Laguz
Sehr aktives Mitglied
Naja ... es passt - denke ich - schon ganz grob ...Jain. In unserem Sorachgebrauch ja, und so gabe ich das Wort auch hier gebraucht. Im strafgesetzlichen Kontext ist es noch differenzierter und strenger definiert; zumindest in Deutschland.
Siehe:
§ 211 StGB - Mord - dejure.org
Strafgesetzbuch §211 - (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des...

§ 211
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
einen Menschen tötet.
- aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
- heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
- um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
Der normale Bürger wird (auch in Deutschland) gar nicht zur Gesetzgebung befragt.Dabei muss man aber berücksichtigen, dass so ein Staat seine Gesetze (hoffentlich) aus den vielen Stimmen seiner Bürger bildet. Das ist einerseits die gute Definition von Demokratie, birgt aber andererseits auch die Gefahr, dass damit die Religion wieder an Einfluss bei der Gesetzgebung gewinnt.
Das sind ganz bestimmte Leute, die hierüber entscheiden.
Siehe: