Das Arbeitsmarktservice- kriminell?

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@Friedensstifter,

keine Sorge - das ist ja ganz sachlich geschrieben. Ich wurde hier noch nie in die Richtung beschimpft. Aber in Oberschwaben, wo ich aufgewachsen bin, wurde ich dank marokkanischem Großvater als Neger und Bananenfresser beschimpft - jeder wie er meint :rolleyes:

LG Siegmund
 
Wir bewegen uns grad im Kreis :)
nochmal: gesetzwidrig ist es erst dann, wenn es ein Gesetz gibt, gegen das die Sperre verstößt.

Soviel ich bis jetzt gehört habe, gibt es das, sonst hätt ich den thread nicht aufgemacht!
Du....es ist mir ehrlich gesagt herzlich wurscht, an welchem Rand du dich bewegst. Ich hab nur sanft darauf hingewiesen, dass du Quatsch geschrieben hast.
Hab ich eben nicht
Es gibt grad in Foren immer wieder User, die jemanden kennen, der wiederum jemanden kennt....dem vom AMS großes Unrecht geschehen ist. Zur Not muss Nachbars Waldi dafür herhalten.....hauptsache es ist Unrecht geschehen.
Allerdings kann man grad in Foren auch viel behaupten, ohne einen Beweis antreten zu müssen.
Wie gesagt, ich werde mich darüber informieren. Und ich weiß schon, welchen meinen Bekannten ich glauben kann!
Wir in Österreich leben in einem Rechtsstaat, der so ziemlich jeden Bereich unseres Lebens regelt.
:lachen:
Somit ist auch die Gesetzeslage klar, in der sich das AMS gezwungenermaßen bewegen muss. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, muss der Sachverhalt von einem Richter geprüft werden....und der entscheidet nicht nach der Außentemperatur, sondern nach Gesetzeslage.
Weisst du, was mir mal ein Rechtanwalt gesagt hat? Die Gesetzeslage ist nicht klar, da Gesetz A oft Gesetz B aufhebt. Oft kennen sich die Rechtsanwälte nicht mal mehr aus in dem Paragraphendschungel. Also klar ist da gar nichts. Außerdem ist es oft Auslegungssache. Auch ein Freund von mir, der Polizist ist, hat mir schon einiges über die komischen Gesetze erzählt.

Arbeitest du beim AMS?
 
Wir in Österreich leben in einem Rechtsstaat, der so ziemlich jeden Bereich unseres Lebens regelt. Somit ist auch die Gesetzeslage klar, in der sich das AMS gezwungenermaßen bewegen muss. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, muss der Sachverhalt von einem Richter geprüft werden....und der entscheidet nicht nach der Außentemperatur, sondern nach Gesetzeslage.

Wenn ich mich täusche redet Friedensstifter von Deutschland; kann sein, dass es in Ö anders aussieht und ja es sind Freunde und Bekannte von mir denen es so ergangen ist. Ich weiß es also aus erster Hand: und das alles sind übrigens hochqualifizierte Leute. Das mit dem Spaziergang um die Alster kam als Beitrag bei Frontal, einem relativ seriösem Magazin. Ich weiß aber was du meinst: solange es nicht direkt gegen ein Gesetz verstößt kann man nichts machen. Deshalb schrieb ich ja, dass man am besten die EGV nur unter Vorbehalt unterschreibt, denn diese Zwangsrekrutierungen für Maßnahmen sind meist in den EGVs festgelegt. Wenn man das unterschreibt, dann ist man quasi unter deren Peitsche. Ich weiß aber nicht, ob es da trotz vorheriger Unterschrift doch rechtliche Schritte dagegen gibt
 
AMS Österreich :

Der Name AMS steht für ArbeitsMarktService . Ist aber so nicht richtig .
Eigentlich sollte sich das AMS in KMS umbennen .
KursMaßnahmenService .

Warum ?

Wegen der Statistik die 2x im Jahr heruskommt erst vor paar Tagen kam die letzte heraus ?
Nun wenn dann nur Oberflächlich kann man dem zustimmen .

Tatsächlich geht es um die Kurse und die damit verbundenen Zahlungen .
Jeder Platz eines Kursteilnehmers kostet Geld wofür das AMS dann wiederrum Subventionen bekommt .
Das Anliegen des AMS liegt nicht im vermitteln von Arbeitsstellen zumindest nicht vorrangig .
Das AMS bekommt ein Jahresbudget zur Verfügung gestellt .
Gibt es jetzt in einem Jahr weniger Geld aus so ist das Budget im nächsten Jahr geringer . Also muss das AMS mehr Geld ausgeben als es hat .

Thatz all .

So woher weiß´ich das ?

Ich war Langzeitarbeitsloser in Jahren sicher mehr als 10 .
Ich habe viele viele Kurse hinter mir . Mir wurde zu Unrecht das Geld gestrichen und ich habe danach das AMS verklagt und gewonnen .

Aber mal der Reihe nach :

Es ist zwar richtig das man in Österreich eine Einverständniss Erklärung unterschreiben muss es ist aber genauso Richtig das das Ams ein AMt ist und ich deswegen Anspruch auf einen Rechtsbeistand habe .
Dieser kann mein Bruder mein Sohn mein Onkel oder meien Oma sein ist völlig egal muss auch dem Ams keien Fragen beantworten .
Der Klient braucht nur sagen ja mein Rechtsbeistand ist das .

