Immer noch die selbe Frage. Wer verstößt denn warum gegen diesen Amtseid? Was im Einzelnen "dem Wohle des deutschen Volkes" dient und was ihm schadet, ist Ansichtssache. Bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern kann man auch argumentieren, dass die eine Chance für unser Land und eine Bereicherung unserer Gesellschaft sein können. Dass Merkels Politik in diesem Punkt das Ansehen Deutschlands in ser Welt enorm verbessert hat und es das beste Anti-Terror-Programm überhaupt ist, wenn man zur Abwechslung auch mal die westlichen Werte umsetzt, die sonst nur als Vorwand dafür dienen, irgendwelche unliebsam gewordenen Diktatoren wegzubomben.
Außerdem hatte ich ja schon geschrieben, dass es in diesem Eid auch heißt: "
das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen". Im Grundgesetz ist u.a. das Asylrecht verankert, zu den Gesetzen des Bundes gehören internationale Verträge, Deutschland unterzeichnet hat, wie z.B. die Genfer Flüchtlingskonvention. Und das ist dann auch keine Ansichtssache mehr.
Was hat unserer GG mit irgend welchen F. irgend wo in der Welt zu tun? Der Geltungsbereich des GG ist Deutschland und nicht Ungarn!
Die waren nicht irgendwo, sondern haben an unsere Tür geklopft, wollten nach Deutschland. Es betraf uns, weil Deutschland entscheiden musste, ob man diese Leute streng nach Dublin abweist und sie damit wieder den absolut menschenunwürdigen Bedingugen in Ungarn aussetzt, oder ob man Artikel 1 des Grundgesetzes zur Anwendung bringt. In dem ist nämlich von der Würde des Menschen die Rede, sein Geltungsbereich ist nicht auf Deutsche beschränkt.
Akzeptiert, daß Du so denkst. Und für mich sind die Befindlichkeiten von irgend welchen F. irrelevant. Akzeptiert, daß ich so denke?
Vermutlich nein...
Kann ich nicht eindeutig beantworten, weil du da immer wieder zwei Dinge vermischt. Zum einen die emotionale Betroffenheit. Niemand kann von dir Mitgefühl verlangen, dass dich nur dein engstes Umfeld wirklich interessiert, sei dir unbenommen. Und niemand will und kann dich dazu zwingen, jemanden willkommen zu heißen.
Trotzdem können dir die Befindlichkeiten von Menschen, die dir nicht nahestehen, schon aus eigenem Interesse nicht ganz gleichgültig sein. Kommst du z.B. an einen Unfallort, an dem Verletzte Hilfe benötigen, dann ist es dem Staat bzw. der Gesellschaft völlig egal, ob dir diese Menschen nun leid tun, oder nicht. Aber du bist verpflichtet, zu helfen. Tust du es nicht, kannst du wegen unerlassener Hilfeleistung angeklagt werden. Was denkst du wohl, wie weit du in diesem Fall kommen würdest, wenn du vor Gericht damit argumentierst, dass die Befindlichkeiten dieser Verletzten für dich irrelevant gewesen seien und dass da ja auch andere gewesen wären, die nicht geholfen hätten?