So vermeintlich kann die Schwachstelle doch gar nicht sein, wenn sie dich sogar veranlasst hat, nachträglich an deiner Version der Menschenwürde herumzudoktern.
Ich habe nicht nachträglich dran "rumgedoktort", meine Meinung hat sich nicht geändert. Ich habe diese lediglich etwas detaillierter und ausführlicher dargelegt!
Ich bin der Meinung das diese für die meisten Leute auch von Anfang an verständlich gewesen ist, Du bemühst Dich ja regelrecht Schwachstellen zu finden und stürzt Dich auf schwächen in der Formulierung oder auf Sachen die ich nicht erwähnt habe das diese, meiner Meinung nach, vom gesunden Menschenverstand vorausgesetzt werden!!
Sicher stimme ich dir da zu. Die Frage ist nur: was führt dazu, dass dieses Unvermögen dort auftritt? Das Alter als solches kann es nicht sein. Es gibt zahlreiche 14-Jährige, die intelligenter, gebildeter und welterfahrener sind, als so mancher 45-Jährige, und die sehr viel besser in der Lage sind, Entscheidungen selbst zu treffen. Tatsächlich ist es ja so, dass ab einem (gar nicht so hohen) Alter die Urteilsfähigkeit sehr schnell wieder von der zunehmenden Verkümmerung der intellektuellen Flexibilität aufgezehrt wird. Und da liegt dann auch der Hase im Pfeffer: die Urteilsfähigkeit wird wesentlich (am wesentlichsten?) von der intellektuellen Potenz bestimmt, und die ist bei Kindern genauso verteilt, wie bei Erwachsenen. Nämlich gaußförmig. Es ist also zunächst mal überhaupt nicht nachvollziehbar, warum das offenbar weniger einflussreiche Alter (es gibt sehr viele sehr kluge und umsichtige 14-Jährige) in der Grenzziehung berücksichtigt wird, das einflussreichere intellektuelle Vermögen dagegen nicht (es gibt sehr wenige oder gar keine klugen und umsichtigen geistig Minderbemittelten). Der Jugendschutz, so wie er gehandhabt wird, ist mit deiner Begründung nicht rationalisierbar. Muss er auch nicht sein. Seine Rechtfertigung bezieht er allein aus der sittlichen Übereinkunft, dass Kinder zu ihrem eigenen Wohl von bestimmten Einflüssen ferngehalten werden sollten. Mit dem üblichen Verständnis der Menschenwürde ist das auch vereinbar, denn es stellt im Gegensatz zu deinem nicht, und schon gar nicht ausschließlich, auf eine schrankenlose Verfügungsgewalt über den eigenen Körper ab.
Es ist eine Tatsache das die Kognitive Entwicklung eines Menschen mit 14Jahren noch nicht abgeschlossen ist.
Und ob ein Kind mit 14Jahren aus Einsicht handelt oder weil es gefallen möchte oder weil es einfach nur befürchtet moralisch falsch zu handeln oder sogar nur um eine vermeintliche Reife zu beweisen ist nach außen hin oft nicht klar... aber diese verschiedenen Beweggründe sind in dem Alter relativ normal!
Es ist auch ziemlich wurscht ob der Jugendschutz(Deiner Meinung nach) mit meiner Meinung Rationalisierbar ist oder nicht, solange er vorhanden ist wird versucht Kinder und Jugendliche zu schützen!! Das ist das wesentliche, da diese in einem Besonderen Maße schutzbedürftig sind!!! Und das liegt einfach daran das sich die Persönlichkeit immer weiter entwickelt und erst ab einem Bestimmten Alter eine gewisse Stabilität erreicht hat!!!
Es ist nicht möglich jedes Kind auf Geistige Reife zu untersuchen und daran dann individuell festzumachen ab wann eine bestimmte Person die nötige Reife zur Volljährigkeit besitzt, also setzt man eine "willkürliche" Grenze.
In der Hoffnung das wenn die Volljährigkeit einsetzt die meisten Personen auch die Reife für diese Verantwortung besitzen!
In den USA ist es Kindern und Jugendlichen möglich ihre Volljährigkeit einzuklagen, mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Finde ich auch ok, sie müssen dann auch beweisen das sie die nötige Reife besitzen!!
Und diesen Punkt machst du willkürlich. Du wirfst mir vor, dass ich Thompsons Pornos verbieten will, obwohl es doch einige Frauen gebe, die an sowas Spaß haben. Und ich kann dir genauso vorwerfen, dass du Jugendlichen und Kindern beispielsweise die Teilnahme an solchen Pornos verbietest, obwohl es sehr viele gibt, die wesentlich intelligenter und reifer sind, als ein durchschnittlicher Pornoschauspieler. Das ist in hohem Maße inkonsistent, was du da sagst.
1) Es geht nicht darum das die Frauen Spaß dran haben, sie sind der Meinung das sie den Dreh verkraften. Wer bist Du das Du ihnen da reinreden darfst?
2) Diese Jugendlichen können ab dem Zeitpunkt ab dem sie als Erwachsen gelten diesen Porno immernoch drehen!! Bei einem kompletten Verbot sind diese Möglichkeiten nicht mehr gegeben (sofern es darum gehen würde das man diese Filme aus unbedingt drehen möchte)
3) Die Kognitive Entwicklung eines Menschen ist erst ab einem Bestimmten Punkt abgeschlossen, solange ist ein Mensch noch schutzbedürftig. Bla-Bla Bla, siehe oben...
Da wirds dann wieder tautologisch. Du setzt implizit voraus, dass Erwachsene mit in etwa gleichem Urteilsvermögen ausgestattet sind. Daraus resultiert dann deine selbst definierte Strafmündigkeit (etc. pp.). Und diese Strafmündigkeit lässt dich deduzieren, dass Erwachsene einander das gleiche Urteilsvermögen zugestehen sollten, sich also keine Vorschriften zu machen hätten. Du beweist die Voraussetzung mit der Voraussetzung. Ein klassischer Zirkelschluss.
Ich gehe davon aus das ein Erwachsener das gleiche Recht hat wie jeder andere Erwachsene. Ob er nun die gleichen Geistigen Voraussetzungen mitbringt oder eben nicht.
Beantworte doch einfach mal zur Abwechslung die Fragen:
"Woran willst Du festmachen das eine Person nur ein eingeschränktes Selbstbestimmungsrecht hat und eine andere Person dadrüber verfügen darf?
Welche Fähigkeiten muss eine Person mitbringen um die Möglichkeit zu haben Regeln für alle anderen aufzustellen?
Welche Mängel muss eine Person haben damit deren Recht auf Selbstbestimmung beschnitten wird??
Wer bestimmt welche Fähigkeiten eine Person dazu qualifizieren die Freiheit anderer zu beschneiden?"
Woher kommt die Vermessenheit sich über andere Erwachsene stellen zu wollen?
Gehe doch einfach mal auf die Fragen ein, kannst ja trotzdem noch meinen restlichen Text zerpflücken.