Nussschale
Aktives Mitglied
- Registriert
- 22. Mai 2016
- Beiträge
- 420
Wenn Du dich von einem Staat abspalen möchtest, dann ist das deine Sache. Das kannst Du heute ja auch, in die Staatenlosigkeit gehen. Das berührt deine Eigentumsverhältnisse in keinster Weise. Nur stellst Du dich natürlich ausserhalb des Rechtsrahmens einer Gemeinschaft, was dir ggf. halt Nachteile einbringen kann, weil Du halt nicht mehr zu diese Gruppe gehörst.
das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.