Judentum

Emanuel Tunai

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Namasté und Shalom,

liebe Schwestern und Brüder.

Ich bin von der Jüdischen Religion sowie von der Jüdischen Tradition und Kultur fasziniert. Ich weiss nicht wieso und warum aber es gefällt mir irgendwie sehr.
Ihre Mystik z. B. die Kabbala ist mit dafür verantwortlich aber auch ihre Verfolgung und das beständige Glauben an Gott ist für mich sehr toll.

Ich möchte nun hier versuchen einige Jüdische Begriffe zu erklären. Ich bin nicht Autor dieser hier vorgestellten Texte, sondern nur Vermittler.

Ich wünsche allen viel spaß beim Lesen.

Rabbi Gashi :)
 
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Unter Judentum versteht man die Gesamtheit aus Kultur, Geschichte, Religion und Tradition des sich selbst als Volk Israel (he. am jisrael, bnei jisrael) bezeichnenden jüdischen Volkes. Mit dem Begriff können auch gezielt die jüdische Religion oder, als Gruppe, die sowohl ein Volk als auch eine Glaubensgemeinschaft darstellenden Juden (he. jehudim) angesprochen werden.
Das Judentum zählt zu den Weltreligionen; Christentum und Islam haben viele ihrer Überlieferungen aus ihm übernommen.

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Der Davidstern (hebräisch magen david = Schild Davids) gilt als das neuzeitliche Symbol des Judentums und des jüdischen Volkes

Jüdischer Glaube
Der Begriff Jüdischer Glaube bezieht sich auf die religiösen Traditionen des Judentums in der jüngsten Geschichte, in der biblischen und vorbiblischen Zeit und in der Vielfalt seiner Strömungen. Das diese religiösen Traditionen tragende, bewahrende und lehrende Judentum der Gegenwart wird rabbinisch genannt. Häufig wird im Sinne dieses Begriffs von den jüdischen Glaubensprinzipien gesprochen, die im angelsächsischen Raum Jewish principles of faith genannt werden. Diese sind jedoch im Unterschied zum Christentum nicht allgemeingültig definiert und somit nicht dogmatisch. Auch der Glaube an die Existenz Gottes ist im Judentum, im Gegensatz z.B. zum islamischen Glaubensbekenntnis, nicht dogmatisch. Das Judentum kennt keinen Katechismus.

Die jüdischen Glaubensprinzipien
In der Geschichte des Judentums entstanden eine Reihe grundlegender Glaubensprinzipien, deren Einhaltung von Juden mehr oder weniger erwartet wird, um in Einklang mit der jüdischen religiösen Gemeinschaft und ihrem Glauben zu sein, deren genaue Anzahl jedoch nicht feststeht und immer noch diskutiert wird. Die Strenge und der Umfang dieser Forderungen variieren unter den verschiedenen jüdischen Gemeinden. Siehe Strömungen des Judentums, insbesondere Orthodoxes Judentum, Liberales Judentum und Rekonstruktionismus. Rabbiner Joseph Albo zählt im Sefer Ha-Ikkarim 3 Glaubensprinzipien; der bedeutende jüdische Gelehrte Maimonides formulierte dreizehn.


Die jüdische Religion
Die jüdische religiöse Tradition ist eine monotheistische Religion, deren Gott auch als der 'Gott Jisraels' bezeichnet wird. Dieser Gott wird im orthodoxen Verständnis als Schöpfer des Universums angesehen, der auch heute noch aktiv in der Welt handelt (Theismus) (siehe: lebendiger Gott, als Begriff des Christentums). Einige wenige jüdische Philosophen des Mittelalters (Gersonides, Abraham Ibn Daud), beeinflusst durch die Kabbala und Neu-Aristotelismus, und der Neuzeit (Harold Kushner) (insbesondere nach dem Holocaust) tendieren allerdings zu einer eher distanzierten Positionierung dieses Gottes (Deismus), der sich von seiner Schöpfung entfernt habe.

Unabhängig von dieser Unterscheidung wird der Gott des Judentums als ontologisch wirklich angesehen, und nicht als eine menschliche Vorstellung ('anthropogener Gott'). Maimonides hat diese Gedankengänge in seinen philosophischen Werken entwickelt. Insbesondere wird darauf verwiesen, daß ein ganzes, gerade gewordenes Volk, Zeuge Gottes bei der Schneidung des Bundes am Berg Sinai war (im Christentum: etwa ein Dutzend, bei den Mormonen: nur ein Mensch, dessen Begründer!)

Das Judentum gründet sich auf die schriftliche und mündliche Überlieferung, die mit dem Tanach beginnt und mit dem Talmud fortgesetzt wird. Letzterer besteht aus Mischna, Gemara und zusätzlichen rabbinischen Kommentaren, aus denen die Halacha abgeleitet wird, d.h. Verhaltensregeln für das tägliche Leben.

Im Gegensatz zum Christentum und zum Islam hat das Judentum bis auf eine kurze Ausnahme in der antiken Geschichte auf Missionierung Andersgläubiger verzichtet. Das Judentum betrachtet es nicht als eine Sünde oder z.B. als Ausschlusskriterium für die Empfängnis des Heils durch Gott (siehe: Auferstehung), wenn Nicht-Juden und andere Völker ihre abweichenden Religionen, bzw. Glaubensvorstellungen pflegen. Das Judentum ist der Ansicht, dass auch Angehörige anderer Religionen Anteil am Leben nach dem Tode haben können, wenn sie ein ethisches Leben geführt haben. Siehe hierzu Noachidische Gesetze.

Nach jüdischem Recht ist jüdisch, wer von einer jüdischen Mutter geboren wurde oder nach halachischem Recht zum Judentum konvertiert ist. Diese enge Verbindung von Kultur, Tradition, Religion und Volkszugehörigkeit zeichnet das Judentum im besonderen aus.
 
Der Titel Rabbiner ist ein religiöser Titel im Judentum und wird von hebräisch Rabbi oder aramäisch Rabbuni (Meister, Lehrer) abgeleitet. Andere Bezeichnungen sind auch Rebbe und Lehrmeister. Rabbi war um die Zeitenwende ein Ehrentitel jüdischer Schriftgelehrter. Auch Jesus von Nazaret wurde der Titel Rabbi beigelegt.

