A
Allegrah
Guest
Der Unterschied ist gewaltig.
Kleines, aber wahres Beispiel.
In einem Park üben ein paar Schauspieler eine Scene.
Es geht um ein Stück von Shakespiere.
Der eine Schauspieler droht dem Anderem mit leicht irrem Gesichtsausdruck sich nun das Stück Fleisch zu holen das Ihm zusteht.
Dabei hält Er ein Messer in der Hand, das Er zum zustossen bereit hält.
Es liegt objektiv keine Notsituation vor.
Zur Notwehr besteht also keinerlei Anlass. Würde der Schauspielkollege also zur Notwehr schreiten, währe es ein starfrechtliches Vergehen.
Ein Passant aber sieht diese Situation und greift mit Hilfe eines am Wege liegenden Astes ein, mit Dem er dem "Täter" den Schädel einschlägt.
Der Passant geht straffrei aus, da nicht vorrausgesetzt werden kann das Er den Sachverhalt klar erkennen muß.
Der Passant kann davon ausgehen das es sich um eine Notsituation handelt.
Das ist einer der Unterschiede zwischen Nothilfe und Notwehr.
Tja, was soll man da sagen?
Die Rolle des Täters bekam dem armen Schauspieler in deinem Beispiel nicht so gut.
Während der Arbeit totgeschlagen....
Sollte es für solche Fälle nicht eine Sonderzahlung an die Hinterbliebenen seitens des Arbeitgebers geben?
Könnte man gewiss auch als Arbeitsunfall auslegen?