Quecksilber, Formaldehyd, Aluminium in Impfungen für 2 Monate alte Babys

Du hast da ein Denkfehler drinnen :D

WER haftet für Impfschäden, eben, eigentlich der Hersteller. Kann niemand anders, nur der Serumhersteller. In DE hält man aber denen die Hand vorm A*sch und lässt Schäden durch die Allgemeinheit zahlen. In Sich auch ein Unding.

Der Arzt hingegen haftet für Behandlungsfehler und da passieren Vergleiche. Daher wirst du da auch kein Urteil finden. Erstens, gut erkannt, durch die Ausführungen des BGHs und weil immer Behandlungsfehler vorliegen. Eine Nichtaufklärung ist ein Behandlungsfehler. Nur, wie schon geschrieben, wer nicht weg rennt, hat zugestimmt und wer nicht fragt, bleibt dumm.
Sorry, aber jetzt machst du dich nur noch lächerlich.
Was du jetzt betreibst ist nichts mehr als Wortverdreherei:
Nach deiner eigenen semantischen Auslegung haftet nämlich das Pharmaunternehmen auch nicht "für Impfschäden", sondern z.B. weil sie es versäumt haben, eine Nebenwirkung anzugeben oder gewisse Daten zu veröffentlichen. Deine Auslegung ist mithin unbrauchbar. Wenn jemand Geld wegen eines Impfschadens haben will, wird es ihm herzlich egal sein, wie genau die juristische Anspruchsgrundlage für den Schadensersatz heißt.

Und noch eine Sache ist falsch: ein Aufklärungsfehler ist nicht das gleiche wie ein Behandlungsfehler!
Der Behandlungsfehler bemisst sich nach § 630a BGB, er betrifft insb. die Hauptleistungspflichten des Arztes.
Der Aufklärungsfehler bemisst sich nach § 630e BGB, betrifft besonders eine speziell normierte Nebenleistungspflicht des Arztes.

Mensch FIWA, du solltest mal lernen den Mund nicht immer so weit aufzumachen. So ziemlich alles, was du mit so großer Überzeugung von dir gibst ist auf die eine oder andere Weise falsch. Ich komm gar nicht mehr mit, all die Sachen auszubessern, die du hier so von dir gibst.
Woher ich das weiß, viele Urteile und Vergleiche durchgeackert. Dazu kenne ich die Berufshaftpflicht im Medizinischen und die zahlen, bevor ein Versicherter seine Zulassung verliert, für Behandlungsfehler.
Deine ständige Angeberei mit deinem angeblichen Fachwissen wirkt umso lustiger, wenn man weiß (was ich jetzt verrate), dass ich mein gesamtes Wissen zum Arzthaftungsrecht (übrigens nicht Pflichtstoff an Universitäten) aus einer zweitägigen Medizinrechtskonferenz vor einiger Zeit hab und allein von dem bisschen, was da hängengeblieben ist, schon so viele Sachen erkennen kann, die an deinen Ausführungen schlichtweg falsch sind. Hätte ich mehr Ahnung vom Thema würd ich wahrscheinlich noch mehr erkennen. (und hätte mehr Fallrecht an der Hand)

Aber bitte, das Sprichtwort "einem alten Hund bringt man keine neuen Tricks mehr bei" trifft wohl unglücklicherweise zu. Wenn du so felsenfest überzeugt bist, dass du recht hast, egal wieviele Belege ich dafür bringe, dass es nicht so ist, und dich am Ende in Wortklauberei verfängst (das hab ich nicht so gemeint, sondern so!), sagt das ohnehin mehr über dich aus, als ich je zeigen könnte. Aber bitte, bereichere uns doch weiterhin mit deinem "Fachwissen" ... ;)
 
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Sorry, aber jetzt machst du dich nur noch lächerlich.
Was du jetzt betreibst ist nichts mehr als Wortverdreherei:

Das war mir klar aus deinem Munde ......... Zahnbürste reiche :D

Nach deiner eigenen semantischen Auslegung haftet nämlich das Pharmaunternehmen auch nicht "für Impfschäden",

Stimmt so in Deutschland, hier haftet der Bürger, über seine Steuerzahlungen, ist doch genial, für ein Pharmaunternehmen ...... wie die Deutschland lieben

Und noch eine Sache ist falsch: ein Aufklärungsfehler ist nicht das gleiche wie ein Behandlungsfehler!

Doch ist er, was begehrst du aber, noch mehr. Ablenkung der Haftung auf den Arzt und da trete ich dich wo es weh tut und das berechtigt ......... Das versucht die Pharma seit zig Jahrzehnten.

