KingOfLions
Sehr aktives Mitglied
Ich habe nie etwas davon behauptet, dass der Alternative Kranke behandeln darf. Wenn es in Deutschland Heilpraktiker gibt, die das dürfen, und dich das stört, musst du dich an eure Regierung wenden.
Ich habe damit NICHTS zu tun. Punkt.
Aber er darf doch! In Ö ist die Energetik als "Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit" und "begleitend zu schulmedizinischen Behandlungen" definiert, und das umfasst alle Gebiete von der Geburt bis zum Tod.
Meines Wissens ist die Definition der esoterischen HP in D ähnlich, wobei innerhalb der deutschen HP durch die vielen unterschiedlichen Richtungen ein ziemliches Definitionschaos entsteht, da auch z.B. im HP PSY sehr wohl auch schulmedizinische Methodiken enthalten sind.
Der Energetiker/HP muss nur nachweislich informieren, dass eine schulmedizinische Behandlung angeraten wurde.
Zusätzlich gibt es die Entscheidungsfreiheit des Klienten, sich für eine energetische und gegen eine schulmedizinische Behandlung zu entscheiden.
Eine weitere Grauzone ergibt sich daraus, dass die Schulmedizin ja gewisse Krankheitsbilder einfach ignoriert und die Patienten als "gesund" einstuft.
International schaut das noch viel besser aus, weil hier dem "Europaexport" Schulmedizin aus der Landeskultur wesentlich weniger Bedeutung beigemessen wird.