Quecksilber, Formaldehyd, Aluminium in Impfungen für 2 Monate alte Babys

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Er kann nicht zusätzlich haften. Noch nicht begriffen ?
Sondern nur wegen Behandlungsfehler.
Wie gesagt, diese Unterscheidung existiert nicht. Die Haftung des Arztes basiert ebenso auf dem Eintritt des Impfschadens, er haftet ebenso "für den Impfschaden".

Und wenn du dich mit mir versicherungsmäßig anlegen willst. Ich sollte schon mit 19 zur Allianz nach Hamburg – Führungsetage - und ich hab mich gewährt. Gut so! Sonst wäre ich zum Versicherungsa*schloch mutiert.
Lachhaft. Ich wurde mit 11 nach Hogwarts, der Schule für Hexerei und Zauberei, eingeladen. Hab ich aber auch ausgeschlagen, war mir zu gauche.



Auch nie Pharmazie und nie Jura, wissen wir doch und trotzdem laberst du weiter
Das hab ich natürlich studiert/studiere es. Das war ja schließlich der Grund, warum ich Hogwarts ausgeschlagen hab.
 
Wie gesagt, diese Unterscheidung existiert nicht. Die Haftung des Arztes basiert ebenso auf dem Eintritt des Impfschadens, er haftet ebenso "für den Impfschaden".

Nur ein !!!! Urteil dazu ....... Zugriff auf die juristische Datenbanken hast du doch, oder soll ick dir aushelfen

Das hab ich natürlich studiert/studiere es. Das war ja schließlich der Grund, warum ich Hogwarts ausgeschlagen hab.

jepp, ich studiere auch noch die Frauen ....... unlösbar :lachen:
 
Nur ein !!!! Urteil dazu ....... Zugriff auf die juristische Datenbanken hast du doch, oder soll ick dir aushelfen
Ein Urteil, das wir kennen, und das reicht auch. Ist schließlich ein BGH-Urteil.

Mal abgesehen davon möcht ich drauf hinweisen, dass wir kein common-law-Rechtssystem haben - Richterrecht ist bei uns keine eigenständige Rechtsquelle.
 
Ein Beitrag dazu, wann Pharmakonzerne haften. Etwas OT, aber bei dem derzeitigen HickHack ist das glaube ich egal:rolleyes:
Es geht um das Medikament VIOXX der Firma Merck, welches wegen erheblicher kardialer Nebenwirkungen vom Markt genommen wurde. Die Firma machte mit diesem Produkt fast 20% seines Gesamtumsatzes.
Zu den wirklich unfassbar hohen Schadensersatzleistungen kam es, da die Firma wesentliche Nebenwirkungen herunter gespielt hatte, bzw. gar nicht erst veröffentlicht.

http://www.focus.de/gesundheit/ratg...kandal-vertuschte-todesfaelle_aid_295482.html

"Vioxx, einst ein milliardenschwerer Kassenschlager des US-Pharmariesen, hatte Merck 2004 vom Markt genommen. Eine Studie hatte ein erhöhtes Herzrisiko von Patienten gezeigt, die das Schmerzmittel mindestens 18 Monate eingenommen hatten. In einem jahrelangen Rechtsstreit um die Folgen einigte sich Merck im November 2007 schließlich mit einem Großteil der Kläger auf eine Milliardenentschädigung. Danach richtete das Unternehmen einen Fonds in Höhe von 4,85 Milliarden Dollar (rund drei Milliarden Euro) ein."

Wie schon an anderer Stelle geschrieben ist der Publication Bias (das Nichtveröffentlichen negativer Studienergebnisse) eine der größten Schwachstellen im medizinischen Forschungsbereich! Untersuchungen die ein erhöhtes Herzinfarktrisiko für Vioxx zeigten wurden schon 2001 gemacht, aber nicht veröffentlicht. Zum Schaden unzähliger PatientInnen. Die 2004 durchgeführte Langzeitstudie, die diese verheerenden Nebenwirkungen aufzeigte und den Stein ins Rollen brachte, wurde aus ethischen Gründen abgebrochen.
Dass Betroffene in Deutschland von den Straf- u. Entschädigungszahlungen nicht profitierten lag (und liegt?) in erster Linie am Medizinrecht welches in D keine Sammelklagen zulässt.
 
Ein Urteil, das wir kennen, und das reicht auch. Ist schließlich ein BGH-Urteil.

Mal abgesehen davon möcht ich drauf hinweisen, dass wir kein common-law-Rechtssystem haben - Richterrecht ist bei uns keine eigenständige Rechtsquelle.

Ist es nicht so, dass ein BGH-Urteil bindend für alle Zivil- und Strafgerichte ist?

Zivilrechtlich:
Amtsgericht -> Landgericht -> Oberlandesgericht -> BGH

Strafrechtlich:
Amtsgericht -> Landgericht -> BGH

Sprich: Der BGH hat das letzte Wort?
 
Ein Urteil, das wir kennen, und das reicht auch. Ist schließlich ein BGH-Urteil.

Mal abgesehen davon möcht ich drauf hinweisen, dass wir kein common-law-Rechtssystem haben - Richterrecht ist bei uns keine eigenständige Rechtsquelle.

Oh du selige ....... :rolleyes:

BVerfG - Urteile sind bindend in allen Bereichen

BSG - Urteile in allen sózialrechtlichen Bereichen. o.k. JC-Mitarbeiter machen da sogar noch auf Einzelfallentscheidungen, sogar in Führungsetagen.

BGH - Urteile, betreffen alle vertragsrechtlichen Komponenten = auch Behandlungsfehler.
 
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Ist es nicht so, dass ein BGH-Urteil bindend für alle Zivil- und Strafgerichte ist?

Zivilrechtlich:
Amtsgericht -> Landgericht -> Oberlandesgericht -> BGH

Strafrechtlich:
Amtsgericht -> Landgericht -> BGH

Sprich: Der BGH hat das letzte Wort?
Ja, der BGH hat das letzte Wort, aber seine Urteile wirken nur inter partes bindend, also für die Beteiligten des Prozesses.
Wir haben kein Common Law System, deswegen können (und werden) BGH-Urteile für die Rechtsfindung herangezogen, sind aber für andere Gerichte nicht rechtlich bindend, wie das z.B. bei Entscheidungen vom House of Lords (jetzt Supreme Court) in England ist.

Oberlandesgericht hat übrigens ebenfalls strafrechtliche Kompetenzen, insb. als Revisionsinstanz.

BVerfG hat natürlich ne gewisse Ausnahmeposition, aber die entscheiden ja auch nur über verfassungsrechtliche Themen.
 
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