Okay... Du weißt offensichtlich mehr darüber als ich. Ich weiß aber, dass es irgendwo massive Unterschiede geben muss. Sowohl bei Hartz4 als auch bei Renten. Ich sah mal eine Sendung über Armut in Deutschland und da wurden dann Rechenbeispiele gezeigt und über Rentner gesprochen die im Winter die Heizung nicht anstellen und es ging auch um Hartz4-Empfänger... ich weiß nicht mehr woraus diese Unterschiede resultierten, aber es gab da welche die so verdammt wenig hatten das sie noch unter dem Satz aus Deinem Beispiel (Familie) gelegen haben müssen.
Nochmals, die Sätze sind gleich, Einzelperson = 382 Euro, was wegfällt sind Zuschläge, wie z.B. Versicherungspauschalen. Dazu sind alle Werte, die man hat, bis auf 2600 Euro für Altersrentner runter aufzubrauchen.
Und nun kommt das nächste Problem, diese Obergrenzen der Mietobergrenzen gelten so nicht für Sozialbezieher, da sie dauerhaft Sozialleistungen beziehen, wird einfach ein Abschlag von 10 % der Mietobergrenze vorgenommen. Übrigens mit einem Hintergrund und zwar, dass bei Mietsteigerung absehbar die Miete im Rahmen der Mietobergrenzen bleiben.
So, und dazu, viele Mietwohnungen übersteigen diese Mietobergrenzen. Es ist bekannt, billigen Wohnraum zu finden ist nicht leicht, mit zusätzlich 10 % Abschlag quasi unmöglich. Die Miete, die dann übersteigt, wird dann vom Regelsatz bestritten. Genauso Heizung, bei ALG II heißt es, sie ist in tatsächlichem Umfange zu übernehmen. Beim Sozi, ist ein Mehrbedarf gesundheitlich nachzuweisen. Das sind die kleinen Fallstricke, wo dann aller zu viel Verbrauch auf die Regelleistung geht.
Dazu noch das Problem bei Altersrentner und Wohneigentum, was dann zum einem angemessen sein muss, bzw. auch altersbedingt eigentlich nicht mehr viel Wert hat, aber mit hohem Wert zum Verbrauch berechnet wird, womit dann auch Leistungen versagt werden.
Und zu alledem kommt bei allen das Übel Schulden. Stromschulden sind da sehr beliebt. Müssen die Ämter zwar übernehmen, aber damit sind die nicht weg. Es sind dann Kredite von Amtswegen, die mit 5 % bei Sozialgeldern und 10 % bei ALG II von der Regelleistung einbehalten werden.
Und nun nehme mal zwei, drei Punkte zusammen, was dann noch von einer Regelleistung, die zum Leben dienen soll, übrig bleibt. Und das ist genau die Problematik. Dazu bei ALG II, die beliebten Sanktionen. Und nun schaue dir dazu die Berichte über die von Armut betroffenen Altersrentner an, die haben Einkommen, brauchen vielleicht nur ein oder zweihundert noch vom Amte dazu, um über die Runden zu kommen. Dieser Anspruch kann aber durch Fallstricke verwehrt werden. Kann aber wiederum auch alle betreffen, denn auch ALG II-Bezieher haben eigene Einkommen und dann kommen die Ansprüche beim Staat, wo dann die Fallstricke einsetzen, alleinig schon zu teure WHG, zu teure Heizung usw. was dann die Regelleistung mindert.
Daher, Unterschiede gibt es so nicht, der Regelsatz ist überall gleich, es sind nur die kleinen Fallstricke. Zu teure WHG, oder auch Schulden. Schulden, die so gar nicht eintreibbar wären, aber über die Kreditfunktion via Amte, eintreibbar werden, von vornherein abgezogen werden. Und du kannst dir selbst ausrechnen, wie lange eine Regelleistung das aushält.
Ein wirklich übles System, gemacht worden dazu. Woran man schön festhält. Denn es ist profitabel und dazu, die meisten haben eigene Einnahmen.