FreeStar
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Joa. Bahnhof, sach ich mal.Die Steuer muss unabhängig vom Kaufpreis gezahlt werden.
Für die Zahlungsaufforderung vom Notar muss nur Auflassungsvormerkung ins Geundbuch,Verzicht von der Gemeinde und evtl Löschungsbewilligung vorliegen
"Auflassungsvormerkung, Löschungsbewilligung...."
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