Ich will nochmal zusammenfassen, was ich zusammengetragen habe zum Them Arzthaftung bei Impfschäden, nachdem du sagtest sowas gäbs nicht...
Ich hab dir die einschlägigen Paragraphen genannt, nach denen man den Arzt in die Haftung nehmen kann, wenn ein Impfschaden auftritt.
Wir haben ein
BGH-Urteil, in dem dargelegt wird, was der Arzt machen muss, damit er nicht in die Haftung gerät.
Wir haben
eine Quelle, in der dargelegt wird, dass der Arzt bei Impfschäden haften kann.
Wir haben
eine zweite Quelle, in der dargelegt wird, dass der Arzt bei Impfschäden haften kann.
Wir haben
eine dritte Quelle, in der dargelegt wird, dass der Arzt bei Impfschäden haften kann.
Wir haben
einen dokumentierten Fall, in dem ein Arzt tatsächlich wegen eines Impfschadens gezahlt hat.
Aber nein, Ärzte haften nicht bei Impfschäden, weil ja das alles der Staat zahlt ... und
nicht sein kann, was nicht sein darf!
I rest my case.
Du hast da ein Denkfehler drinnen
WER haftet für Impfschäden, eben, eigentlich der Hersteller. Kann niemand anders, nur der Serumhersteller. In DE hält man aber denen die Hand vorm A*sch und lässt Schäden durch die Allgemeinheit zahlen. In Sich auch ein Unding.
Der Arzt hingegen haftet für Behandlungsfehler und da passieren Vergleiche. Daher wirst du da auch kein Urteil finden. Erstens, gut erkannt, durch die Ausführungen des BGHs und weil immer Behandlungsfehler vorliegen. Eine Nichtaufklärung ist ein Behandlungsfehler. Nur, wie schon geschrieben, wer nicht weg rennt, hat zugestimmt und wer nicht fragt, bleibt dumm.
Nun kommt aber noch was anderes dazu, wie bei deinem Vergleich, auf Polio geimpft und der kommt mit Muskel- und Rückenschmerzen wieder zum Arzt, nach der Impfung, zum gleichen Arzt !!!! Und dieser Arzt behandelt dann auf Ischias.
Ziel verfehlt würde ich mal sagen und das gewaltig. Genau hier wurde in den Kommentaren zum Vergleich explizit drauf hingewiesen. Und bei Nachbehandlung auf Ischias würde jeder Richter zu Recht ungehalten werden. Besser, die werden dann richtig laut, bei offensichtlichen Frechheiten.
So, und nun kommt noch ein Punkt dazu, in den letzten Jahren wurden zig Impfschadensanzeigen abgeschmettert, weil das Aufzeigen von Impffolgen -
nachvollziehbar - unterblieb. Also, in der und der Zeit, ist das aufgetreten. Und da ist die Meldung beim Gesundheitsamt durch den Arzt sehr hilfreich und der Arzt muss schon bei Verdachtsfällen melden.
So, und nun könnte man etwas konstruieren, wenn der Arzt nach einer Polio-Impfung auf Ischias behandelt und dem nicht sofort die Alarmglocken aufgehen. Oder nach egal welcher Impfung, bei starken Kopfschmerzen auf Depressionen behandelt.
Was liegt dann vor ........ eben. Nein, Unfähigkeit, o.k. könnte man unterstellen

. Was ganz anderes, auch ein Anzeigen eines Impfschadens der verhindert wurde durch Behandlungsfehler. Und die Klagen kommen im Vergleich durch, die Berufshaftpflicht des Arztes rechnet dann aus, was der Mensch wert ist, aufgrund seiner Herkunft, Bildungsabschluss, erreichbare Einkünfte usw. und dazu wird der Schaden dann berechnet und der Wert wird dann angeboten. Daher auch immer Vergleiche.
Woher ich das weiß, viele Urteile und Vergleiche durchgeackert. Dazu kenne ich die Berufshaftpflicht im Medizinischen und die zahlen, bevor ein Versicherter seine Zulassung verliert, für Behandlungsfehler. Und der Klageseite geht es immer um Kohle. In solchen Verfahren, übernimmt dann auch die Versicherung in der Regel die Kosten der Gegenseite. Und dann ist wieder Friede, Freude, Eierkuchen. Der Hauskauf oder der neue Wagen ist dann finanziert.
öööörrrgggssss