Das Arbeitsmarktservice- kriminell?

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Erdkröte;4417535 schrieb:
@Fettkatze,



Ich würde mich da ja gerne irren, aber soweit ich die Juristen von denen ich etwas dazu gelesen habe, verstehe ist es leider so, dass es keine ausdrückliche Aussage bzw. Bezug darin zum SGB II gibt und auch keinen Bezug auf deutsche Leistungsbezieher - sonst wäre es für die beiden Genannten die jetzt Klagen und von einem ehemaligen Bundesverfassungsrichter ua. beraten wurden mit Sicherheit weiter.

LG Siegmund

Ich denke doch, dass die Aussage ziemlich eindeutig ist. Wo siehst du da Deutungsspielraum?
 
@Fettkatze,

Deshalb schrieb ich ja, dass man am besten die EGV nur unter Vorbehalt unterschreibt, denn diese Zwangsrekrutierungen für Maßnahmen sind meist in den EGVs festgelegt. Wenn man das unterschreibt, dann ist man quasi unter deren Peitsche. Ich weiß aber nicht, ob es da trotz vorheriger Unterschrift doch rechtliche Schritte dagegen gibt

soweit ich mit recht erinnere hat Ralf Boes das in seiner Klage mit aufgenommen, denn eine Vereinbarung beruht ja auf Gegenseitigkeit und damit auch auf einer Entscheidungsfreiheit des Antragstellers ablehnen zu dürfen - was ja nicht mehr gegeben ist, da bei nicht Unterschreiben ein Verwaltungsakt erfolgt.

LG Siegmund
 
@Fettkatze,

Spielraum ist wohl leider allein in der Tatsache, dass sich das Urteil nicht auf das SGB " /ALG 2 bezog - Juristerei eben
 
Erich Mangl ist seit 1981 Programmierer. Er hatte seine guten Zeiten als Entwickler von kaufmännischen Programmen und Sportwetten-Software. Doch als sich die Firma plötzlich von ihm trennte bemerkte er, dass die EDV Welt nicht stehen geblieben war. Jüngere Programmierer waren besser ausgebildet und obendrein billiger als er. Mittlerweile ist Herr Mangl seit fünf Jahren arbeitslos. Frust, Verbitterung und Skepsis sind ihm deutlich anzumerken, was die Arbeitssuche wohl auch nicht erleichtert. Um sich weiterzubilden suchte Herr Mangl um einen Kurs für die Computersprache PHP an. Und tatsächlich wurde ihm der PHP Grundkurs Modul 1 um 2.150 Euro bewilligt. Nach erfolgreicher Teilnahme freute er sich bereits auf Modul 2, doch da hieß es von Seiten des AMS plötzlich "NEIN".


Sogar das Konkret Magazin berichtet von "Missständen"
 
Ich hab im anderen thread auch sachlich geschrieben, trotzdem hatte ich gleich den Stempel Nazi und Rassist. Das geht hier schneller, als du schauen kannst:D

Neger und Bananenfresser....naja Idioten gibts halt überall, die andere beschimpfen müssen.


Einen Dreck warst du sachlich Kopftücher haben vorteile ist keine Sachlichkeit .
Eigene Erfahrungen als Lügen hinzustellen ist genauso nicht sachlich .


Aber beim VWGH ist ein Rechtsanwalt notwendig! Und der kostet Geld, sowie eine Zahlung an den Staat notwendig ist. Da kann doch kein eingeschriebener Brief reichen?


Nein brauchst du nicht und ja natürlich reicht ein eingeschriebener Brief
man muss nur den Rechtsweg einhalten der da lautet
Einspruch beim AMS dann zur schlichtugsstelle des AMS und dann VWGH .
 
:D
So weit war ich mit TvG schon mal....aber wie man sieht, hat er es bis heute noch nicht gerafft.

Und du redest nach wie vor Müll Seiten vorher hast du noch kritisiert das man nur Infos über 3 Ecken hat hier vor dir sitzt jemand der an den VWGH geschrieben hat und den Spruch noch heute bei sich zu Hause liegen hat
ohne Anwalt . Also ich denke du solltest lieber das Bett hüten gehen bevor du noch mehr Blödsinn redest .
 
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Einen Dreck warst du sachlich Kopftücher haben vorteile ist keine Sachlichkeit .
Eigene Erfahrungen als Lügen hinzustellen ist genauso nicht sachlich .

Sachlichkeit ist eine Definitionssache. Auch du hast meine Erfahrungen als Lügen herabgestuft.
Aber lassen wir das. Bleiben wir beim Thema
Nein brauchst du nicht und ja natürlich reicht ein eingeschriebener Brief
man muss nur den Rechtsweg einhalten der da lautet
Einspruch beim AMS dann zur schlichtugsstelle des AMS und dann VWGH .
Das hab ich noch nie gehört. Aber bitte....auch darüber werd ich mich erkundigen.
 
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