verankert
− daß die Kosten der Besatzung von der sogenannten
"Bundesrepublik Deutschland" ohne wenn und aber an die drei
westlichen Besatzungsmächte gezahlt werden,
(vgl. Artikel 120 "Grundgesetz")
− daß keine Vorschriften des übrigen Besatzungsrechts durch die sogenannte
"Bundesrepublik Deutschland" eingeschränkt werden könne,
(vgl. Artikel 139 "Grundgesetz")
− daß die dem Bunde durch das Grundgesetz übertragenen
Vollmachten ebenso wie die durch die Länder und örtlichen
Verwaltungskörper ausgeübten Vollmachten den Bestimmungen
des Besatzungsstatuts unterworfen sind.
(vgl. Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz in der Übersetzung des Parlamentarischen Rates, VOBIZ Scholz-Wiegand 416,
Frankfurt am Main, den 12. Mai 1949)
Ab dem Inkrafttreten des "Grundgesetzes" galt somit gleichzeitig das
"Besatzungsstatut".
Dieses "Beatzungsstatut" beinhaltete, daß es für jedes "Bundesland" einen alliierten Landeskommissar gab, der die oberste Regierungsgewalt in dem jeweiligen
"Bundesland" ausübte.
Für die Ausübung der obersten Regierungsgewalt für die Bundesebene war die "Alliierte Hohe Kommission" ("AHK") zuständig.
Jede Verordnung und jedes Gesetz auf Bundesebene mußte demnach der Alliierten Hohen Kommission vorgelegt werden.
Für die Entscheidung, ob sie ein Gesetz oder eine Verordnung genehmigten, ließen sich die drei westlichen Besatzungsmächte die
international übliche Frist von 21 Tagen Zeit.
Erst nach Ablauf dieser Frist durfte der sogenannte "Bundespräsident" die jeweilige Gesetzes- oder Verordnungsvorlage unterzeichnen, was dann zur Folge hatte, daß sie im sogenannten "Bundesgesetzblatt" veröffentlich werden durfte.
Schließlich sind sämtliche Gesetze der "Bundesländer" und der "BRD", insbesondere auch alle Lehrinhalte beziehungsweise Lehrpläne und Lehrbücher des Schulsystems der "BRD" von den Besatzungsmächten verfügt.
Auf die Konsequenzen dieser Tatsachen wird an andere Stelle noch eingegangen.
Aus dem Geschilderten folgt, daß durch die Gründung der "Länder" und der "BRD" das Besatzungsrecht selbstverständlich nicht aufgehoben wurde.
Es wird von "BRD"-Machthabern immer wieder behauptet, die drei westlichen Besatzungszonen seien in eine "Bundesrepublik Deutschland" "umgewandelt" worden.
Dies ist jedoch falsch.
In der Realität wurde lediglich das Besatzungsrecht angewandt und ein fremdbestimmtes deutsches Selbstverwaltungskonstrukt namens "BRD" im Gebiete der drei westlichen Besatzungszonen installiert.
Die Besatzungszonen und das übrige Besatzungsrecht wurden hierdurch nicht berührt, geschweige denn "aufgehoben".
Das Gegenteil ist der Fall:
Die sogenannten "Bundesländer" sowie die sogenannte "BRD" sind selbst reines Besatzungsrecht!
Würde beispielsweise das Besatzungsrecht aufgehoben werden, wären die sogenannten "Bundesländer" sowie die sogenannte "BRD" augenblicklich nicht mehr existent!
Wenn also ein "BRD"-Machthaber behauptet, das Besatzungsrecht sei nicht mehr in Kraft, behauptet er damit gleichzeitig, daß es eine sogenannte "BRD", und damit seine Position im "BRD"-System gar nicht gibt!
Daß mit dem Besatzungsrecht auch die Besatzungszonen nach wie vor existieren, zeigt sich darin, daß die Truppen der jeweiligen Besatzungsmächte sich mit ihren Stationierungsorten nach wie vor an die jeweiligen Grenzen ihrer eigenen Besatzungszonen halten.
Weitere rechtliche Basis für die gegenwärtige Ausübung der obersten Regierungsgewalt im Besatzungsgebiet ist der sogenannte "Überleitungsvertrag von Berlin" von 1990.
In Artikel 2 heißt es dort:
Zitat:
"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin ..... begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind."
(siehe Verordnung zu dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September 1990 (BGBL Teil II - 1990 - Nr. 36 vom 02.10.1990)
Die Formulierung "in oder in bezug auf Berlin" ist dabei bedeutsam! Da alle alliierten Verfügungen sämtlich in Berlin verkündet und verabschiedet worden sind, bleiben damit auch alle, nicht nur Berlin, sondern auch das übrige Deutschland betreffenden Rechte der Alliierten in Kraft.
Zudem findet sich im Notenwechsel aus dem Jahre 1990 Entsprechendes:
Zitat:
Folgende Teile des Überleitungsvertrages bleiben weiterhin in Kraft:
Teil I - Artikel 2:
Zitat:
(1) Alle Rechte ....... der Besatzungsbehörden ........ sind und bleiben in jeder Hinsicht nach
deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen
Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.
Teil VI - Artikel 3
Zitat:
(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen (!), das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands
geschlossen haben oder schließen werden (!).
(vgl. Notenwechsel aus dem Jahr 1990 (BGBl. 1990 Teil II Seite 1386 ff.))
Ein anschauliches Beispiel dafür, daß das Besatzungsrecht weiterhin in Kraft ist, ist die Verurteilung des DDR-Devisenbeschaffers Schalck-Golodkowski im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Er ist nicht etwa nach dem StGB verurteilt worden, sondern nach dem SHAEF-Gesetz
Nr. 53 (Besatzungsrecht), was belegt, daß dieses Recht im Jahre 1996 noch galt und bis heute noch gilt.
Das sogenannte "Bundesverfassungsgericht" hatte die "Verfassungsbeschwerde" von Herrn Schalck-Golodkowski nicht angenommen, da ein Einspruch deutscher Gerichte gegen alliiertes Recht nicht möglich ist.
Um zu gewährleisten, daß die Interessen der drei westlichen Besatzungsmächte im Besatzungsgebiet umgesetzt werden, hatten diese zudem eine besondere Verfügung getroffen, die im Polit-Jargon als "Kanzlerakte" bekannt geworden ist.
Dabei wurde von den Besatzungsmächten hinter dem Rücken der Öffentlichkeit verfügt, daß der sogenannte "Bundeskanzler" im Zusammenhang mit seiner Vereidigung sich bei den Alliierten einfindet, um von diesen die Anweisungen derselben entgegenzunehmen (sogenannte "Antrittsbesuche").
Interessanterweise ist in dieser "Kanzlerakte" auch geregelt, daß bis zum Jahre 2099 die Alliierten die Medienhoheit im Besatzungsgebiet inne haben.
Darüber hinaus ist in diesem Dokument die Pfändung der Goldreserven des Deutschen Reiches (ca. 4.000 Tonnen) durch die Alliierten dokumentiert.
Beim sogenannten "Bundeskanzler" handelt es sich somit lediglich um den obersten Statisten, der die Interessen der Besatzungsmächte gegenüber dem deutschen Staatsvolk durchzusetzen hat.

