Ja, und? Was steht da drinnen, was Du bei meinen Postings gegenteilig verstanden hast?
Dabei ist vor allem das Ärztegesetz eine grosse Hilfe, das dem Energetiker jegliche schulmedizinische Diagnostik verbietet. Selbst wenn der Klient also mit dem Kopf unter dem Arm daherkommt, darf das der Energetiker nicht diagnostizieren ... aber sehr wohl energetisch behandeln.
Wobei die Grenzziehung gerade im psychologischen Bereich hier sehr schwierig ist. Jeder Mensch kann an einem anderen Menschen persönlichkeitsverändernd arbeiten, sogar ohne Gewerbeschein. Und das steht in unserer Judikatur noch nicht einmal unter Strafe.
Ganz recht, jegliche Diagnostik verboten, um so mehr bin ich fasziniert wenn du von "einfach ignorierten Krankheitsbildern" sprichst.