Zu den Aufgaben eines Rabbiners zählt die religiöse Lehre, und als Talmudkenner kommt ihm die Entscheidung in religiösen Fragen zu. In liberalen Gemeinden leitet der Rabbiner oft die Schabbat- und Festtagsgottesdienste, wofür traditionell der Vorbeter (Chasan) oder Vorsänger zuständig ist. Ein Rabbiner ist kein Priester, dem irgendwelche besonderen religiösen Aufgaben alleine zuständen. Den Segen z. B. kann jeder Jude oder jede Jüdin sprechen, weil dies nach jüdischer Ansicht keine besondere Vermittlerfunktion erfordert. Nicht der den Segen Sprechende segnet, sondern allein Gott segnet. Deshalb kann im Grunde auch jedes dazu befähigte Mitglied einer jüdischen Gemeinde den Gottesdienst leiten, vorbeten, aus der Tora vorlesen usw. Sehr oft haben jedoch nur Rabbiner die dazu erforderlichen Kenntnisse. In den meisten liberalen Gemeinden muss der Rabbiner oder die Rabbinerin solche Aufgaben übernehmen, weil kein Kantor (Chasan) zur Verfügung steht. Eine der wichtigsten Aufgaben eines Rabbiners ist heutzutage die Seelsorge für die Gemeindemitglieder und für Personen, die mit der Gemeinde in Verbindung stehen (z.B. Konversionskandidaten).

Deutschlands einziges Rabbinerseminar ist das Abraham-Geiger-Kolleg in Potsdam, das im Wintersemester 2001/2002 seine Arbeit aufnahm. Bis 1939 gab es in Berlin und Breslau zwei Seminare. Im Mai 2001 wurde an der Heidelberger Hochschule für jüdische Studien der Ignatz-Bubis-Lehrstuhl eröffnet. Es ist der erste Lehrstuhl für die Rabbinerausbildung in Deutschland seit 1941. (ruprecht Nr. 71)

Der Ober- oder Großrabbiner eines Landes oder einer Gemeinde gilt als die höchste religiöse Instanz dieses Landes. Das Großrabbinat in Palästina (später dem Staat Israel) besteht aus zwei Mitgliedern: die Briten installierten neben dem Oberhaupt der Sephardim, dem Rischon leTzion noch einen Raw haٌٌRaschi, den aschkenasischen Hauptrabbiner.

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Aschkenasim (deutsch Aschkenasen) von hebr. Aschkenas = Enkel des Noach - spätere etymologische Belegung mit "Deutsche [Juden]") ist die Selbstbenennung der Juden Mittel- und Osteuropas, die eine gemeinsame religiöse Tradition, Kultur und die Jiddische Sprache verbindet.
Die geschichtlich gewachsenen kulturellen und ethnischen Unterschiede zwischen aschkenasischen und sephardischen Juden machen diese beiden europäischen Hauptstränge des Diasporajudentums zu mehr oder weniger klar definierten jüdischen Identitäten. Israel vereint heute neben der aschkenasischen und sephardischen Linie auch das orientalische und äthiopische Judentum zu einer multikulturellen Nation.

Geschichte
Die ältere Forschung nahm teilweise an, dass die Aschkenasim von hebräischen Juden abstammten, die nach dem Aufstand von 70 n. Chr von der römischen Regierung in Mitteleuropa, vor allem entlang dem Rhein angesiedelt wurden. Neuere genetische Untersuchungen - an Y-chromosomaler und mitochondrialer DNA - ergaben, dass die aschkenasischen Juden - wie andere jüdische Gruppen auch - vermutlich aus der Verbindung eingewanderter jüdischer Männer aus dem nahöstlichen Raum mit einheimischen Frauen hervorgingen, die zum Judentum konvertierten.
Sie behielten im Laufe der Völkerwanderungszeit und des Mittelalters ihre Religion und Kultur bei, nahmen aber die deutsche Sprache auf, abgewandelt mit zahlreichen hebräischen Begriffen (Judäo-Deutsch), die mit hebräischen Zeichen geschrieben wurde. Im Zuge der Kreuzzüge - und später vor allem während der Pestepidemie von 1349 - kam es im französischen und deutschen Sprachraum zu zahlreichen Pogromen gegen die dortigen jüdischen Gemeinden. Einige Überlebende flohen, vor allem nach Polen-Litauen, wo sie beim Aufbau von Städten mitwirkten und deshalb willkommen waren. In diesem Umfeld entwickelte sich Jiddisch, eine lexikalisch vorwiegend auf dem Mittelhochdeutschen aufbauende Sprache mit hebräischen und slawischen Elementen.
 
Hi pranic,

was hältst du von dieser Annahme, dass Moses ein Ägypter war?
Hab auch mal gelesen, dass die Juden vom Osten (Indien) abstammen?!
Und was hat Moses mit Zarathustra zu tun?

liebe grüsse
prema
 
Tora (hebr. תורה; etymologisch hebr.: jarah = unterweisen, kausat.; andere Schreibweisen: Torah, Thora) bedeutet Lehre, Belehrung, Unterricht, Anweisung. Die Tora ist ein Teil des jüdischen Tanach (der weitestgehend dem alten Testament der christlichen Bibel entspricht).

Die schriftliche Thora
Die Tora besteht aus fünf einzelnen Büchern (im Christentum die fünf Bücher Mose oder im Griechischen Pentateuch genannt), die im Hebräischen nach dem ersten Wort im Buch benannt sind:

Bereschit (בְּרֵאשִׁית) (Im Anfang schuf ...) Genesis (1. Buch Mose)
Schemot (שְׁמוֹת) (Dies sind die Namen ...) Exodus (2. Buch Mose)
Wajikra (וַיִּקְרָ) (Und es rief JHWH ...) Levitikus (3. Buch Mose)
Bemidbar (בְּמִדְבַּר) (Und es redete JHWH in der Wüste ...) Numeri (4. Buch Mose)
Debarim (הַדְּבָרִים) (Dies sind die Worte ...) Deuteronomium (5. Buch Mose
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Begriffsbestimmung
Das hebräische Wort hat mehrere, verschieden weite Bedeutungen.

