Das Arbeitsmarktservice- kriminell?

Der Kurs ist nicht kriminell, aber die Sperre, wenn er verweigert wird. Und zwar meistens gesetzeswidrig.
Was ist das, wenn nicht:
(umgangssprachlich) sich an der Grenze des Erlaubten bewegend; unverantwortlich, schlimm; rücksichtslos[/I]

Also passt die Bezeichnung kriminell ganz gut!

Ich treff mich morgen eh mit einem Bekannte, der schon länger arbeitslos ist, und werd den mal interviewen, um mehr Info´s zu bekommen.

Zeig mir bitte das Gesetz, in dem klar definiert ist, dass ein (Deppen)kurs gesetzwidrig ist.
Und erst dann....aber wirklich erst dann....kannst du behaupten, dass das AMS kriminell ist. Ansonsten bewegst du dich selbst am Rande des Erlaubten .

Ich stehe nicht auf dem Standpunkt, dass diese Kurse Sinn haben.....

aber ich finde diese immerwiederkehrende Stimmungsmache speziell gegen das AMS so sinnvoll wie einen Kropf.
 
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Weil man Arbeitsloser eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat, in der so etwas festgelegt ist. Also dass man bei bestimmten "Vergehen" Sanktionen bekommt und einem das Existenzminimum gekürzt werden kann. Die meisten unterschreiben diesen Wisch dann blind und müssen dann mit den Folgen leben.

Naja, wenn "weniger als das Existenzminimum" sittenwidrig ist, ist so ne Vereinbarung für die Katz, egal ob unteschrieben oder nicht.

R.
 
Naja, wenn "weniger als das Existenzminimum" sittenwidrig ist, ist so ne Vereinbarung für die Katz, egal ob unteschrieben oder nicht.

R.

Ja das sollte es eigentlich auch sein und manchmal gehen die Klagen vor den Sozialgerichten auch zu Gunsten der sanktionierten Erwerbslosen aus, aber manchmal eben auch nicht. Kommt immer auf den Richter und das jeweilige Gericht an. Ein Bekannter von mir ist mit einer Feststellungsklage durchgekommen, ein User hier im Forum, der anscheinend beruflich mit ALG2 Empfängern zu tun hat schrieb aber, dass das eher eine Glückssache ist. Ich verstehe es auch nicht so ganz, denn wenn das Existenzminimum laut BVerG nicht gekürzt werden kann und unverfügbar ist, dann müssten dann Sanktionen auch rechtswidrig sein. Aber die BA kontert damit, dass ja Lebensmittelgutscheine ausgegeben werden können. Das wiederum macht aber auch wieder wenig Sinn, weil dies 1. auch nur auf Antrag geht 2. eine Ermessensleistung ist 3. Nicht jedes Geschäft diese annimmt und 4. m.E. gegen die Menschenwürde geht. Ist doch absolut entwürdigend damit an der Kasse zu bezahlen. Außerdem kann das JC bis auf 100% kürzen, d.h. auch die Miete wird dann nicht mehr übernommen. Da helfen auch Lebensmittelgutscheine nichts. Ich finde da muss endlich Ordnung rein
 
Zeig mir bitte das Gesetz, in dem klar definiert ist, dass ein (Deppen)kurs gesetzwidrig ist.

Darüber werd ich mich noch genau informieren. Aber lies,was ich geschrieben habe: es geht um die gesetzeswidrigen Sperren!
Und erst dann....aber wirklich erst dann....kannst du behaupten, dass das AMS kriminell ist. Ansonsten bewegst du dich selbst am Rande des Erlaubten .
Lass das mal meine Sorge sein, an welchen Rande ich mich bewege
Ich stehe nicht auf dem Standpunkt, dass diese Kurse Sinn haben.....

aber ich finde diese immerwiederkehrende Stimmungsmache speziell gegen das AMS so sinnvoll wie einen Kropf.
Immerwiederkehrende? Na, wenn sowas öfter kommt, sollte man mal darüber nachdenken.
Wenn diese Kurse keinen Sinn haben (wie du ja selbst sagst), dann wäre das reine Geldverschwendung! Und das bezahlen wir dann alle!
 
@Fettkatze,

Weil man Arbeitsloser eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat, in der so etwas festgelegt ist. Also dass man bei bestimmten "Vergehen" Sanktionen bekommt und einem das Existenzminimum gekürzt werden kann. Die meisten unterschreiben diesen Wisch dann blind und müssen dann mit den Folgen leben. Man kann nämlich auch "unter Vorbehalt rechtlicher Prüfung" unterschreiben und dann Feststellungsklage einreichen und wenn man die Sache gut macht (oder einen guten Anwalt hat) wird dieser Wisch dann gegenstandslos.

Aber wenn man schon eine EGV unterschrieben hat, dann ist man quasi unter der Pantoffel vom Jobcenter und muss quasi springen wenn die das so wollen

Na ja viele unterschreiben beim ersten mal im JC, auch weil gedroht wird sonst kein GEld zu bekommen. Wer jedoch nicht unterschreibt oder sich so durchsetzt wie du es schilderst, wobei das letztere selten gelingt, der bekommt das selbe Papier als Verwaltungsakt, spätestens beim nächsten 1/2 Jahres-turnus und damit gilt was da steht.

