In Deutschland werden Sexualstraftäter gepampert.Ambulante Therapie oder max. ein paar Monate, aber bitte auf Bewährung. Anschließen steht es dem Herrn frei, in das Haus seines Opfers zu ziehen, natürlich nur wenn es sich um ein Miethaus handelt.Dann kann er sich an der Angst und dem ekel des Opfers weiden.
Beschwert sich so ein Opfer, wird ihm(ihm, obwohl in den meisten Fällen weiblich, aber da Opfer neutrum ist, wird im Dativ ihm geschrieben und gesagt) mitgeteilt, daß es sich ja um eine andere Wohnung bemühen kann.
Wenn ein Sexualstraftäter nach erfolgreicher?Therapie rückfällig wird, was nicht selten vorkommt , liegt die Schuld weder beim Täter noch beim Therapeuten, sondern an der Gesellschaft, dem neuen Opfer, dem Wetter oder wem auch immer.
Gegen die Todesstrafe zu sein, Täter als Menschen zu sehen, obwohl der Kriminalbericht und die Photos vom Tatopfer eine ganz andere Sprache sprechen , ist leicht, wenn man nicht betroffen ist bzw.so cool ist, möglicherweise einfach nur kein Einfühlungsvermögen hat.
Natürlich kann man denen, die für die Todesstrafe bei perversen Mördern sind vorwerfen, kein Mitgefühl mit diesen, vom Leben und der Gesellschaft gebeutelten Wesen zu haben.Aber selbst, wenn der Täter als kind gleiches erdulden mußte, gibt ihm das nicht das Recht, jemand anderen als seinen eigenen Peiniger von damals dafür büßen zu lassen.
Alles Gute
Sage