Die engste bezeichnet die fünf Bücher Mose, die das Volk Israel laut dessen Überlieferung am Berg Sinai erhielt (siehe auch Pentateuch). Juden reden nicht vom Alten Testament, da dies ein Neues Testament voraussetzte, das es im Judentum nicht gibt; es gibt im Judentum in diesem Sinne also nur ein Testament.


Die Schriftrolle
Im Zusammenhang damit ist mit „Tora“ oft die Torarolle gemeint. Dies ist eine große Rolle aus Pergament, auf der die fünf Bücher Mose in hebräischen Buchstaben (ohne Vokale) von Hand aufgeschrieben sind. Torarollen werden im allgemeinen in der Synagoge aufbewahrt. In Gottesdiensten, vor allem am Shabbat, aber auch an Feiertagen, wird aus dieser Torarolle in der Synagoge „gelesen“. Im allgemeinen wird der Text dabei nicht gesprochen, sondern gesungen. Sinn dieser 2000jährigen Tradition ist, das jüdische Volk mit dem Text der Tora vertraut zu machen.

Eine für den öffentlichen Gottesdienstgebrauch vorgesehene Tora wird grundsätzlich per Hand von einem Sofer, einem speziell dafür ausgebildeten Schreiber, geschrieben. Bei guter Aufbewahrung kann eine Torarolle mehrere hundert Jahre „leben“, das heißt unbeschädigt und damit rituell brauchbar bleiben. Die älteste existierende Torarolle stammt von etwa 900 n.Chr., das heißt 1500 Jahre, nachdem die Endfassung der Tora geschrieben worden war. Torarollen, die mechanisch oder durch Abnutzung oder hohes Alter beschädigt und somit unbrauchbar geworden sind, werden aus Respekt nicht weggeworfen, sondern in einer Genisa aufbewahrt oder auf einem jüdischen Friedhof begraben. Zum Toraschmuck gehören Mappa (Tuch), Me'il (Mantel), Tass (Schild), Jad (Stab) und Kether (Krone) oder je nach Anlass ein spezieller Aufsatz, Rimonim (Granatapfel) genannt.

Die mündliche Tora
Laut traditioneller jüdischer Überlieferung erhielt Israel über Mose jedoch nicht nur diese Schriften (die schriftliche Thora), sondern auch deren mündlich überlieferte Ausdeutung, die den Schlüssel für das Verständnis der schriftlichen Tora liefere. Diese wurde von den Propheten (Neviim) und den weiteren Lehrern des Volkes mündlich überliefert. Schließlich wurden sie von Rabbinern als Mischna und als Gemara, das heißt zusammen als Talmud niedergeschrieben. Die Mischna wurde um das Jahr 200 n.Chr. in schriftlicher Form fixiert, die Gemara bis zum 6. Jahrhundert. Während im Pentateuch neben den erzählenden Teilen 613 Ge- und Verbote aufgelistet werden, werden in der Mischna und der Gemara diese Vorschriften konkretisiert und teilweise faktisch verändert.

Die hebräische Bibel
Eine weitere Bedeutung bezeichnet die gesamte jüdische Bibel (Tanach), also die Tora im engeren Sinne, die Neviim (Prophetenbücher) und die Ketubim (Schriften).

Bedeutung der Tora
Die Tora ist seit mehr als 3500 Jahren mit seinem klaren Monotheismus, seiner Rechts- und Philosophiegeschichte, seiner Mystik und vor allem seinem hohen ethischen Gehalt ein wesentliches Element des Judentums. Mit dem Judentum in der Diaspora, aber vor allem mit dem Christentum und der Ekklesia (griechisch; deutsch: Kirche) wurde die Tora prägend für das westliche Abendland und prägte den Islam, durch das, was die Tora tatsächlich oder vermeintlich zu sagen hat, und in der Betrachtung, durch das, was man annahm, was sie zu sagen habe. Für das Judentum ist die Tora wichtiger Hintergrund für das Verständnis seiner Vergangenheit als Volk und als Zivilisation.
 
„Auge für Auge“, nicht „Auge um Auge“
Exegetische und systematische Annotate zur Rechtssatzung des Schadenersatzes
(2. M. 21, 22-25; 3. M. 24, 17-22; 5. M. 19, 16-21)
„Kein anderes mispat ( d.h. Rechtssatzung, B.G.) ist in so vorsätzlicher und verhängnisvoller Weise verkannt worden. Der Satz `Auge um Auge, Zahn um Zahn´ gilt noch immer als die schroffste Verkündigung des ius talionis, die klassische Formulierung einer strengen Vergeltung mit Gleichem, und viele Menschen kennen aus dem AT überhaupt kein anderes Wort.“

Mit dieser zutreffenden Bemerkung eröffnet Benno Jacob seine Auslegung der Verse (2. M. 21, 22-25), auf die es uns im folgenden vor allem ankommen soll.1

Und seit und weil die sog. 5. Antithese der neutestamentlichen Bergpredigt dem alten „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ das neue Gebot, dem Bösen nicht nur nicht zu widerstehen, sondern auch noch die andere Wange hinzuhalten (Mt 5,38ff.), entgegenhält, avanciert die alttestamentliche Talionsformel zum Differenzpunkt der beiden Testamente2 und zum Unterscheidungskriterium gar der beiden Religionen – hie Judentum, da Christentum – selbst.

Mit besagter Formel drückt sich ein fatales und auch besonders hartnäckiges antijüdisches Vorurteil aus, das mit einem Hauch von Marcion durchaus einen Rückstoß in Gott selbst hat. Denn wenn diesem Vorurteil zufolge Gerechtigkeit sich vornehmlich auf die erbarmungslose und also grausame Praxis der Vergeltung versteht, dann wird allerdings fraglich, wie der gerechte Gott des Alten Testamentes mit dem erbarmungsvollen und lieben Gott des Neuen Testamentes identisch sein könne.

Und wie der Gott, so das Volk: selbstverständlich wäre dann Frieden mit einem Volk, welches einen solchen Gott den seinen nennt, nie und nimmer möglich, zumal dann nicht, wenn es zur Machtwirklichkeit eines eigenen Staates, des Staates Israel nämlich, gekommen ist. „Auge um Auge, Zahn um Zahn“: eine per se unaufhaltsame und unabschließbare Logik der blanken Wiedervergeltung werde damit in Gang gesetzt, die einzig dadurch an ihr Ende komme, daß schlußendlich niemand mehr etwas zu beißen habe und alle blind seien.

Unbestreitbar markiert die jesuanische Bergpredigt den Beginn einer mißverstehenden Tradition, die den Rechtsgrundsatz „Auge für Auge, Zahn für Zahn“ dem ursprünglichen Kontext äquivalenzorientierter Schadensregelung entnahm und in den Rahmen einer gewalttätigen Vergeltungslogik einfügte. Denn auf das Septuaginta-Zitat „Oph*thalmon anti ophthalmou kai odonta anti odontos“ („Auge für/anstatt/gegen/um Auge; Zahn...“) folgt die Weisung, dem Bösen nicht zu widerstehen. Die Rechtsforderung, für einen Schaden ein Äquivalent aufzubringen, wird zur Vergeltungsnorm „Gleiches mit Gleichem /wie du mir, so ich dir“ und zum Widerstand gegen Böses umgedeutet, welcher Widerstand zufolge der Gleichheit dann selbst böse zu nennen wäre.3 Die lukanische Parallele (Lk 6,27ff) zieht so auch die Konsequenz (allerdings ex silentio): daß es sich verbietet, Böses mit Bösem zu beantworten, ergibt sich bereits aus der – im wörtlichen Sinne – undankbaren Praxis, auf Gutes mit Gutem zu reagieren.4 Also ist auf das Böse mit der Tat des Guten zu reagieren.

Die Umdeutung zur bösen Logik der Vergeltung schlägt sich nicht zuletzt sprachlich nieder.

Das Wort „anti“, das als Präfix im Verb „antistenai = widerstehen“ steckt, regiert ja auch den Parallelismus „Auge-Auge / Zahn-Zahn“. In der LXX repräsentiert „anti“ das hebr. Wort „tachat“ (mit „für / anstatt von / stellvertretend oder ersetzend für“ zu übersetzen).

Das grch. Wort „anti“ an sich genommen besitzt eine semantische Breite, die durchaus von „um / gegen / wider“ bis zu „anstatt / für“ reicht. Durch den Zusammenstand aber mit dem adversativen Verb „widerstehen“ wird auch das „anti“ des Parallelismus (Auge, Zahn) auf die adversative Bedeutung eingeengt, die sich in der dt. Übersetzung „Auge um / gegen / wider Auge“ rechtens niederschlägt.

Ganz und gar falsch jedoch sind alle rückprojizierenden Übersetzungen, die den adversativen Charakter sowohl dem hebr. Wort „tachat“ als auch dem mit dem Wort angezeigten Sachverhalt unterschieben wollen. Denn, wie jetzt zu zeigen ist, nicht um die Gleiches mit Gleichem heimzahlende Vergeltungslogik ist es der Formel „Ajin tachat ajin (Auge für Auge)“ zu tun, vielmehr geht es um die legitime Rechtsforderung eines äquivalenzorientierten Schadenersatzes. Kein Kreislauf oder gar eine Spirale – unabschließbar-friedlos – von Gewalt und Gegengewalt soll initiiert, der Rechtsfriede vielmehr bewahrt oder durchgesetzt werden. Und nicht täter-, sondern opferorientiert verfährt die durch besagte Formel angeleitete Rechtspraxis, denn nicht auf die Schädigung oder Bestrafung des Täters, sondern auf das Opferrecht des Schadenausgleiches bzw. der „Wiedergutmachung“ zielt die Tachat-Formel.

Befreien wir also die ajin-tachat-ajin-Formel von den Schlacken des Antijudaismus.

Als Norm strikter Wiedervergeltung wurde das Mischpat „Auge für Auge“ weder je gelehrt noch je praktiziert.5 Bereits in biblischer Zeit und allemal zur Zeit Jesu leitete die Talionsformel eine Praxis der finanziellen Entschädigung für alle Fälle der Körperverletzung (Totschlag und Mord exklusive) an. Die finanziellen Ersatzverpflichtungen, welche eben nicht den Charakter der Geldstrafen besitzen, heißen summarisch „Taschlumim“; und für auch nur etwas hebräisch geschulte Ohren ist daraus das Wort „Schalom = Friede“ heraushörbar. Das Streben nach Frieden, nach seiner Durchsetzung und Bewahrung, regiert nicht nur die jüdische Religion, sondern auch das jüdische Recht; Konfliktprävention und -bewältigung rangieren als leitende Rechtsprinzipien; und der Grundsatz „mipnei darchei schalom“ will die pazifistische Vernunft gerade dazu animieren, um des Friedens willen (mipnei darchei schalom) auch ungewöhnliche Wege zu gehen: so wie Abraham es tat, als er sich von seinem Neffen Lot, den kommenden Konflikt ahnend, trennte und beide ihres Weges gingen (1.M. 13, 5-12).

Zu den Taschlumim zählt bereits die Mischna nicht nur den Schadenersatz im engeren Sinne, vielmehr kennt sie fünf Gebiete, auf denen ein Ersatz zu leisten ist (vgl. Mischna, Traktat Bawa Qama, Kap 8, 1): Schadenersatz („neseq“), Schmerzensgeld („zaar“), Heilungskosten („rifui“), Arbeitsausfallersatz („schewet“) und Beschämungsgeld („boschet“).

V.22-25: exegetische, halachische und sozialgeschichtliche Komplikationen
(Benno Jacob, S. R. Hirsch, Frank Crüsemann, Jürgen Ebach)
Der Konsens:
Einigkeit herrscht in der maßgeblichen Lieratur dahingehend, daß „tachat“ mit „anstatt, für, stellvertretend oder in Haftung für“ zu übersetzen ist. Zahlreiche biblische Beispiele können dies belegen, einige seien hier angeführt:

1. M. 2,21: „Da ließ Gott Tiefschlaf auf den Menschen fallen, und als er schlief, nahm er eine von seinen Seiten und schloß Fleisch an deren Stelle“ („tachtena“).

