über 50 Sextäter leben zusammen unter einer Brücke

Allegra hat mir mal so ganz leise unterjubeln wollen, das ich gegen Strafe bin.
Das habe ich nie geschrieben.

Ich habe dir gar nichts unterjubeln wollen. Vielleicht solltest du an deiner Interpretierkunst ein wenig arbeiten. ;)
Ich habe lediglich meinen Standpunkt zum Thema geschrieben.
Ich verstehe nicht, warum du dich in den Mittelpunkt setzt und dich angesprochen fühlst?
 
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ne, find ich gar nicht - bin da eher empyriums meinung

meine sogar dass 99% der menschen zum mord faehig sind - wenn es denn soweit kommt, sei es aus habgier, hunger oder auch notwehr, affekt, blackout

moerdergrube im herzen - und zwischen gedanken und tat ist kein weiter weg...

lg

Wobei diese Dinge vor Gericht strengstens unterschieden werden. ;)
Wenn ein Mensch aus Notwehr tötet, ist das nicht das Gleiche, wie wenn einer aus Gier tötet. Den zweiten Fall nennt man Kapitalverbrechen und diese Taten werden auch schwerer bestraft.
 
Ist das dein Ernst? Keine Straftat ist für dich der Sympathie würdig??

Das kommt drauf an. ;)
Wenn z.B. einer einen Täter wegschubst, um sein Opfer von ihm zu befreien und der Täter fällt dabei auf sein Genick und kommt um, dann ist der Schubser sicher kein Täter mit seiner Tat geworden. Sowas nennt sich dann Notwehr. Der Schubser wollte einen Menschen befreien und dabei ist ungewollt ein vermeintlicher Täter umgekommen, was keiner bezweckt hat. In diesem Beispiel wäre der Schubser selbst kein Täter und würde auch vor Gericht Recht (mildernde Umstände) behalten.
 
Hallo,

genauso verstehe ich diese Problematik auch. Wer glaubt mit seiner Liebe-Liebe-Toleranz ohne Gesetze leben zu können, müsste damit rechnen wegen der kleinesten Kleinigkeit getötet zu werden, aber auch, wenn es gerade der Laune eines Übeltäters entspricht.

Wir dürfen doch nicht vergessen, dass es reine Triebverbrecher gibt, die sich am Quälen und Töten ergötzen. Leider müssen die Menschen durch Androhung von Bestrafung im Zaum gehalten werden.

Wir leben nicht im Paradies, zumindest noch nicht. Unter Beachtung einer gewissen Vorsicht dürfen wir trotzdem die Hoffnung nicht aufgeben und darauf hinarbeiten, dass einmal die Menschen von klein auf einer spirituellen Welt entgegenwachsen. Es gibt bereits eine violette Partei, die dieses zum Ziel hat.

Deine Sicht gefällt mir.
Nur bin gegen eine Gesellschaftsordnung in der eine spirituelle oder religiöse Gemeinschaft (Partei) regiert.
Ich halte von spirituellen Kreisen an sich nicht viel, die meinen, die Abgesandte Gottes auf Erden zu sein. Es gibt keine Abgesandten Gottes auf Erden. DAS alles ist bereits Gott.
Ich bin für eine Vernunftsgesellschaft: Alles muss auf Wissen, statt Glauben, basieren.
Glauben kann der Mensch viel und fantasiert sich dabei auch noch eine ganze Menge zusammen.
 
Ich habe dir gar nichts unterjubeln wollen. Vielleicht solltest du an deiner Interpretierkunst ein wenig arbeiten. ;)
Ich habe lediglich meinen Standpunkt zum Thema geschrieben.
Ich verstehe nicht, warum du dich in den Mittelpunkt setzt und dich angesprochen fühlst?

Hallo liebe Allegra,

ich schrieb das ich für bestrafung durch das Gesetz bin und du hast hiermit geantwortet.

