Einfach Mensch
Sehr aktives Mitglied
Also, in DE wird man nicht so schnell obdachlos.
Zuerst muss man die Miete zwei Monate nicht bezahlt haben. Schon eine Teilzahlung vermeidet eine Kündigung.
Ist aber die Kündigung ausgesprochen, dauert es ungefähr 7 Monate, bis ein Urteil zur Zwangsräumung ergeht. Dem natürlich widersprochen werden kann.
Kommt es dann doch zur Zwangsräumung (so ungefähr nach einem Jahr nachdem man die erste Miete nicht bezahlt hat), wird durch die Stadt ein Notquartier angeboten.
Und erst wenn man dieses Notquartier ablehnt, ist man obdachlos.
Es gibt also reichlich Zeit und Gelegenheit, um Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Und zur Mietkaution: Wenn ein Hartzer sich verkleinern muss, hat er bereits eine Kaution gezahlt. Und bei einer Verkleinerung ist die neue Kaution niedriger. Was es bracht, ist eine Überbrückung der Zeit bis zur Auszahlung der Kaution. Und deshalb eben ein Darlehn durchs Amt.
Zuerst muss man die Miete zwei Monate nicht bezahlt haben. Schon eine Teilzahlung vermeidet eine Kündigung.
Ist aber die Kündigung ausgesprochen, dauert es ungefähr 7 Monate, bis ein Urteil zur Zwangsräumung ergeht. Dem natürlich widersprochen werden kann.
Kommt es dann doch zur Zwangsräumung (so ungefähr nach einem Jahr nachdem man die erste Miete nicht bezahlt hat), wird durch die Stadt ein Notquartier angeboten.
Und erst wenn man dieses Notquartier ablehnt, ist man obdachlos.
Es gibt also reichlich Zeit und Gelegenheit, um Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Und zur Mietkaution: Wenn ein Hartzer sich verkleinern muss, hat er bereits eine Kaution gezahlt. Und bei einer Verkleinerung ist die neue Kaution niedriger. Was es bracht, ist eine Überbrückung der Zeit bis zur Auszahlung der Kaution. Und deshalb eben ein Darlehn durchs Amt.