1. M. 4,25: „Adam erkannte wieder seine Frau, sie gebar einen Sohn und nannte ihn Scheth, denn Gott hat mir einen anderen Samen gesetzt an Hewels statt; denn ihn hatte Kain erschlagen“(„tachat Hewel“).

2. Kön 10,24 (Jehu verpflichtet seine Wächter, für die Gefangenen zu haften). „Wer einen von den Männern, die ich euch ausliefere, entkommen läßt, der haftet mit seinem Leben für ihn!“ („nafscho tachat nafscho“ = des Wächters Leben für das des Gefangenen).

1. Kön 20,39 (auch hier geht es um die Haftung für einen Gefangenen): „Wenn er abhanden kommt, so haftest du mit deinem Leben für ihn, oder du mußt ein Talent Silber bezahlen“ („nafschcha tachat nafscho“).

Die letzten beiden Beispiele werden uns noch beschäftigen, denn auf sie stützt Frank Crüsemann seine zentrale These, daß – wann immer die finanzielle Ersatzleistung nicht ausdrücklich genannt ist – die „nefesch tachat nefesch“-Formel („Leben für Leben“) die Möglichkeit einer Geldentschädigung ausschließt und vielmehr darauf insistiert, einzig (verschuldetes) Leben könne verlorenes Leben ersetzen.
 
2. M. 21, 36: „Oder es ist nun erkannt, daß er ein stößiger Ochse ist, dadurch, daß er auch gestern und vorgestern gestoßen, und es hütet ihn fortan sein Eigentümer nicht: so hat er voll zu ersetzen Ochsen für Ochsen, der tote aber bleibt sein“ („schalem jeschalem schor tachat haschor“).

Zwei Rabbiner - zwei Meinungen: zu einer unausgetragenen Kontroverse zwischen S. R. Hirsch und Benno Jacob:
Die bereits zu Anfang genannte Interpretation des Bundesbuches durch den großen Exegeten und Rabbiner Benno Jacob besitzt, die Auslegung des 21. Kapitels betreffend, den Vorteil, bruchlos geschlossen zu sein, da sie durchgehend alle Fälle, die die tachat-Formel bei sich führen, als solche des finanziellen Ausgleiches behandelt. So übersetzt B. Jacob folgerichtig auch V.23 so:

„Wenn aber ein Unfall geschieht, so sollst du geben Lebens-Ersatz für Leben“.6

Selbstverständlich insistiert auch B. Jacob auf dem Apriori jüdischer Ethik, daß das (menschliche) Leben und seine Erhaltung von allen Gütern das höchste und schützenswerteste Gut7 ist und kein Tauschwert der Welt, erst recht nicht der Tauschwert des Mammon, verlorenes Leben zu ersetzen vermag.

Aber, argumentiert Jacob, da es sich in V.23 um einen gänzlich unabsichtlichen tragischen Unfall handelt („asson“), d.h. weder um einen versehentlichen Totschlag noch gar um Mord, kommt auch hier das Mischpat einer Geldzahlung zum Zuge, obgleich die männliche Rauferei ein Leben, nämlich das der schwangeren Frau, kostete. Und während die Geldzahlung in V.22 nicht obligatorisch ist (das Ehepaar kann, muß aber nicht auf einer Entschädigung für den Verlust der Föten bestehen), besteht im Falle des tödlichen Unfalles für die Richter ( „pelilim“, in V.22 genannt) die Verpflichtung, dem Mann der Verunglückten eine Entschädigung zu zahlen („so sollst du geben“, das „du“ bezieht Jacob auf die Richter).

Samson Raphael Hirsch, der große neo-orthodoxe Rabbiner des 19.Jh., zieht aus der schlechthinnigen Inkommensurabilität von Geld und Leben andere Übersetzungs- und Auslegungskonsequenzen als Benno Jacob. So heißt es für V.23:

„Wenn aber ein Todesfall eintritt, so hast du zu geben Leben für Leben.“

Aus dem Satz V.22: „... und es erfolgt aber kein Todesfall, so soll er mit Geld bestraft werden...“ gewinnt sich Hirsch den Gegen-Satz, den er auch halachisch abstützt, nämlich: ereignet sich aber überhaupt ein Unfall mit Todesfolge (als Folge einer menschlichen Handlung), so „enthebt“ auch diese „nicht straffällige Verübung todesstrafwürdiger Verbrechen der Geldstrafe“8 (die straffällige Verübung ist ja auf jeden Fall der Möglichkeit der Geldentschädigung entzogen; Asyl oder Hinrichtung sind hier die Sanktionen).

Die halachische Stütze findet sich im babyl. Talmud, Traktat Ketubboth (Ket. 35a). Ebenda wird der grundsätzliche Unterschied diskutiert, welcher die Tötung eines Tieres von derjenigen eines Menschen hinsichtlich der zu verhängenden und nicht zu verhängenden Sanktionen scheidet. Ausgangspunkt ist der Satz aus 3. M. 24,21:

„Wer ein Tier erschlägt, der soll es ersetzen, wer aber einen Menschen erschlägt, der soll getötet werden“.

In der Schule Hiskias wurde gelehrt – so unsere Paraphrase v. Ket. 35a –, daß die Tötung eines Tieres in jedem Fall zur Geldersatz-Zahlung verpflichtet, gleichgültig, ob das Tier absichtlich oder unabsichtlich, vorsätzlich oder versehentlich getötet wurde. Und ganz entsprechend dazu befreit das bloße Faktum der Tötung eines Menschen durch einen Menschen diesen von der Pflicht der Geldentschädigung; weder Vorsatz noch Versehen, weder Absicht noch Unabsichtlichkeit noch irgendein nur denkbarer Grad der Fahrlässigkeit können daran etwas ändern.

