DruideMerlin
Sehr aktives Mitglied
Das Beispiel zeigt, dass eine Schuld nicht getilgt werden kann. Egal welche Gerechtigkeit da hergestellt werden möchte, der Getötete wird damit nicht wieder lebendig und auch das entstandene Leid kann nicht ungeschehen werden. Ich wüsste jetzt auch nicht, was hier eine Gerichtsbarkeit nach dem Tod verändern könnte.Ein Mensch der wirklich Schlimmes in seinem Leben getan hat, zB. Mord, wird gefragt wie er zu dieser Tat steht. Tut sie ihm leid, und er versichert glaubwürdig dass er bereut und es nie wieder tun wird, ist ihm Gottes Verzeihen sicher. Er wird sicher nicht sofort ein Engel im Jenseits sein. Er muß in einem neuen Leben beweisen dass seine Reue ehrlich war und ist.
Im Prinzip spiegelt sich damit die Endlichkeit und Ohnmacht dieses Gottes wieder. Ich weiß auch nicht, ob ein zweites geschenktes Leben, von jedem als Strafe gesehen wird. Es hätte doch schon gereicht, das Leben des Ermordeten zu retten.
Ich fürchte, dass der Gedanke von der Vergebung der Sünden nicht so besonders klug ist und somit auch nicht eine endzeitliche Gerichtsbarkeit?
Merlin