Pelisa schrieb:
Die obige Information ist zwar richtig, allerdings kommt es auch auf die Definition an, wann "Leben" eigentlich beginnt: Schon bei der Befruchtung oder erst nach der erfolgten Nidation? Soweit ich es überblicke, ist letzteres die aktuelle Meinung (selbst von der evangelischen Kirche), unter anderem auch deswegen weil von 100 befruchteten Eiern ca 2/3 die Nidation "nicht schaffen".
Meines Wissens wird im Beipacktext auch auf die Nidationshemmung hingewiesen, ich habe online am Beispiel von Yasmin nachgeschaut, steht da:
http://www.rxlist.com/drugs/mono-51...RAL.aspx?drugid=21097&drugname=Yasmin+28+Oral
Wer ein Medikament nimmt, und auch die Pille ist eines, sollte eben den Beipacktext lesen oder den Arzt wegen der Wirkung genauer befragen.
http://www.aktion-leben.de/Sexualitaet/Verhuetung/sld07.htm
Hier ein Ausschnitt aus der oben angegebenen Webseite:
Lösung einer Rechtsfrage?
Die alte Fassung des § 218 StGB (Strafgesetzbuch) erklärte Abtreibung ausdrücklich als Tötung der `Leibesfrucht´ und gewährte deren Lebensschutz von Anfang an. Angesichts dieser rechtlichen Situation stand man im Hinblick auf die Spirale107 und später auch im Hinblick auf die Anti-Baby-Pille vor einem Problem: Beide konnten ja mit der Begründung der abtreibenden Wirkung aus dem Handel genommen werden.
Über mehrere Jahre hinweg hatte man versucht, den nidationshemmenden, also frühabtreibenden Effekt zu verheimlichen, wohl wissend, dass eine frühe Bekanntgabe dieser Tatsache viele Frauen vom Gebrauch der Pille abgehalten hätte.108
Im September 1970 bewirkte darum die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie eine Umdefinierung, die in den USA und auch in England schon Geltung erlangt hatte.109 Die Nidationshemmung sollte nicht als Tötung einer Leibesfrucht im Sinne des § 218 StGB gelten. Deshalb sollte es auch seit 1974 im § 218 StGB nicht mehr `Tötung der Leibesfrucht@ , sondern ` Abbruch der Schwangerschaft´ heißen, wobei man nach dem Gesetz die Schwangerschaft
einfach erst mit der Einnistung (Nidation) beginnen ließ.
Dies stand völlig im Gegensatz zu der bis dahin allgemein auf den Gebieten der Medizin und des Rechts geltenden Feststellung, dass die Schwangerschaft mit der Empfängnis, also der Befruchtung, entsteht. Durch diese gesetzliche Umdefinierung wurde das menschliche Leben in den ersten 14 Tagen nach der Befruchtung schutzlos und erst nach der Nidation schutzwürdig.
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde bei der Reform des § 218 StGB der § 219 d StGB eingefügt. Dieser lautet: `Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in die Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.´110
Trotz dieser gesetzlichen Neuregelung bestätigen viele Ärzte und Wissenschaftler weiterhin die abtreibende Wirkung der Pille. So weist zum Beispiel BELLER darauf hin, dass man sowohl die Pille als auch die Intrauterinpessare (Spiralen) als frühes Abortivum bezeichnen könnte.111 GÖTZ argumentiert, dass diese Änderung nicht nur dem wissenschaftlichen Stand der Forschung, sondern auch der Berufsordnung der Ärzte in der Bundesrepublik widerspricht, in der das feierliche Gelöbnis steht:
`Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenbringen.´112
Trotz des Widerstandes gegen solche Umdefinierungen bzw. semantische Wortspielereien wurde es möglich, die frühabtreibende Wirkung der Spirale und der Pille, die in Fachkreisen bekannt war, öffentlich zu legitimieren. So konnten humanembryologische Fakten nach Belieben missachtet werden und die Bevölkerung mit simplen Methoden `an der Nase herumgeführt´ werden.
EHMANN zitiert die Soziologin SMAUS, die diese Taktik treffend beschrieben hat: `Wenn Menschen ... getötet werden sollen, wird ihnen zunächst definitorisch (Anm.: durch willkürliche Festlegung) ein niedriger, nichtmenschlicher Status zugeschrieben. Das trifft auch auf den Fötus zu: ihn mit Berechtigung im Mutterleib töten zu können, setzt voraus, dass ihm keine menschliche Qualität zuerkannt wird.´ EHMANN fährt fort: `Das gilt selbstverständlich auch für das befruchtete Ei bis zum Abschluß der Nidation, wenn der Beginn des menschlichen Lebens aus reinem Nützlichkeitsdenken willkürlich auf den Abschluß der Nidation definitorisch festgelegt wird.´113