Tarbagan
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Sorry, aber jetzt machst du dich nur noch lächerlich.Du hast da ein Denkfehler drinnen
WER haftet für Impfschäden, eben, eigentlich der Hersteller. Kann niemand anders, nur der Serumhersteller. In DE hält man aber denen die Hand vorm A*sch und lässt Schäden durch die Allgemeinheit zahlen. In Sich auch ein Unding.
Der Arzt hingegen haftet für Behandlungsfehler und da passieren Vergleiche. Daher wirst du da auch kein Urteil finden. Erstens, gut erkannt, durch die Ausführungen des BGHs und weil immer Behandlungsfehler vorliegen. Eine Nichtaufklärung ist ein Behandlungsfehler. Nur, wie schon geschrieben, wer nicht weg rennt, hat zugestimmt und wer nicht fragt, bleibt dumm.
Was du jetzt betreibst ist nichts mehr als Wortverdreherei:
Nach deiner eigenen semantischen Auslegung haftet nämlich das Pharmaunternehmen auch nicht "für Impfschäden", sondern z.B. weil sie es versäumt haben, eine Nebenwirkung anzugeben oder gewisse Daten zu veröffentlichen. Deine Auslegung ist mithin unbrauchbar. Wenn jemand Geld wegen eines Impfschadens haben will, wird es ihm herzlich egal sein, wie genau die juristische Anspruchsgrundlage für den Schadensersatz heißt.
Und noch eine Sache ist falsch: ein Aufklärungsfehler ist nicht das gleiche wie ein Behandlungsfehler!
Der Behandlungsfehler bemisst sich nach § 630a BGB, er betrifft insb. die Hauptleistungspflichten des Arztes.
Der Aufklärungsfehler bemisst sich nach § 630e BGB, betrifft besonders eine speziell normierte Nebenleistungspflicht des Arztes.
Mensch FIWA, du solltest mal lernen den Mund nicht immer so weit aufzumachen. So ziemlich alles, was du mit so großer Überzeugung von dir gibst ist auf die eine oder andere Weise falsch. Ich komm gar nicht mehr mit, all die Sachen auszubessern, die du hier so von dir gibst.
Deine ständige Angeberei mit deinem angeblichen Fachwissen wirkt umso lustiger, wenn man weiß (was ich jetzt verrate), dass ich mein gesamtes Wissen zum Arzthaftungsrecht (übrigens nicht Pflichtstoff an Universitäten) aus einer zweitägigen Medizinrechtskonferenz vor einiger Zeit hab und allein von dem bisschen, was da hängengeblieben ist, schon so viele Sachen erkennen kann, die an deinen Ausführungen schlichtweg falsch sind. Hätte ich mehr Ahnung vom Thema würd ich wahrscheinlich noch mehr erkennen. (und hätte mehr Fallrecht an der Hand)Woher ich das weiß, viele Urteile und Vergleiche durchgeackert. Dazu kenne ich die Berufshaftpflicht im Medizinischen und die zahlen, bevor ein Versicherter seine Zulassung verliert, für Behandlungsfehler.
Aber bitte, das Sprichtwort "einem alten Hund bringt man keine neuen Tricks mehr bei" trifft wohl unglücklicherweise zu. Wenn du so felsenfest überzeugt bist, dass du recht hast, egal wieviele Belege ich dafür bringe, dass es nicht so ist, und dich am Ende in Wortklauberei verfängst (das hab ich nicht so gemeint, sondern so!), sagt das ohnehin mehr über dich aus, als ich je zeigen könnte. Aber bitte, bereichere uns doch weiterhin mit deinem "Fachwissen" ...
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