Anevay
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Wie kommst Du darauf?nach diesem Text ist nach meiner Auslegung die Benachteiligung - ja sogar Tötung Andersdenkender - gesetzlich gedeckt!
Auslegen reicht nicht, Du musst das schon begründen. Und dann auch schauen, was deiner Annahme entgegensteht. Das GG hat ja noch mehr Artikel als diesen einen.
Art 1 (2) GG zum Beispiel und gleich danach Art 2 (2) GG. Und damit schließt es sich schon aus, dass Andersdenkende getötet werden dürfen.
Deshalb ist deine Auslegung des Artikels mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. ^^