SunnyAfternoon
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Schandmäulern deiner Art, würde so ein Gulagauch gut tun!![]()
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Grusel.....
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Schandmäulern deiner Art, würde so ein Gulagauch gut tun!![]()
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Aber gut, seien wir nicht unfair. Begründung?
Die Gewalt kommt aus dem Geist, nicht aus dem Körper, eine Kastration bringt überhaupt nichts.
Das denke ich auch.Zitat von Gabi0405: ↑
..Ich bin absolut gegen die Todesstrafe, aber im Falle dieser brutalen Vergewaltigungsfälle in Indien, wünsche ich den Tätern das größtmögliche Leiden, der Tod ist dabei noch human.
das ist verständlich.
aus sicht der opfer absolut nachvollziehbar, dass man sich eine sofortige kastration des täters usw wünscht. mehr noch, auch wenn ein opfer in selbstjustiz den täter um seine genitalien erleichtern oder umbringen oder sonstwas tun würde, hätte ich vollstes verständnis dafür.
aber von justiz und politik ist mehr zu fordern als die stillung von rachebedrüfnissen, nämlich langfristig vernünftige und sinnvolle maßnahmen. und da haben lebenslängliche haft für die täter und gesellschaftliche bewusstseinsbildung wohl eindeutig mehr sinn als das aug-um-aug-prinzip.
Überführte Täter
Könnte abschreckende Wirkung haben.
Das denke ich auch.
Ich sage es braucht beides, die Stillung der Rachebedürfnisse der Opfer und lebenslange Verwahrung. Ich stelle mir das folgendermassen vor:
Überführte Täter als erstes an den Pranger stellen. Auf dem Marktplatz, mit heruntergelassenen Hosen, eingeschlossen in einem Eisenkäfig. So könnet das Opfer und erboste Bürger ihre Frust an ihm auslassen. Zum Beispiel bespucken, anschreien, und mit Tomaten und faulen Eiern bewerfen etc. Verboten währe jedoch Anwendung von körperlicher Gewalt, wie erschiessen, stechen oder bewerfen mit schweren Gegenständen, wie Steine u.s.w.
Anschliessend Arbeitslager, wie Night-bird es vorschlägt, plus lebenslängliche Haft. Kastration nur aud Wunsch des Täters, was jedoch sein Strafmass nicht herabsetzen würde. Dies nicht nur für Indien gedacht, sonder sollte auch bei uns Anwendung finden. Überhaupt sollte das An-den-Pranger-stellen wieder eingeführt werden, auch für andere begangene Straftaten. Könnte abschreckende Wirkung haben.
T
Du missachtest
Das bewusste Herbeiführen von Tätern, die "keine" sind, waren
Damit landest du bei der IS
Mit Überführten Tätern sind Verurteilte Täter gemeint.
Mit Überführten Tätern sind Verurteilte Täter gemeint. Solltes du eigentlich gemerkt haben.
IS? Du nimmst den Mund gar voll.