Mensch FIWA, du solltest mal lernen den Mund nicht immer so weit aufzumachen

Na, dann ersticke bloß nicht bei deinem so weit aufgerissenem Munde, an Sauerstoffmangel :lachen:

Nein das Lachen war nun nicht böse ........ überhaupt nicht.
 
Das war mir klar aus deinem Munde ......... Zahnbürste reiche :D



Stimmt so in Deutschland, hier haftet der Bürger, über seine Steuerzahlungen, ist doch genial, für ein Pharmaunternehmen ...... wie die Deutschland lieben



Doch ist er, was begehrst du aber, noch mehr. Ablenkung der Haftung auf den Arzt und da trete ich dich wo es weh tut und das berechtigt ......... Das versucht die Pharma seit zig Jahrzehnten.



Na, dann ersticke bloß nicht bei deinem so weit aufgerissenem Munde, an Sauerstoffmangel :lachen:

Nein das Lachen war nun nicht böse ........ überhaupt nicht.

:lachen::lachen:

So ist es die allgemeinheit haftet!
 
Stimmt so in Deutschland, hier haftet der Bürger, über seine Steuerzahlungen, ist doch genial, für ein Pharmaunternehmen ...... wie die Deutschland lieben
Auch das ist (wieder mal) falsch.

Ein Pharmaunternehmen haftet für einen Impfstoff genauso wie für jedes andere Arzneimittel. Wenn sie "vergessen", Nebenwirkungen anzuzeigen, wenn sie Daten fälschen oder ein gefährliches Produkt in Umlauf bringen, können sie für einen Impfstoff genauso in die Haftung genommen werden wie für irgendein beliebiges anderes Arzneimittel.
ABER: Zusätzlich zu dieser Haftung gibt es eben die Versorgung bei Impfschäden durch den Staat. Und die greift viel weiter als die "normale" Haftung von Arzneimittelherstellern für ihre Produkte - denn die können sich ja teilweise der Haftung entziehen, indem sie schwere Nebenwirkungen schlichtweg auf der Packungsbeilage angeben. Die staatliche Versorgung nach dem IfSG greift aber auch bei solchen Fällen, wo die Haftung nach dem AMG ausgeschlossen wäre. (bei den anderen sowieso zusätzlich auch)
Nur weil der Staat zusätzlich zahlt, heißt das nicht, dass die Hersteller jeglicher Verantwortung entbunden sind. Auch das könntest du wissen, denn auch das hab ich schon mal (mit Quelle) zitiert - bei nem Impfschaden kann man nen Antrag auf Versorgung gem. § 60 IfSG stellen, man kann den Arzt in die Haftung nehmen nach §§ 280, 630e oder §§ 823 und man kann den Hersteller in die Haftung nehmen z.B. nach § 84 AMG. Alle dies Ansprüche bestehen natürlich nebeneinander.

Doch ist er, was begehrst du aber, noch mehr. Ablenkung der Haftung auf den Arzt und da trete ich dich wo es weh tut und das berechtigt ......... Das versucht die Pharma seit zig Jahrzehnten.
Wie gesagt, auch diese Aussage hast du dir einfach aus der Nase gezogen, weil auch diese Aussage ist völlig falsch. Schadensersatzansprüche können problemlos nebeneinander bestehen und tun das in der Regel im Privatrecht die ganze Zeit. Wenn man ein Gutachten zu einem Schadensersatzfall schreibt, bejaht man regelmäßig mehrere Anspruchsgrundlagen nebeneinander, die in einer gewissen Reihenfolge (vertragl, vertragsähnl., dingl., delikt., bereicherungsrechtl.) durchgeprüft werden. Die können auch alle nebeneinander bestehen. Und natürlich können bei verschiedenen Beteiligten verschiedene Ansprüche gegen mehrere Personen bestehen.
Es kann also das Pharmaunternehmen UND der Arzt haften UND zusätzlich könnte man nen Versorgungsanspruch gegen den Staat haben.



Ich sags nochmal: Du hast von Jura schlichtweg keine Ahnung und verkaufst Sachen, die du dir beiläufig ausdenkst als Fakt.
 
Auch das ist (wieder mal) falsch.

Ja ne klar, wir lasten es den Ärzten an ............

Nochmals, hier in DE würde ich mir die Haftung wie in Amilande wünschen und dann würde deine Laberei verblassen.

Ich sags nochmal: Du hast von Jura schlichtweg keine Ahnung und verkaufst Sachen, die du dir beiläufig ausdenkst als Fakt.

