Gut, das ist nicht zum Lachen.
Der Blödsinn, den du hier verzapfst, ist durchaus erheiternd.
Bereits 1955 wurde in den alten Bundesländern der Besatzungsstatus aufgehoben, seit der Wiedervereinigung gilt das auch in den neuen.
Deshalb:
Gesetzt den Fall, Frankreich oder Großbritannien (als Siegermächte) würden vor dem EUGH klagen und zwar auf Rechte aus diesem besagten Vertrag, so müsste ihnen der EUGH recht geben. Aber auch eine sonstige Rechtsinstanz hätte keine andere Wahl.
Grimms Märchen Reloaded