Rechtliche Lage

Uhlin

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18. Januar 2008
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Ort
Nördliches Burgenland
Hallo, hab vorhin irgendwo gelesen das man in Deutschland keine Bachblüten an fremde Personen verabreichen darf außer man ist Arzt oder Therapeut. Weiß jemand wie die rechtliche Lage in Österreich aussieht?
 
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Hi,
ich kenn die rechtliche Lage nicht wirklich.
Hängt das nicht davon ab, ob Bachblüten als Heilmittel annerkannt sind? Heilmittel (z.B. Medikamente) darf ja nur ein dazu Ausgebildeter (sprich: Arzt) verordnen.
Bachblüten, Homöopathie, Schüssler Salze,... all das ist meines Wissens in Österreich nicht als Heilmittel annerkannt, und darf aus diesem Grund verschreibungsfrei (ohne Arztrezept) verkauft werden.
Behandlungsempfehlungen (z.B. 'nimm das Mittel 3xtgl') dürfen meines Wissens auch nur von Professionisten gegeben werden.
Lg
Jobe
 
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