Nithaiah
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Nun ja, das müsste natürlich noch von Fachleuten entsprechend ausgearbeitet werden. Vielleicht könnte man die Messlatte ähnlich anlegen wie beim Gericht. Von wegen Zurechnungsfähig. Man kann ja depressiv und trotzdem zurechnungsfähig sein.
Ich hoffe, du verstehst, wie das gemeint ist![]()
Gut, natürlich. Die Zurechnungsfähigkeit muss natürlich abgeklärt sein. Aber es gibt einen Haufen psychischer Erkrankungen, die nicht mit Geisteskrankheit oder Unzurechnungsfähigkeit einhergehen. Ich bin mir sicher, dass du das weißt, aber andere wissen das gelegentlich nicht. Und deswegen kann man auch keine Gleichung aufstellen: Psychische Erkrankung = Sie wissen nicht mehr was sie tun.
Jedenfalls fände ich es absurd, wenn es erlaubt wäre Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen bei körperlichen Erkrankungen, aber gerade bei psychischen dann nicht mehr.