(im übrigen ich halte es auch aberwitzig rechstradikalen grundrechte einzurämen!)
Lieber Shimon. Wie kann man ein Grundrecht von einem Menschen wegnehmen? immerhin sind es Grundrechte und nur diese Grundrechte die JEDEM MENSCHEN, unabhängig davon, welche Religion, welche Politik er verfolgt, aber auch unabhängig davon, wie oft ein Mensch schon straffällig geworden ist.
Nur die Garantie der Grundrechte und DASS sich die Justiz eines Staates daran hällt JEDEN Menschen gemäss den Grundrechten zu behandeltn UNTERSCHEIDT einen Humanistischen Rechtsstaat von einem Willkürstaat und, wenn es um Menschen und Grundrechte geht, eine Rassistischen.
aber welches Grundrecht würdest du denn einem Nazi entziehen?
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Wenn man einem Menschen nicht alle Grundrechte garantieren will, sollte man zuallererst Art 1 auflösen, denn da wird definiert, dass die Menschenrechte FÜR ALLE MENSCHEN Gelden und dass Jeder Mensch in seiner Würde unantastbar ist... das heisst auch die Würde von NAzis und anderen Terroridiotischen Arschlöcher.
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
mit welchen Mitteln willst du die freie ENtfaltung einer Nazipersönlichkeit verhindern, solange sie nicht gegen Gesetz verstösst? und wo würdest du die Grenze ziehen? also wie definieren, wer aufgrund welcher POLITISCHER MEINUNG ein mehr oder ein wenier Recht auf Persönlichkeitsentfaltung und Recht auf körperliuche Unversehrtheit hat?
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
was du dir nun leider wünscht ist die Streichung von Art 3 Paragraph 1. Denn wenn man Nazis KEINE Grundrechte garantiert, dann heisst es, dass Nazis andere Menschen sind als alle anderen... sie sind vor Gesetz nicht gleich... und wenn man Nazis aus der Gleichheit heraus nimmt und ihnen NICHT MEHR die Volle Garantie ihrer Grundrechte GARANTIERT... warum sollte man das dann bei anderen machen.. da kann man doch noch viel merh ausschliessen... Juden zum Beispiel, oder Homosexuelle, oder Zigeuner oder oder oder
und so weiter und so weiter
und du willst tatsächlich, dass ein Staat das Fundament der GRund (und damit der Menschenrechte) zerstöhrt, um eine Politisch Unliebsame Gruppierung zu zerstöhren?
währst du nicht Jude - die NPD würde eine solche Idee gerade Feiern und dich als Spitzenkandidat aufstellen... Endlich jemand der die Verfassung wirklich kippen will und das Multi-kultigleichmachungszeugs auch gleich mit...