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Waldkraut
Guest
Laut aktueller Gerichtsbeschlüsse dürfen HPs für Psychotherapie neuerdings auch Bachblüten verabreichen und sogar über homöopathische Mittel wird gemunkelt. Das Problem beim HP für Psych ist, die Richtlinien sind absolut unklar, und eigentlich entstehen die auf die Art, dass irgendwo irgendeiner eine Klage einbringt und irgendein Richter was beschließt. Völlig unzuverlässig, weil man nie weiß, ob der nächste Richter nicht was anderes beschließt. Zur Praxis möchte ich bemerken, dass das Finanzamt heuer von mir Abrechnungen haben will, wie ich den Klienten die Betriebskosten verrechne, weil die ja beim Seminarbesuch Strom, Wasser usw. verbrauchen. Ich habe dargelegt, dass alle das Gleiche zahlen, egal wie oft sie aufs Klo oder ans Buffet gehen. Ich kann nur noch den Kopf schüttteln.
Es gibt für HP Psychotherapie, genauso wie für den "großen HP" Zusatzausbildungen, wie z.B spiritueller Berater, das ist eine komplette Ausbildung und hat mit den Zertifikaten, die man bei einer "Esoterikausbildung" bekommt recht wenig zu tun.
Damit kannst du auch andere Verfahren einbauen.
"Schamanischer Berater" ist ein Schein den jeder erwerben kann, egal welche Vorausbildung er hat, zählt in D aber nicht als Heilberuf, eigentlich als überhaupt kein Beruf, fertig.
Man kann unter "Geistheilung" ein Gewerbe anmelden, dann darf man aber keine Diagnosen stellen und keine Mittel verordnen. Das bedeuetet man muss den Klienten sogar eine Einverständniserklärung unterschreiben lassen oder einen Aushang machen oder Handzettel mitgeben, indem erklärt ist, dass man kein wirklicher Threapeut ist.
Wie gesagt in D braucht man für alles einen Schein.
Der Geistheiler wurde über einen Gerichtsbeschluss "anerkannt", kann man beim Dachverband für geistiges Heilen" nachlesen.
Examinierte Heilberufe (Gesundheilts- Alten- und Krankenpfleger, Physiotherapeuten usw.) geniesen nochmal einen anderen Status, weil sie aufgrund ihrer Ausbildung zu Heiltätigkeiten befähigt sind.
Sie zählen als Medizinalfachberufe.
LG
Waldkraut