Wie gesagt, ist dies nur ein kleiner Auszug.
Wer aber Interesse hat, daß alles zu recherieren, der sollte das Buch wirklich mal lesen.
 
Ja...einige sind wirklich so dumm, daß sie auf solche youtube-Videos reinfallen...siehe auch Kämmträls,9/11, etc...


Sage

Jetzt hab doch mal Respekt bitte........so ein VT-Job ist doch verdammt anstrengend.....den gsanzen Tag obskure Links suchen, und das alles Ehrenamtlich.
Nicht mal der gute Putin zahlt ein paar Rubelchen.
 
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Ja...einige sind wirklich so dumm, daß sie auf solche youtube-Videos reinfallen...siehe auch Kämmträls,9/11, etc...

Nur so mal generell dazwischen.

Wie dumm bist du denn :sneaky: und worauf fällst du rein, vielleicht der vorgesetzten Soße ? Zu wie viel ist daran wohl Realität ? 5 %, vielleicht 10 % ??????

Niemand aus den Mainstreammedien wird dir die Wahrheit vorsetzen. Keiner! Die sind so gefiltert, was dumme Bürger grad verkraften dürfen.

Die Wahrheit / Realität liegt zwischen dem Mainstream, den VTs und deiner eigenen Wahrnehmung und dazu kannst du dir selbst noch viel dichten .......... vielleicht hast du dann die Wahrheit!

Daher immer bemerkenswert, wie doch so schön auf VT eingedrescht wird.

Die Wahrheit liegt zwischen Mehrerem versteckt.

Also, wer bezahlt dich :cool: nur auf das eine einzudreschen, wenn du wirklich Wahrheit liebst, müsstest du genauso den Mainstream anprangern ....... oder ? ;):whistle:
 
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