S. R. Hirsch nimmt also aus der Gesamtheit der durch die tachat-Formel geregelten Rechtsfälle den besonderen Fall des Lebensverlustes heraus, für welchen es keine finanzielle Ersatzregelung geben kann; und bis auf diese Ausnahme trägt Hirsch die jüdisch-rabbinische Konsensformel, „tachat“ leite die Rechtspraxis der Taschlumim an, in seine Übersetzung ein (wie auch B. Jacob und Buber/Rosenzweig dies tun):

V.24-25: „Auge Ersatz für Auge.....Geschwulst Ersatz für Geschwulst“.

Gleiches Recht für alle?
Auch Frank Crüsemann, auf dessen sozialgeschichtlich motivierte Exegese wir nun zu sprechen kommen, grenzt die Problematik des „nefesch tachat nefesch“ („Leben für Leben“) aus der Gesamtheit der Taschlumim-Regelungen aus, allerdings aus anderen Gründen und mit anderen Abzweckungen als S. R. Hirsch. Crüsemann nämlich fragt nach der sozial= geschichtlichen Bedingtheit des biblischen Textes, d.h. nach dessen sozialen und politischen Enstehungsbedingungen und nach dessen sozialen und politischen Aussageintentionen. So läßt er sich von der Fragestellung leiten, inwiefern die Unterscheidung der damaligen Gesellschaft in Sklaven und Freie die Rechtsstruktur des Bundesbuches bestimmt.9

Für das Bundesbuch insgesamt konstatiert er, dessen rechtsprinzipieller Tenor sei mit der Taschlumim-Regelung gegeben, es gehe also vornehmlich und überwiegend um die Praxis des finanziellen Schadenersatzes. Das 21. Kapitel, das im Mittelpunkt unseres Interesses steht, thematisiere wesentlich das Sklavenrecht; es regiere Aufbau und innere Struktur des Kapitels (Vv.2-11 regeln die Dauer des Sklavenzustandes, den Übergang in die Dauersklaverei und Rechte und Modi der Freilassung; Vv.12-17 sind dem eigenen Thema des Todesrechtes gewidmet und hier einzuklammern; Vv.18-32 werden durch den dreimaligen Rhythmus „Delikte gegen Freie – Delikte gegen Sklaven“ gegliedert: V.18ff; V.22ff; V.28ff).

Für den Passus V.23b-V.25 („Leben für Leben ...Beule für Beule“) notiert Crüsemann einen deutlichen Stilbruch zum Vorhergehenden, denn die bisherige kasuistische Redeweise wird mit V.23b unverkennbar verlassen. Die exegetische Zentralthese lautet nun: angezogen von der absoluten Formel „nefesch tachat nefesch“ (der Todesfall in V.23 fordert verschuldetes Leben ein) wurde dem Text die Glosse V.24-25 mit analogen tachat-Formulierungen eingefügt, die allesamt den Vollzug der strikten Talion anstelle finanzieller Entschädigung fordern. Besieht man sich das textliche Umfeld des späteren Einschubes, so erhellt sich dessen Sinn. Erleidet nämlich ein Sklave oder eine Sklavin eine schwere Körperverletzung, so ist er oder sie – nur – freizulassen (V.26), stirbt ein Sklave oder eine Sklavin nicht unmittelbar unter der Prügel, sondern erst 1-2 Tage hernach, so tritt überhaupt keine Rechtsfolge für dieses Vergehen ein, denn der Sklave oder die Sklavin „ist sein Eigentum“ (V.21).

Crüsemann zufolge also protestiert die strikte Talionsforderung des Einschubes gegen die Ungleichbehandlung von Freien und Sklaven, sofern es sich um die Verletzung körperlicher Integrität handelt. Das strikte Talionsgesetz im Kontext des Sklavenrechtes klagt ein, die Herren möchten doch nicht so billig-allzubillig ihrer Schuld ledig werden und von den Folgen ihrer schädigenden Handlungen sich freikaufen können.

Mit guten Gründen, die hier aufzuzeigen nicht der Ort ist, datiert Crüsemann die Glosse 2. M. 21, 24-2510 in die soziale Krisenzeit des 8.Jh., auf welche die prophetische Kritik reagiert. Etliche Passagen der weisheitlichen und prophetischen Literatur belegen die zeitliche und sachliche Parallelität: so heißt es etwa in den Sprüchen Salomos (Prov. 13,8):

„Sühnegeld für das Leben eines Menschen ist sein Reichtum, aber der Arme hört kein Schimpfen.“

D.h.: der Reiche kauft sich von seiner Schuld frei, darüber erbost sich das Volk; der Arme ist solchen Schimpfes ledig, denn er kann sich nicht freikaufen, sondern muß mit Leib und Leben haften. Analog reflekiert die Glosse die Problematik, daß angesichts der sozialen Krise (Verarmung und Verelendung, Abstieg in die Schuldsklaverei und Reichtumsakkumulation) das Bundesbuch mit seiner – für sich genommen guten – Entschädigungspraxis des finanziellen Ausgleiches mißbrauchbar und mißbraucht wird.

Es gibt keine „Wiedergutmachung“ (Jürgen Ebach) oder:
Schadenersatz statt „Entschädigung“
Jüngst hat ein anderer Exeget des AT, Jürgen Ebach, die Überlegungen Frank Crüsemanns aufgenommen und fortgeführt.11 Ebachs Thesen jedoch zwecken nicht so sehr aufs Sozialgeschichtliche als mehr auf die Dimension der Rechtsphilosophie und Ethik ab.

Ebach übernimmt die These Crüsemanns, die Vv. 24-25 brächten einen protestierenden späteren Einschub in eine frühere Textschicht, die von der Regelung des geldlichen Ersatzes ausgehe. Die jünger anmutende Schicht des Schadenersatzes entpuppt sich also als die ältere, die archaisch wirkende der strikten Talion aber als die in Wahrheit jüngere Schicht.

Warum jedoch diese scheinbare Re-Archaisierung des Rechtes, das in Lehre und Praxis niemals den Vollzug der strikten Vergeltung kannte und kennen wollte. Belegen doch vielmehr die rabbinischen und talmudischen Diskussionen die Absurdität aller Versuche, eine solche Forderung strikter Vergeltung real und praktisch werden zu lassen. Die Gemara B.Q. 83b/84a diskutiert einige der Absurditäten, z.B.: wie soll man zu einer Äquivalenzregelung kommen angesichts der natürlichen Tatsache, daß zwei Augen nie gleich groß, sondern immer im Verhältnis größer oder kleiner sind. Was soll man tun, wenn der Schädigende bereits blind ist, wie soll er den Schaden eines Augenverlustes, den er zufügt, „wiedergutmachen“?

