JimmyVoice
Sehr aktives Mitglied
Wenn Schmerzen nicht gelindert werden können und es für den Menschen unzumutbar wird, dann sollte er gehen dürfen.
wer bestimmt darüber und schmerzen werden unterschiedlich wahr genommen
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Wenn Schmerzen nicht gelindert werden können und es für den Menschen unzumutbar wird, dann sollte er gehen dürfen.
lach...jetzt ernst, du findest das im prinzip auch daneben denk ich mal
Auch wenn's traurig ist sollte das Kind , wenn diese Bedingungen erfüllt sind gehen dürfen ohne sich unnötig und lange quälen zu müssen.
Ich sage das selber wie immer, dass es nämlich komplett sinnlos ist unnötig zu leiden, wenn jemand todkrank oder schwerst geschädigt (ohne Hoffnung) ist, und selbst zum Ausdruck bringt, dass es genug ist. Die Last besteht nur darin, das aushalten zu müssen, weil man sich eventuell nicht einmal mehr (sicher) umbringen kann. Man hat wenigstens das Recht auf eine letzte Handlungsmöglichkeit, so dass man da nicht komplett ausgeliefert ist.
LG PsiSnake
wer bestimmt darüber wer wie unnötig lange leidet? und angehörige, gerade eltern leiden mehr als der sterbende?
Der Betroffene selbst. Wird das Leid der Angehörigen denn besser , wenn man das Kind unnötig leiden läßt ? Dann kann man ihm doch das wenigstens ersparen . Mit ihrem eigenen Leid das Kind zu verlieren müssen die Angehörigen lernen selbst umzugehen.