Als EDV Fachmann wurde mir ein Kurs in einer Behindertenwerkstatt
" Rund ums Haus" angetragen ich rief dort an und sagte das mache ich nicht . Danach kassierte ich meine Sperre .

In Österreich gibt es eine Einspruchsstelle des AMS in Wien ist diese im 3ten Bezirk am Rochusmarkt . Sollte man dort einmal hinmüssen natürlich niemals ohne Rechtsbeistand da man eine Niederschrift tätigen muss .

Diese war auch negativ . In meiner Panik begann ich dann zu googeln und stieß auf diese Seite : klick mich

Mit denen nahm ich telefonisch Kontakt auf schilderte meine Lage ohne irgendetwas zu beschönigen einer dieser herren traf sich mit mir am selben Tag um 9 uhr abends und wir besprachen das weitere vorgehen .

Um es kurz zu machen über dme AMS steht der VWGH Verwaltungsgerichtshof. An diesen schickt man einen Brief eingeschrieben natürlich so wie man jeden AMTS verkehr eingeschrieben macht
ich erklärte darin meine Sachlage natürlich ungeschönt aber dennoch gut ausgedrückt :D erklärte natürlich auch das ich bereit wäre eine Weiterbildung im Rahmen meiner Qaulifikation natürlich gerne und sofort zu machen ..

Einen Monat später erhielt ich einen positiven Richter bescheid .



ps : ich habe jetzt keinen Bock dazu meine Dokumente nach den Bescheid zu durchsuchen Irgendwann wenn ich lsut habe werde ich das dennoch machen
und bei finden ihn dann hochladen .
 
Erdkröte;4417522 schrieb:
@Friedensstifter,

keine Sorge - das ist ja ganz sachlich geschrieben. Ich wurde hier noch nie in die Richtung beschimpft. Aber in Oberschwaben, wo ich aufgewachsen bin, wurde ich dank marokkanischem Großvater als Neger und Bananenfresser beschimpft - jeder wie er meint :rolleyes:

LG Siegmund

Ich hab im anderen thread auch sachlich geschrieben, trotzdem hatte ich gleich den Stempel Nazi und Rassist. Das geht hier schneller, als du schauen kannst:D

Neger und Bananenfresser....naja Idioten gibts halt überall, die andere beschimpfen müssen.
 
@Fettkatze,

Das stimmt so nicht. Das Urteil, das die Unverfügbarkeit des Existenzminimums für Asylanten gewährleistet gilt auch für deutsche Leistungsbezieher. Ich glaube ich habe irgendwo noch den Link zum dem Urteil

Hier ein Ausschnitt:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012

"Leitsatz 2:
"Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu." (Leitsatz 2)"

Ich würde mich da ja gerne irren, aber soweit ich die Juristen von denen ich etwas dazu gelesen habe, verstehe ist es leider so, dass es keine ausdrückliche Aussage bzw. Bezug darin zum SGB II gibt und auch keinen Bezug auf deutsche Leistungsbezieher - sonst wäre es für die beiden Genannten die jetzt Klagen und von einem ehemaligen Bundesverfassungsrichter ua. beraten wurden mit Sicherheit weiter.

LG Siegmund
 
AMS Österreich :

Um es kurz zu machen über dme AMS steht der VWGH Verwaltungsgerichtshof. An diesen schickt man einen Brief eingeschrieben natürlich so wie man jeden AMTS verkehr eingeschrieben macht
ich erklärte darin meine Sachlage natürlich ungeschönt aber dennoch gut ausgedrückt :D erklärte natürlich auch das ich bereit wäre eine Weiterbildung im Rahmen meiner Qaulifikation natürlich gerne und sofort zu machen ..

Aber beim VWGH ist ein Rechtsanwalt notwendig! Und der kostet Geld, sowie eine Zahlung an den Staat notwendig ist. Da kann doch kein eingeschriebener Brief reichen?
 
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Es gibt Urteile von Richter die sagen, wenn jemand Nachweislich sich nicht um eine Arbeitsstelle bemüht ist eine Kürzung Rechtens. Doch ist dies im Einzelfall zu prüfen. Da eine Obdachlosigkeit oder das wohl von Kindern im Vordergrund steht.
Auch liegt es wie einer beim Amt sich Verhält und wie jemand sich Darstellt. Auch gibt es Maßnahmen beim Amt die Sinnvoll sind. Nicht nur immer das Negative sehen. Viele Kurse sind auch für Langzeitarbeitslose Fördernd. Um sich wieder an ein Geregelten Tagesablauf zu gewöhnen oder Pünktlichkeit zu üben. Und auch der Soziale Kontakt kann aus einer Depression oder auch Langeweile für eine Zeit verhindern. Eher sehe ich das System für Krank.
Menschen brauchen Beschäftigung und die Selbstbestätigung einer Erfolgreichen Aufgabe. Ich denke es gibt so viele Bereiche in unserer Gesellschaft, wo Arbeitslose beschäftigt werden können. Statt die 1,50€ Stellen, kann auch eine Bezahlung geben wo die Armut vermieden wird. Denn ALG2 Empfänger sind Arm. Der Lebensunterhalt von ca 360€ ist zu wenig um am Sozialen Leben Teil zu haben. Es reicht auch nicht mal für Kleidung, da Strom auch davon bezahlt werden muß.
Und das alles weil Menschen in ihrer Habgier an den Börsen gehen und ihnen es egal ist, das Menschen Arbeitslos werden nur um ihre Rendite einzukassieren.
 
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