Loop
Dauntless Banana
- Registriert
- 10. Oktober 2008
- Beiträge
- 41.811
Wir sind nicht oft einer Meinung, aber hier gibt es von mir ein dickes
LG
Grauer Wolf
PS @Joey .:
Noch Fragen? Wieso haben die noch ein Recht auf ein Asylverfahren?
Sofortige, dauerhafte U-Haft (wegen Verdunklungsgefahr)
Recht auf Asylverfahren ersatzlos gestrichen
Anklage und Verurteilung wegen
Sexueller Nötigung
Körperverletzung
bandenmäßigen Straßenraub
Verstoß gegen das Waffengesetz (falls einer ein Springmesser o.ä. dabei hatte)
hab ich was vergessen?
Absitzen der Strafe, anschließend vom Knast in Handschellen und Fußfesseln bis zum Heimatflughafen, Übergabe an die dortigen Behörden. Vorhandene, gebundene Barmittel und Wertgegenstände sind, sofern nicht aus Diebstählen stammend, komplett einzuziehen und zur Deckung der Kosten und Wiedergutmachung zu verwenden.
LG
Grauer Wolf
Bin ich auch dafür, das geht einfach nicht.