Und soll mich nun deiner Aussage anpassen, wozu. Ich brauche mich nicht mehr zu etablieren und wem meine Aussage nicht passt, dem steht es frei mich zu verklagen auf Unterlassung.
Mach hinne.


Ja, mir ist bewusst, dass der Pharma es gefällt auch noch Impfschäden an die Ärzte abzugeben. Aber wie bescheuert das ist ....... fällt jedem auf, ohne medizinische Kenntnisse.

Dir auch ?
 
Unser Tabarganaiv, Pharmazie-Student mit Abschluss, Jura Student, noch bei und erst das Medizin-Studium ........

auweia
 
Ja, mir ist bewusst, dass der Pharma es gefällt auch noch Impfschäden an die Ärzte abzugeben. Aber wie bescheuert das ist ....... fällt jedem auf, ohne medizinische Kenntnisse.

Dir auch ?
Man könnte glauben du kannst nicht richtig lesen oder liest meine Beiträge nicht. Nur weil der Arzt zusätzlich haften kann, heißt das nicht, dass das Unternehmen deswegen weniger haftet als sonst. Die beiden haften ja auch aus völlig unterschiedlichen Gründen.

Der Staat zahlt, weil der Bürger ein gewisses Grundvertrauen in seine Empfehlungen haben darf und er damit einen "Ausgleich" für den Erhalt dieses Vertrauens setzt.
Das Unternehmen haftet, wenn es z.B. seinen Verpflichtungen nach dem AMG - etwa bei der Angabe von Nebenwirkungen etc - nicht richtig nachkommt.
Der Arzt haftet z.B., wenn er Pflichten aus dem Behandlungsvertrag mit dem Patienten vernachlässigt.

Zwei Beispiele: Der Arzt gibt einem immunsupprimierten Patienten eine Impfung mit Lebendimpfstoff, ohne das Risiko mit ihm abzusprechen bzw. obwohl das Risiko bei objektiver Betrachtung viel zu hoch wäre. Der Patient reagiert darauf entsprechend heftig und muss hospitalisiert werden. Der Arzt haftet hier entweder wegen Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bzw. aus Delikt, das Pharmaunternehmen haftet natürlich gar nicht, die haben ja nix falsch gemacht.
Andersrum: Das Pharmaunternehmen verschweigt heftige Nebenwirkungen eines Impfstoffes. Der Arzt weiß nichts über diese Nebenwirkungen und verabreicht die Impfung. Es kommt zum Impfschaden. Hier haftet der Arzt nicht (weil er seinen Leistungspflichten aus dem Behandlungsvertrag grundsätzlich nachgekommen ist), aber das Pharmaunternehmen schon (weil die eben die Nebenwirkungen verschwiegen haben).

Das sind hier völlig unterschiedliche Gründe, und ein Impfschaden kann alle davon tangieren, abhängig vom Einzelfall.

Und soll mich nun deiner Aussage anpassen, wozu. Ich brauche mich nicht mehr zu etablieren und wem meine Aussage nicht passt, dem steht es frei mich zu verklagen auf Unterlassung.
Mach hinne.
Mach dich nicht lächerlich mit solchen Aussagen.

FIWA schrieb:
Unser Tabarganaiv, Pharmazie-Student mit Abschluss, Jura Student, noch bei und erst das Medizin-Studium ........
Wie schon gesagt, ich hab nie Medizin studiert und das auch nie behauptet. In Pharma kriegt man aber naturgemäß viel dazu mit, quasi "Medizin light".
 
Man könnte glauben du kannst nicht richtig lesen oder liest meine Beiträge nicht. Nur weil der Arzt zusätzlich haften kann, heißt das nicht, dass das Unternehmen deswegen weniger haftet als sonst. Die beiden haften ja auch aus völlig unterschiedlichen Gründen.

Er kann nicht zusätzlich haften. Noch nicht begriffen ?
Sondern nur wegen Behandlungsfehler.

Und wenn du dich mit mir versicherungsmäßig anlegen willst. Ich sollte schon mit 19 zur Allianz nach Hamburg – Führungsetage - und ich hab mich gewährt. Gut so! Sonst wäre ich zum Versicherungsa*schloch mutiert.

Wie schon gesagt, ich hab nie Medizin studiert und das auch nie behauptet. In Pharma kriegt man aber naturgemäß viel dazu mit, quasi "Medizin light".

Auch nie Pharmazie und nie Jura, wissen wir doch und trotzdem laberst du weiter
 
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