Oder: Wie soll man zu einem gerechten Ausgleich finden, wenn ein Einäugiger entweder schädigt oder geschädigt wird? Verliert er ein Auge und somit sein ganzes Sehvermögen, muß dann der Schuldige auch erblinden oder nicht? Ist aber der Einäugige der Schuldige und bringt seinen Nächsten um ein Auge, darf man ihn dann mit dem Verlust des einzigen Auges sanktionieren, obgleich diese Sanktion doch unverhältnismäßig wäre? Usw., usw.

Obgleich also eine Realisierung der strikten Talion nicht möglich ist, hält die biblische Glosse mit ihrer archaisierenden Formel an ihr fest. Sie mahnt damit an, bei jedem Vollzug monetären Schadenersatzes der Diskrepanz eingedenk zu sein, die zwischen dem Schaden und seinem Ersatz bestehen bleibt. Jede finanzielle Schadensregelung kann nur eine Annäherung an die Äquivalenz, keine wirkliche Entsprechung realisieren – einzig ein Leben könnte ein Leben ersetzen. Ein Schaden mag zwar hinsichtlich seiner Folgen gemildert, er kann aber schlechterdings nicht „wiedergutgemacht“ werden.

Vielleicht sollte man ganz auf das Wort „Entschädigung“ verzichten, weil es suggeriert, es könne ein Schaden aus der Welt fortgeschafft werden, und stattdessen konsequent von Schadenersatz sprechen, denn das Wort „Ersatz“ zeigt ja gerade an, daß der Schaden nicht zum Verschwinden gebracht werden kann.

Ein Schaden, jeder Schaden bleibt der Wirklichkeit eingezeichnet. Aber gerade diese Unaufhebbarkeit des Schadens markiert sowohl die Notwendigkeit als auch die Grenze des real praktizierten finanziellen Schadenersatzes.

Zuletzt wäre zu fragen, worauf die Unaufhebbarkeit jenseits der Grenze des Ersatzes denn verwiese. Sie verweist auf die Notwendigkeit der Vergebung, so zumindest könnte man die Mischna B.Q. 8,7 verstehen:

„Obgleich er ihm eine Entschädigung zahlt, so wird ihm dennoch nicht eher vergeben, als bis er ihm Abbitte geleistet hat.“

Nur das Zusammenspiel von Ersatzleistung und (gewährter) Vergebungsbitte tilgt den Schaden, und somit befinden wir uns theologisch im Vorfeld von „Jom haKippurim“.
 
Mose, fälschlich oft Moses genannt (Mose, hebräisch: מֹשֶׁה Moshe, griechisch: Moyses, arabisch: Musa, jiddisch: Moische) ist ein in den 5 Büchern Mose vorkommender Prophet des Gottes Abrahams, Isaaks und Jakobs und der Anführer des israelischen Volkes auf seiner Wanderung aus der Sklaverei in Ägypten ins verheißene Land (Auszug aus Ägypten, etwa im 13. Jahrhundert v. Chr.) Diese Befreiung aus der Gefangenschaft feiern die Juden jedes Jahr mit dem Pesachfest.

Mose ist laut biblischer Tradition der Begründer der Mosaischen Religion, die sich zum Judentum weiterentwickelte. Er hat dem Gottesvolk der Juden das Gesetz Gottes bekannt gemacht.

Im Islam gilt Mose (Musa) als bedeutender Prophet; besonders die Geschichte seiner Konfrontation mit dem Pharao und dessen Hofmagiern erscheint des Öfteren im Koran.

Die Darstellung des Mose mit Hörnern in manchen älteren (west-)christlichen Kunstwerken (wie auf dem obigen Foto zu erkennen) geht auf einen Schreibfehler in der lateinischen Bibel zurück - cornuta, gehörnt, erscheint statt coronata, gekrönt. Im 2. Buch Mose 34,29 („Als nun Mose vom Berg Sinai herabstieg, hatte er die zwei Tafeln des Gesetzes in der Hand und wusste nicht, dass die Haut seines Antlitzes glänzte, weil er mit Gott geredet hatte.“) steht die hebräische Konsonantenfolge k r n. Sie bedeutet „Horn“ oder „Lichtstrahl“. Die falsche Übersetzung muss Michelangelo dazu veranlasst haben, Mose mit zwei Hörnern darzustellen.

Der Bibel zufolge war Mose ein Israelit aus dem Stamm der Leviten. Sein Vater war der Sklave Amram, seine Mutter die Sklavin Jochebed. Er hatte zwei ältere Geschwister, den Bruder Aaron und die Schwester Miriam. Mose wurde nach seiner Geburt in einem "Kästlein von Rohr" am Ufer des Nils ausgesetzt - denn der Pharao Ramses II hatte befohlen, alle männlichen Nachkommen der Hebräer aufgrund ihrer ihm bedrohlich erscheinenden Fruchtbarkeit umzubringen - und von einer ägyptischen Prinzessin gefunden. Zunächst bestellte sie Moses leibliche Mutter als Amme, später nahm sie ihn als ihren eigenen Sohn auf und nannte ihn Mose (ägyptisch: "der Sohn"; vgl auch ägyptische Königsnamen wie Ram(o)ses = Sohn des Ra und Tutmosis = Sohn der Weisheit). Die Deutung des Wortes als hebräisches Verb "herausziehen" in dem Satz "Denn sie sprach: Ich habe ihn aus dem Wasser gezogen" ist wohl nachträglicher Natur. So wuchs er im Haushalt des Pharao auf.

Als junger Mann floh er ins Exil nach Midian, nachdem er einen ägyptischen Sklavenaufseher im Zorn erschlagen hatte, als dieser einen Israeliten misshandelte. Dort heiratete er Zippora, die Tochter des Priesters Jitro, eine kuschitische Frau. (Es existiert, neben anderen Möglichkeiten, die These dass es sich hierbei um eine äthiopische oder allgemein schwarzafrikanische Frau handelt.) Sie gebar ihm zwei Söhne, Gerschom und Elieser.

