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SYS41952
Guest
Ziel seines Versuchs war es daher, möglichst exakt festzustellen, wann der Proband eine
bewusste Handlungsentscheidung trifft, ab wann der motorische Kortex die Ausführung
der Handlung vorbereitet und wann die betreffende Muskulatur tatsächlich aktiviert wird.
Ein Elektromyogramm (EMG) erlaubte eine genaue Messung der Muskelaktivität; auch
zur Messung des Bereitschaftspotentials im Kortex existierte mit dem EEG eine etablierte
Messmethode.
Relativ dazu waren die gemessenen Zeiten im Mittel wie folgt:
Bei −1050ms trat das Bereitschaftspotential auf, wenn der Proband eine
Vorausplanung der Bewegung berichtete;
Bei −550ms setzte das Bereitschaftspotential von spontanen Handlungen ein;
Der berichtete Zeitpunkt der Handlungsabsicht lag in beiden Fällen gleichermaßen bei
−200ms.
Das Bemerkenswerte an diesem Ergebnis ist, dass der Zeitpunkt, zu dem die
Handlungsabsicht bewusst wird, in jedem Fall deutlich nach dem Punkt liegt, an dem der
motorische Kortex die Bewegung vorzubereiten beginnt. Akzeptiert man das
Vorexperiment als Hinweis darauf, dass die Versuchspersonen in der Lage waren, die
bewusst empfundene Handlungsabsicht korrekt zu datieren, so folgt daraus, dass die
Absicht die Aktivierung des Motorkortex nicht kausal verursachen konnte.
Libet selbst folgerte zunächst aus seinen Resultaten, dass der Entschluss zu handeln von
unbewussten Gehirnprozessen gefällt wird, bevor er als Absicht ins Bewusstsein dringt;
die bewusste Entscheidung sei somit nicht ursächlich für die Handlung. Dadurch sah er
die Willensfreiheit und Verantwortlichkeit des Menschen in Frage gestellt.
Kurz darauf ging Libet zu der These über, dass es ein Zeitfenster von zirka 100ms gebe,
innerhalb dessen der bewusste Wille eine bereits eingeleitete Handlung noch verhindern
könne (Veto- oder Kontroll-Funktion des Willens). In diesem Sinne könne das
Bewusstsein "willensbestimmte Ergebnisse selektieren und unter ihre Kontrolle
bringen".[3] Er untermauerte diese Position mit weiteren Experimenten, die zeigten, dass
ein Bereitschaftspotential nicht zwingend zu einer Handlung führt, sondern bis zirka 50ms
vor der Muskelaktivierung noch abgebrochen werden kann. Die angeführten 100ms
errechnete er aus den 200ms von der bewussten Absicht bis zur Muskelaktivierung,
abzüglich der 50ms, innerhalb derer die Bewegung nicht mehr aufzuhalten ist, sowie
korrigiert um die 50ms, die sich im Vorexperiment als systematischer Ablesefehler der
Uhr ergeben hatten.
Quelle: Der kleine Wikinger
Kurzum: Der Freie Wille besteht in erster Linie nich wie vermutet in der bewussten
Ausführung von Entscheidungen, sondern der Vermeidung (VetoRecht) von der
Ausführung unbewusst getroffener Entscheidungen.
Vielleicht aber auch nicht...wer weiß da schon.....