Das Arbeitsmarktservice- kriminell?

Und du redest nach wie vor Müll Seiten vorher hast du noch kritisiert das man nur Infos über 3 Ecken hat hier vor dir sitzt jemand der an den VWGH geschrieben hat und den Spruch noch heute bei sich zu Hause liegen hat
ohne Anwalt . Also ich denke du solltest lieber das Bett hüten gehen bevor du noch mehr Blödsinn redest .

Bin noch nicht müde, du darfst mich noch ein wenig ertragen.:)

Natürlich kritisiere ich diese Deppenkurse, die das AMS als Qualifikationskurs anbietet und die lediglich der Beschönigung der Statistik dienen.

Aber das ändert nichts daran, dass du dich ohne Anwalt nie und nimmer an den VwGH wenden kannst.
Dh du kannst natürlich schon....aber dein Ansuchen landet dann in der Rundablage :)
 
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Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und
Verfassungsgerichtshof (VfGH)

Seite erstellt am 19.8.2012

Nach ablehnendem Bescheid zweiter Instanz ist kein „ordentliches Rechtsmittel“ mehr möglich, sondern nur noch eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und/oder den Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Frist für die Einbringung der Beschwerde: 6 Wochen.

Es besteht Anwaltszwang. Sie können aber eine Verfahrenshilfe beantragen. Dafür haben Sie ebenfalls sechs Wochen Zeit. Wird die Verfahrenshilfe bewilligt, bekommen Sie kostenlos einen mehr oder weniger engagierten Anwalt. Wunschanwalt de facto möglich, wenn dieser Ihren Fall für wenig Geld übernimmt. Die 6-Wochen-Frist zur Einbringung der Beschwerde läuft neu an! Die Auswahl an engagierten RechtsanwältInnen, die auf Verfahrenshilfekosten arbeiten, ist eher gering, daher empfehlen wir doch rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Sozialversicherung zu nehmen! Bitte dabei aufpassen, daß freie Anwaltswahl geboten wird (z.B. "D.A.S." und "Grazer Wechselseitige") und beachten, daß erst nach einer bestimmten Frist (6 Monate) Rechtsschutz gewährt wird.
http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/rechtsmittel_verfassungsgerichtshof_und_verwaltungsgerichtshof.html
 
Bin noch nicht müde, du darfst mich noch ein wenig ertragen.:)

Natürlich kritisiere ich diese Deppenkurse, die das AMS als Qualifikationskurs anbietet und die lediglich der Beschönigung der Statistik dienen.

Aber das ändert nichts daran, dass du dich ohne Anwalt nie und nimmer an den VwGH wenden kannst.
Dh du kannst natürlich schon....aber dein Ansuchen landet dann in der Rundablage :)

:lachen::lachen::lachen:

Wie erklärst du dir dann deine minderbemittelte Lese fähigkeit ?
 
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, muss der Sachverhalt von einem Richter geprüft werden....und der entscheidet nicht nach der Außentemperatur, sondern nach Gesetzeslage.


Oh, da hast du aber noch keine Erfahrungen sammeln können, was ja für dich jetzt nicht tragisch ist.
Recht bekommt nicht der, der recht hat, sondern der der das Recht bekommt. Und da spielen sehr viele Faktoren rein, ganz einfache Kiste.
 
Erdkröte;4417548 schrieb:
@Fettkatze,

Spielraum ist wohl leider allein in der Tatsache, dass sich das Urteil nicht auf das SGB " /ALG 2 bezog - Juristerei eben

Ich sehe das anders. Ich denke das Urteil hat - obwohl es sich in erster Linie auf Asylanten bezog - ausdrücklich deutsche Staatsbürger, die ja keine Asylanten sein können, mit aufgenommen, um klar zu stellen, dass jedes Existenzminimum, also auch das der ALG2 Empfänger unverfügbar ist. Warum sollten sie sich sonst auch auf deutsche Staatsbürger beziehen?
 
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und
Verfassungsgerichtshof (VfGH)

Seite erstellt am 19.8.2012

Nach ablehnendem Bescheid zweiter Instanz ist kein „ordentliches Rechtsmittel“ mehr möglich, sondern nur noch eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und/oder den Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Frist für die Einbringung der Beschwerde: 6 Wochen.

Es besteht Anwaltszwang. Sie können aber eine Verfahrenshilfe beantragen. Dafür haben Sie ebenfalls sechs Wochen Zeit. Wird die Verfahrenshilfe bewilligt, bekommen Sie kostenlos einen mehr oder weniger engagierten Anwalt. Wunschanwalt de facto möglich, wenn dieser Ihren Fall für wenig Geld übernimmt. Die 6-Wochen-Frist zur Einbringung der Beschwerde läuft neu an! Die Auswahl an engagierten RechtsanwältInnen, die auf Verfahrenshilfekosten arbeiten, ist eher gering, daher empfehlen wir doch rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Sozialversicherung zu nehmen! Bitte dabei aufpassen, daß freie Anwaltswahl geboten wird (z.B. "D.A.S." und "Grazer Wechselseitige") und beachten, daß erst nach einer bestimmten Frist (6 Monate) Rechtsschutz gewährt wird.
http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/rechtsmittel_verfassungsgerichtshof_und_verwaltungsgerichtshof.html


Kann sein das der Typ von Soned ein RA ist jedenfalls habe ich nicht um Rechtsbeistand angesucht und war nicht RA vertreten .
 
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Kann sein das der Typ von Soned ein RA ist jedenfalls habe ich nicht um Rechtsbeistand angesucht und war nicht RA vertreten .

Es sieht eher danach aus, dass der Typ von soned selbst arbeitslos ist und Informationen über die Missstände des AMS bekannt gibt. Das kannst unter "aktuell" nachlesen.
Der kann für dich gar nichts tun, als dir Rat geben.
 
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