Das ist zwar eine gute Meinung, aber nicht in jedem Fall sinnvoll. Nachdem unser Rechtssystem noch immer nicht gelernt hat, mit Mißbrauchsfällen umzugehen, ist es immer noch für jede[n] Betroffene[n] ein Spießrutenlauf durch die Mühlen der Gerichtsbarkeit, mitunter jahrelang und mit zweifelhaftem Ausgang wie z.B. in den kirchlichen Mißbrauchsfällen.
Es geht hier nicht um Entkriminalisierung der Täter, sondern um den Schutz der Opfer. Und jedes Opfer hat noch immer das Recht, sich selber für oder gegen eine Anzeige (denn zu klagen ist in diesem Fall ja Aufgabe der Staatsanwaltschaft) zu entscheiden. Insbesondere bei diesem Thema, das ja sehr viel auch mit Scham und Angst zu tun hat.