Einige Jahre später hatte er eine Begegnung mit JHWH als er gerade die Schafe seines Schwiegervaters hütete. Er kam am Gottesberg Horeb vorbei und erlebte, wie aus einem Dornenbusch Flammen schlugen, der Busch jedoch nicht verbrannte. JHWH gab sich zu erkennen und Mose wurde von diesem nach Ägypten zurückgesandt, um das Volk Israel aus der Sklaverei zu führen. Der Pharao wollte die Menge jedoch zuerst nicht ziehen lassen, bis die von Mose prophezeiten Zehn Plagen über Ägypten gekommen waren. Hierbei war auch der Stab von Bruder Aaron von nachhaltiger Bedeutung, der sich beim Wurf auf den Boden in eine Schlange verwandelte. In der Folge zogen sie durch das auf wundersame Weise unter Beteiligung von Mose ausgetrocknete Schilfmeer (nach früherer Ansicht die nördlichen Ausläufer des Roten Meeres, wird heute als Sumpfgebiet im östlichen Nil-Delta verstanden, Stichwort: Avaris bzw. Pi-Ramesse, andere Quellen nennen Pithom als Ausgangsort) während bereits kurz hinter ihnen die ihnen nacheilenden ägyptischen Truppen samt Pharao in den zurückströmenden Wassermassen ertranken.

Mose wurden von JHWH auf dem Berg Sinai die 10 Gebote und die ganze Thora für sein Volk gegeben. Er führte das Volk während der Wüstenwanderzeit an, zusammen mit seinem älteren Bruder Aaron, den er zum ersten Hohepriester salbte. Hierbei kam es zu weiteren Gotteswundern, teils unter Mitwirkung von Mose, z.B. beim Freisetzen von Wasser aus einem Felsen mit einem Stock, dem Mana-Wunder, dem Wachtel-Segen sowie einer Art Heil-Segen durch das Aufrichten einer Schlange an einem Stab, vergleichbar der heute bekannten Äskulaps Schlange.

Mose wurde von Jahwe wegen einer kurz zuvor begangenen Sünde verwehrt, das Land Israel selbst zu betreten; er starb kurz vor der Überquerung des Jordans auf dem Berg Nebo im Gebiet des heutigen Jordanien. Seine Nachfolge als Volksführer trat nicht einer seiner Söhne an, sondern ein Gefolgsmann und Stabsmitglied Josua aus dem Stamm Ephraim.

Über das weitere Schicksal von Moses direkten Nachkommen finden sich nur zwei kurze Notizen in der Bibel: Laut dem Buch der Richter dienten einige von ihnen -- entgegen dem jüdischen Gesetz -- als Priester für den Stamm Dan, laut dem 1. Buch der Chronik verwalteten andere von ihnen in späterer Zeit die Schatzkammer des Jerusalemer Tempels.

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Es wird immer wieder versucht, die Person Moses mit historisch belegten Persönlichkeiten zu identifizieren. Einerseits existieren über die israelitische Geschichte in den Büchern der Thora durchaus umfangreiche Beschreibungen, andererseits finden sich auch in den Niederschriften der Ägypter auf Stein und anderen Materialien recht umfangreiche Quellen. Aus Vergleichen beider "Geschichtsschreibungen" ergeben sich dabei teils auf den ersten Blick verblüffende Entsprechungen. Die Bewertung, welche Ähnlichkeiten nun rein zufälliger Natur und welche tatsächlich Kandidaten für eine echte Entsprechung sind, ist natürlich schon aufgrund der möglichen mythologischen und religiös-symbolischen Verklärung der Erzählungen schwierig und wird wegen der tatsächlichen Verwebung jüdischer und ägyptischer Geschichte, nicht zu letzt durch die zeitweilige Besiedlung des Nil-Deltas durch die Hyksos, nicht gerade einfacher gemacht. Vorsicht ist zudem immer bei etymologischen Herleitungen und Parallelen geboten. Diese können zufällig sein. Die Forschung wird daher - nicht nur in den hier zur Debatte stehenden Bereichen - diesbezüglich immer vorsichtiger.

Bei intensivem Studium der Gleichsetzungen kann man zu der Auffassung kommen, dass die Mose-Überlieferung möglicherweise eine Kondensation von mehreren, einst unabhängigen Einzelüberleiferungen der Israeliten aus ihrer Zeit in Ägypten darstellt. Konkret heisst dies, dass Begebenheiten aus dem Leben von verschiedenen herausragenden Einzelpersonen in ein Gesamtkonzept eingepasst wurden. Dadurch wurden diese Schilderungen zu der Lebensgeschichte einer so gar nicht real existenten einzelnen "Über-Person" verschmolzen; zur Geschichte eines damit höchst herausragenden, aber nurmehr rein mythischen Führers.


Amun-Masesa
Unter Historikern wird diskutiert, ob Mose auf einen rebellischen Pharao in der Zeit des Neuen Reiches zurückzuführen sein könnte. Amun-Masesa heißt der ca. im Jahr 1230 v. Chr. lebende Gegen-Pharao (ein Enkel von Ramses_II.) dessen Biographie Parallelen zur Biographie Moses, die in jüdischen Legenden beschrieben wurde, aufweist. Masesa - Mose - die Namen könnten verwandt sein. Beide Persönlichkeiten sollen sich zehn Jahre lang im Lande Kusch aufgehalten haben, beide haben eine kuschitische Frau geheiratet - und beide kehren nach Ägypten zurück, um den Pharao zu bekämpfen. Es erscheint möglich, dass dieser Gegen-Pharao im Gegensatz zum regierenden Pharao noch dem monotheistischen Glauben von Echnaton folgte, was seine Rolle als Religionsstifter für verbündete hebräische Sklavenclans plausibler macht. Wenn Masesa und Mose ein und dieselbe Person sind, dann ist eine kürzlich entdeckte Inschrift Masesas zugleich ein Beleg für die Geschichte der Bibel.
 
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