Der Tatablauf sei „ziemlich klar“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der F.A.Z. Es gebe umfangreiche Videoaufnahmen. Den Angaben zufolge hatte der Verdächtige den Verkaufsraum der Tankstelle zunächst ohne Maske betreten und zwei Sechserpack Bier auf den Tresen an der Kasse gestellt.
Der Staatsanwaltschaft zufolge gab er an, die Maske vergessen zu haben.
Der Kassierer wies den Mann auf die
Maskenpflicht hin – woraufhin der Mann den Ermittlungen nach den Raum verließ und dabei drohend die Hand hob.
Anschließend sei er mit Maske zurückgekehrt, habe wieder ein Sechserpack Bier genommen und sei zur Kasse gegangen. „Dort setzte er die Mund-Nasen-Bedeckung ab“, sagte der zuständige Oberstaatsanwalt Kai Fuhrmann. Der Kassierer habe den Mann abermals auf die Einhaltung der Maskenpflicht hingewiesen. Daraufhin habe dieser die Waffe gezogen und dem Mitarbeiter der Tankstelle „gezielt von vorne in den Kopf“ geschossen.