HLS: Aus Ihrer langjährigen Erfahrung in diesem Metier: Die unsägliche Vergangenheit, der Nationalsozialismus, die fremdbestimmte Ermordung von Behinderten und anderen Minderheiten spielt offenbar nicht mehr die große Rolle bei der Ablehnung einer gesetzlichen Klärung und öffentlichen Diskussion oder würden Sie da ein differenzierteres Bild malen?
Putz: Wir hören in jedem zweiten oder dritten Fall und in jeder zweiten oder dritten Diskussion, wir Deutschen müssten hier ja wegen der nationalsozialistischen Vergangenheit sehr vorsichtig sein. Das ist prinzipiell richtig. Es ist sehr banal, dass wir nicht das Gleiche machen dürfen wie die Nationalsozialisten, d. h. wir dürfen nicht behinderte Menschen, sterbende Menschen, kranke Menschen deswegen töten, weil wir Außenstehenden ihr Leben als nicht mehr lebenswert bezeichnen. Wir dürfen aber auch nicht das Gegenteil machen und darin liegt die große Gefahr. Als Lehrer an der Universität in München wird den Studenten, die später Ärzte werden, sehr früh Folgendes vor Augen gehalten: Die Nationalsozialisten haben Menschen, die behindert waren, die aber ihr Leben selbst als lebenswert einschätzten, fremdbestimmt nach nationalsozialistischer Doktrin, sie haben gesagt: Dein Leben ist nicht lebenswert, dein Leben ist lebensunwert und deswegen töten wir dich und sie haben das blasphemisch Euthanasie, schöner Tod, genannt. Heute haben wir Menschen, die sich selbst bestimmen und sagen: Mein Leben ist für mich aus meiner Definition von Menschenwürde nicht mehr lebenswert. So will ich nicht weiterleben, dann möchte ich sterben. Wieder kommen wir als Außenstehende, bestimmen fremd und sagen: Dein Leben ist nicht lebensunwert, sondern wir bestimmen, dein Leben ist lebenswert, du musst es leben. Das führt zur Körperverletzung. Wir nennen es blasphemisch Liebe oder Pflege