Anonsten sind ja zwei Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

LG Siegmund
 
@Fettkatze,

Weil man Arbeitsloser eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat, in der so etwas festgelegt ist. Also dass man bei bestimmten "Vergehen" Sanktionen bekommt und einem das Existenzminimum gekürzt werden kann. Die meisten unterschreiben diesen Wisch dann blind und müssen dann mit den Folgen leben. Man kann nämlich auch "unter Vorbehalt rechtlicher Prüfung" unterschreiben und dann Feststellungsklage einreichen und wenn man die Sache gut macht (oder einen guten Anwalt hat) wird dieser Wisch dann gegenstandslos.

Aber wenn man schon eine EGV unterschrieben hat, dann ist man quasi unter der Pantoffel vom Jobcenter und muss quasi springen wenn die das so wollen


Doch die eigentliche juristische Frage ist die, ob Sanktionen unter das Existenzminimum mit dem Grundgesetz vereinbar sind ?! Das ist für ALG 2 Empfänger nicht geklärt. Jedoch mittlerweile für Asylanten, bei diesen darf das Existenzminimum nicht unterschritten werden.


LG Siegmund
 
Erdkröte;4417487 schrieb:
@Fettkatze,



Na ja viele unterschreiben beim ersten mal im JC, auch weil gedroht wird sonst kein GEld zu bekommen. Wer jedoch nicht unterschreibt oder sich so durchsetzt wie du es schilderst, wobei das letztere selten gelingt, der bekommt das selbe Papier als Verwaltungsakt, spätestens beim nächsten 1/2 Jahres-turnus und damit gilt was da steht.

Anonsten sind ja zwei Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

LG Siegmund

zu dem Fettmarkierten:

wenn gedroht wird mit Geldkürzungen dann ist das Nötigung und da sollte man den Sachbearbeiter auch deswegen belangen. Das geht nämlich gar nicht. Klar, die meisten tun das aber, weil sie Angst haben. Weißt du wer diese Klagen beim BVerfG eingereicht hat?
 
Erdkröte;4417501 schrieb:
@Fettkatze,




Doch die eigentliche juristische Frage ist die, ob Sanktionen unter das Existenzminimum mit dem Grundgesetz vereinbar sind ?! Das ist für ALG 2 Empfänger nicht geklärt. Jedoch mittlerweile für Asylanten, bei diesen darf das Existenzminimum nicht unterschritten werden.


LG Siegmund

Das stimmt so nicht. Das Urteil, das die Unverfügbarkeit des Existenzminimums für Asylanten gewährleistet gilt auch für deutsche Leistungsbezieher. Ich glaube ich habe irgendwo noch den Link zum dem Urteil

Hier ein Ausschnitt:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012

"Leitsatz 2:
"Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu." (Leitsatz 2)"
 
Zuletzt bearbeitet:
Darüber werd ich mich noch genau informieren. Aber lies,was ich geschrieben habe: es geht um die gesetzeswidrigen Sperren!

Wir bewegen uns grad im Kreis :)
nochmal: gesetzwidrig ist es erst dann, wenn es ein Gesetz gibt, gegen das die Sperre verstößt.

Lass das mal meine Sorge sein, an welchen Rande ich mich bewege

Du....es ist mir ehrlich gesagt herzlich wurscht, an welchem Rand du dich bewegst. Ich hab nur sanft darauf hingewiesen, dass du Quatsch geschrieben hast.

Immerwiederkehrende? Na, wenn sowas öfter kommt, sollte man mal darüber nachdenken.
Wenn diese Kurse keinen Sinn haben (wie du ja selbst sagst), dann wäre das reine Geldverschwendung! Und das bezahlen wir dann alle!
Es gibt grad in Foren immer wieder User, die jemanden kennen, der wiederum jemanden kennt....dem vom AMS großes Unrecht geschehen ist. Zur Not muss Nachbars Waldi dafür herhalten.....hauptsache es ist Unrecht geschehen.
Allerdings kann man grad in Foren auch viel behaupten, ohne einen Beweis antreten zu müssen.

Wir in Österreich leben in einem Rechtsstaat, der so ziemlich jeden Bereich unseres Lebens regelt. Somit ist auch die Gesetzeslage klar, in der sich das AMS gezwungenermaßen bewegen muss. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, muss der Sachverhalt von einem Richter geprüft werden....und der entscheidet nicht nach der Außentemperatur, sondern nach Gesetzeslage.
 
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Erdkröte;4417501 schrieb:
@Fettkatze,




Doch die eigentliche juristische Frage ist die, ob Sanktionen unter das Existenzminimum mit dem Grundgesetz vereinbar sind ?! Das ist für ALG 2 Empfänger nicht geklärt. Jedoch mittlerweile für Asylanten, bei diesen darf das Existenzminimum nicht unterschritten werden.


LG Siegmund

Super! Pass auf, gleich rauschen hier welche ein und schimpfen dich Rassist!
 
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