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Erdkröte;4417535 schrieb:@Fettkatze,
Ich würde mich da ja gerne irren, aber soweit ich die Juristen von denen ich etwas dazu gelesen habe, verstehe ist es leider so, dass es keine ausdrückliche Aussage bzw. Bezug darin zum SGB II gibt und auch keinen Bezug auf deutsche Leistungsbezieher - sonst wäre es für die beiden Genannten die jetzt Klagen und von einem ehemaligen Bundesverfassungsrichter ua. beraten wurden mit Sicherheit weiter.
LG Siegmund
Deshalb schrieb ich ja, dass man am besten die EGV nur unter Vorbehalt unterschreibt, denn diese Zwangsrekrutierungen für Maßnahmen sind meist in den EGVs festgelegt. Wenn man das unterschreibt, dann ist man quasi unter deren Peitsche. Ich weiß aber nicht, ob es da trotz vorheriger Unterschrift doch rechtliche Schritte dagegen gibt
Aber beim VWGH ist ein Rechtsanwalt notwendig! Und der kostet Geld, sowie eine Zahlung an den Staat notwendig ist. Da kann doch kein eingeschriebener Brief reichen?
Ich hab im anderen thread auch sachlich geschrieben, trotzdem hatte ich gleich den Stempel Nazi und Rassist. Das geht hier schneller, als du schauen kannst
Neger und Bananenfresser....naja Idioten gibts halt überall, die andere beschimpfen müssen.
Aber beim VWGH ist ein Rechtsanwalt notwendig! Und der kostet Geld, sowie eine Zahlung an den Staat notwendig ist. Da kann doch kein eingeschriebener Brief reichen?
So weit war ich mit TvG schon mal....aber wie man sieht, hat er es bis heute noch nicht gerafft.
Einen Dreck warst du sachlich Kopftücher haben vorteile ist keine Sachlichkeit .
Eigene Erfahrungen als Lügen hinzustellen ist genauso nicht sachlich .
Das hab ich noch nie gehört. Aber bitte....auch darüber werd ich mich erkundigen.Nein brauchst du nicht und ja natürlich reicht ein eingeschriebener Brief
man muss nur den Rechtsweg einhalten der da lautet
Einspruch beim AMS dann zur schlichtugsstelle des AMS und dann VWGH .