K
Kinnaree
Guest
Bedaure, aber das kann nicht ganz stimmen. Nach der aktuellen Information des Auswärtigen Amtes für Deutschland sieht es so aus:Anspruch auf Flüchtlingsstatus haben nur Menschen, die tatsächlich in ihrem Land PERSÖNLICH an Leib und Leben bedroht sind. Dieser Status trifft schon mal auf praktisch keinen Syrer zu, da nur kleine Teile von Syrien von der IS besetzt sind, und daher im Land mehr als ausreichend unbedrohte Städte oder Regionen zur Verfügung stehen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird weiterhin deutlich gewarnt.
Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Syrien aufgefordert. Die deutsche Botschaft in Damaskus ist derzeit geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort leisten.
Der im März 2011 begonnene Aufstand gegen das Regime ist in eine komplexe militärische Auseinandersetzung umgeschlagen, die alle Städte und Regionen betrifft. Täglich werden landesweit zwei- bis dreistellige Zahlen von Toten und Verletzten gemeldet. Die staatlichen Strukturen zerfallen vielerorts und das allgemeine Gewaltrisiko ist sehr hoch. Persönliche Sicherheit kann in Syrien nicht mehr gewährleistet werden. In ganz Syrien besteht das Risiko, durch Gewalteinwirkung Opfer des Krieges zu werden. Entführungen auch von Ausländern sind in allen Landesteilen eine weitere große Gefahr. Alle Deutschen und Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch in Syrien aufhalten, sollten das Land möglichst umgehend verlassen.
Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/SyrienSicherheit_node.html
Ich wollte nur etwas richtigstellen, was offensichtlich nicht stimmt.