Ich toleriere keine Täter. Niemand hat das Recht, einem anderen Mensch Leid anzutun, ja, genau so sehe ich das. Falls doch, muss es zur Strafe kommen, sonst könnte jeder jedem antun, wie ihm beliebt. Denkst du, in so einem Fall könntest du dann in Frieden leben? Das wage ich zu bezweifeln. Du könntest, wenn es keine Androhung von Strafe gäbe, kaum auf die Strasse gehen, ohne dass einer, der evtl. an diesem Tag verstimmter Mensch, dich an der nächsten Ecke als Sündenbock für seinen Ärger aufknöpfen könnte.

wenn ich dies falsch interpretiert habe, dann mag es so sein, und dann entschuldige ich mich bei dir auch dafür, das ich das mit dem unterjubeln geschrieben habe:)

Vielleicht hättest du es aber nicht so persönlich schreiben sollen, ich musste es dadurch persönlich aufnehmen, vielleicht solltest auch du an deiner Textformulierung arbeiten:rolleyes:

Ich will mich auch nicht in den Mittelpunkt stellen, aber Eva bezog sich eben auf den Text , mit dem du mir geantwortet hast.

LG
flimm
 
Du Flimm, belassen wirs einfach dabei. Ich habe keine Lust, jeden Satz noch mal auf die Goldwaage zu legen und zu schauen, wer nun wem was geschrieben hat oder nicht.
Es ist hier weder deine Person noch meine Person Thema, sondern was ganz anderes.
Kehren wir zum Thema zurück.
 
Das kommt drauf an. ;)
Wenn z.B. einer einen Täter wegschubst, um sein Opfer von ihm zu befreien und der Täter fällt dabei auf sein Genick und kommt um, dann ist der Schubser sicher kein Täter mit seiner Tat geworden. Sowas nennt sich dann Notwehr. Der Schubser wollte einen Menschen befreien und dabei ist ungewollt ein vermeintlicher Täter umgekommen, was keiner bezweckt hat. In diesem Beispiel wäre der Schubser selbst kein Täter und würde auch vor Gericht Recht (mildernde Umstände) behalten.

Kleiner Irrtum.
Notwehr liegt vor wenn das Opfer den Täter wegschubst.

Bei dem von dir genanntem Beispiel handelt es sich um Nothilfe.
ist jusitisch ein großer Unterschied.
 
Kleiner Irrtum.
Notwehr liegt vor wenn das Opfer den Täter wegschubst.

Bei dem von dir genanntem Beispiel handelt es sich um Nothilfe.
ist jusitisch ein großer Unterschied.

Kann sein. Ich bin kein Jurist.
Das Beispiel sollte nur verdeutlichen, wie Notfälle zustande kommen können, ohne dass einer gleich zum Täter wird.
 
Hallo,

ich finde selbst bei Notwehr oder Nothilfe wird man selbst zum Täter, wenn man jemandem das Leben nimmt.

Das meinte meiner Meinung nach auch unser Austeiger, das jeder in bestimmten Situationen fähig ist jemanden zu töten.
Und wenn es nur aus purer Mit-oder Nothilfe geschieht .

LG
flimm

Allegra :umarmen:
 
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Kann sein. Ich bin kein Jurist.
Der Unterschied ist gewaltig.

Kleines, aber wahres Beispiel.

In einem Park üben ein paar Schauspieler eine Scene.
Es geht um ein Stück von Shakespiere.

Der eine Schauspieler droht dem Anderem mit leicht irrem Gesichtsausdruck sich nun das Stück Fleisch zu holen das Ihm zusteht.
Dabei hält Er ein Messer in der Hand, das Er zum zustossen bereit hält.

Es liegt objektiv keine Notsituation vor.
Zur Notwehr besteht also keinerlei Anlass. Würde der Schauspielkollege also zur Notwehr schreiten, währe es ein starfrechtliches Vergehen.

Ein Passant aber sieht diese Situation und greift mit Hilfe eines am Wege liegenden Astes ein, mit Dem er dem "Täter" den Schädel einschlägt.

Der Passant geht straffrei aus, da nicht vorrausgesetzt werden kann das Er den Sachverhalt klar erkennen muß.
Der Passant kann davon ausgehen das es sich um eine Notsituation handelt.

Das ist einer der Unterschiede zwischen Nothilfe und Notwehr.
 
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