KassandrasRuf
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Du möchtest also, wegen Deiner eigenen Vorurteile bzw. Deiner Vorverurteilung der beiden Mädchen für Kinder generell die Strafmündigkeit senken?!In die Psychiatrische auf jeden Fall. Also in einen eigens errichten Kinderknast mit therapeutischer Anbindung.
Gegenfrage: Sollen Gemeingefährliche- egal welchen Alters- frei herumlaufen? Wenn diese Personen schon mit 12,13 morden und zwar auf eine solch bestialische Art wie im Fall von Luise, wer garantiert, dass sie nicht einfach weitermachen? Besonders dann, wenn es keine spürbaren Konsequenzen gibt.
Ab in den Kinderknast mit den beiden??!!
Es gibt, soweit ich das überblicke, noch keine validen Erkenntnisse über den genauen Tathergang od. die Verfasstheit der beiden Täter*innen.
Du aber schreibst, also ob Du bereits wüsstest, dass es es sich auf jeden Fall um Mord nach §211 StGB handelt.
Also um eine Tötung aus niederen Beweggründen und Mordlust, absichtsvoll mit Vorsatz (also auch kein Eventualvorsatz) und mit besonderer Heimtücke/Grausamkeit.
Du gibst Dich hier als „Ermittler, Richter u. Henker“ in Personalunion mit der Legislative.
P.S.: Deliktfähigkeit beginnt in D ab dem 7. Lj.